01.04.2026
REINGEFALLEN?

Startup-Aprilscherze 2026: Ethereum-Föhn, Blitzer-Rabatt und ein roter VC

Viele im österreichischen Startup-Ökosystem trauten sich heuer nicht über einen Aprilscherz. Doch es gab ein paar Mutige. Wir haben die Scherze für euch zusammengetragen.
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Vlonru.: Berthold Baurek-Karlic, zwei Mal hello again und Thomas Grübler lieferten dieses Jahr Aprilscherze | Bilder: LinkedIn
Vlonru.: Berthold Baurek-Karlic, zwei Mal hello again und Thomas Grübler lieferten dieses Jahr Aprilscherze | Bilder: LinkedIn

Vielleicht liegt es an der geopolitischen Lage und der damit verbundenen weiterhin angespannten Finanzierungssituation oder es liegt einfach am Stress, dass vielen gerade nicht zum Scherzen zumute ist. Fakt ist: Der 1. April hat in der österreichischen Startup-Szene humoristisch schon öfters mehr hergegeben. Und das, obwohl der potenzielle Aufwand sich dank KI zuletzt massiv reduziert hat. Einige wenige Startups, Scaleups oder bekannte Gesichter der Szene trauen sich aber doch über einen Aprilscherz. Wir haben zusammengetragen, was wir gefunden haben.

Musterschüler hello again

Auf das oberösterreichische Kundenbindungs-Scaleup hello again ist in Sachen Aprilscherze gleich doppelt Verlass. Gründer Franz Tretter stellt in einem lesenswerten LinkedIn-Posting die Polizei als neuen Kunden vor. Wie auch bei anderen Kundenbindungsapps, die vom Unternehmen umgesetzt werden, könne man auch in jener der Polizei Rabatte bekommen, etwa „10+1 für Geschwindigkeitsübertretungen“.

Im LinkedIn-Feed des Scaleups selber gibt es ebenfalls eine nicht ganz glaubwürdige Meldung zu sehen: Das aktuelle Firmenmaskottchen, Plüschpony Hector, sei durch ein echtes Shetlandpony ersetzt worden, das nun im Vorgarten des Firmengeländes grase. „Bewiesen“ wird das – wie sollte es 2026 anders sein – mit einem wunderschönen KI-Video.

21energy: Scherz mit Seitenhieb

Mit einer denkbar widersinnigen Produktneuheit will das Tiroler Startup 21energy Gutgläubige hinters Licht führen – bzw. unter den Föhn. Der „Föhn Pro“ soll „seine Abwärme für Ethereum-Mining nutzen“. Ein erklärender Einschub: Das Konzept des Startups mit seinen Bitcoin-Heizungen funktioniert freilich umgekehrt: Die Abwärme vom Mining wird zum Heizen genutzt. Und Ethereum-Mining gibt es seit dem Merge 2022 nicht mehr. 21energy-COO Lukas Waldner nutzt die Gelegenheit jedenfalls gleich für einen Seitenhieb auf die zweitgrößte Kryptowährung: „Ethereum ist heiße Luft – das wissen wir. Aber genau deshalb passt es perfekt zum Föhn.“

Der SpaceTech-Gründer und der KI-Schiffbruch

Einem LinkedIn-Posting von Thomas Grübler, dem österreichischen Gründer des Münchner SpaceTech-Scaleups OroraTech, könnte man sogar kurz Glauben schenken, wirkt das, was er beschreibt, doch recht alltäglich im Business-Netzwerk: Er starte ein neues Unternehmen, schreibt Grübler. Dieses soll mithilfe einer Kombination der stärksten Large Language Models Probleme lösen, die bislang als unlösbar galten. Auf diese Weise wolle man das „Schiff für interstellare Reisen“ bauen. Während Größenwahn jeder Größenordnung unter Startup-Gründer:innen nicht ungewöhnlich ist, sollte einen spätestens der Name des neuen Unternehmens stutzig machen: „Titanic Labs“.

Der rote Berthold

Bei einem LinkedIn-Posting von Venionaire-Gründer Berthold Baurek-Karlic reicht dagegen ein einziger Blick auf das (natürlich ebenfalls KI-generierte) Bild, um es als Aprilscherz zu entlarven – zumindest bei jenen, die ihn auch nur ein wenig kennen. Dort gibt er bekannt, der SPÖ beizutreten. „Mein Ziel?“, schreibt Baurek-Karlic: „Die Einführung eines staatlichen ‚Einheits-Pitch-Decks‘, die Förderung von Startups nach dem Solidaritätsprinzip. Wer sagt, dass Venture Capital und Umverteilung nicht Hand in Hand gehen können?“ Na dann: „Freundschaft!“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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