02.05.2022

Startup AnovonA startet Protein-Milch mit SalzburgMilch – Biogena als Investor

AnovonA entwickelt Proteinpulver, das vom Körper besonders gut aufgenommen werden kann. Nach einem Investment von Biogena kommt das nächste Produkt in den Supermarkt.
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Biogena-Gründer Albert Schmidtbauer (stehend rechts) und Biogena-Geschäftsführerin Julia Ganglbauer(stehend Mitte) mit dem Team von AnovonA © Biogena
Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (stehend rechts) und Biogena-Geschäftsführerin Julia Ganglbauer(stehend Mitte) mit dem Team von AnovonA © Biogena

Das Startup AnovonA wurde ursprünglich von vier Wiener Ärzten gegründet und entwickelt Eiweisspulver. Die Nahrungsergänzungen amineo und veganeo sind wahrscheinlich einigen (Hobby-)Sportlerinnen oder -Sportlern bekannt und dienen Regeneration und Aufbau von körpereigenem Eiweiß. Jetzt geht das Startup einen weiteren Schritt in die Breite und stellt in Kooperation mit SalzburgMilch eine Protein-Milch in die Kühlregale von Rewe-Supermärkten (Billa Plus, Adeg, Rewe Süd). Der Start diese Woche wird unter anderem von der Biogena Gruppe rund um Albert Schmidbauer finanziert, die vergangenes Jahr gemeinsam mit anderen Investoren 750.000 Euro in die deutsche GmbH AnovonA Medsupps investierte. 2020 gab es bereits eine erste Finanzierungsrunde mit Business Angels – seither halten elf Ärzte aus Deutschland, Österreich und der Schweiz 70 Prozent des Unternehmens.

Protein nach dem Bauplan des Körpers

Die Proteinpulver sind ebenfalls bereits in Supermärkten erhältlich und bringen dem Unternehmen nach eigenen Angaben einen bisherigen Gesamtumsatz von einer Million Euro. Die neuen Drinks werden unter der Marke „mucki“ angeboten und sollen im Mai in Österreich und im August auch in der Schweiz und in Italien starten. Die Milch gibt es in unterschiedlichen Geschmacksrichtungen. AnovonA wertet die zugesetzten Proteine mit Aminosäuren auf, um so eine bessere Verwertbarkeit im Körper zu erzielen. „Die Proteinprodukte von AnovonA sind weltweit die ersten, welche die benötigten Bausteine exakt nach dem Bauplan des Körpers liefern“, sagt Co-Founder Alexander Novotny.

Die Kennzahl für die Verwertbarkeit im Körper ist der sogenannte Chemical Score (CS). „Er ist die biologische Wertigkeit bezogen auf das Referenzprotein der WHO. Dieses WHO Referenzprotein ist chemisch erforscht sowie zusammengesetzt und entspricht dem tatsächlichen menschlichen Bedarf. Damit ist der Chemical Score der optimale Messwert wie gut die Zusammensetzung der Proteinbausteine für den Körper wirklich ist“, so Novotny. Der CS von AnovonA liege bei 198, wodurch fast das gesamte Protein verwertbar sei.

Nächste Investment-Runde in Arbeit

„Genau darum geht es uns: gesellschaftliche Bedürfnisse auszumachen, zu verstehen und dann mit Spitzenlösungen in Sachen Gesundheit und Wohlbefinden darauf zu reagieren und einzugehen. Auch hier kreuzen sich die Visionen Biogenas mit denen von AnovonA“, sagt Biogena-Chef Albert Schmidbauer. Mit dem Kapital der Finanzierungsrunde von 2021 wurde neben mucki auch ein Abnehm-Shake entwickelt. Für mucki hat das Startup mit Asti & Mucki eine eigene GmbH mit Sitz in Wien gegründet. Derzeit arbeitet AnovonA an einer weiteren Finanzierungsrunde, die das Kapital für die Expansion aufstocken soll.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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