11.12.2017

Startablish: Das typische österreichische Startup (Stichtag: Heute)

Startablish betreibt die erste Echtzeit-Datenbank zu Österreichs Startup-Landschaft. Ein Überblick zu Branchen, Customer Focus und geografischer Verteilung.
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Das typische österreichische Startup
(c) fotolia.com - deagreez
kooperation

Man wusste es bereits. Und dennoch fehlten bislang konkrete Zahlen dazu: In der Österreichischen Startup-Landschaft herrschen B2B-Modelle vor. 44 Prozent der derzeit aktiven heimischen Jungunternehmen, die der Startup-Definition von austrianstartups entsprechen, arbeiten ausschließlich mit Business-Kunden. Die Zahlen dazu sind denkbar aktuell: Sie wurden erst heute auf der neuen Startablish-Datenbank abgerufen. Diese trackt seit kurzem die Startup-Landschaften Österreichs und von sieben Ländern im CEE-Raum in Echtzeit. Dadurch können nun aktuelle Aussagen über das typische Österreichische Startup getroffen werden – anhand einer Vollerfassung.

+++ startablish: Echtzeit-Startup-Datenbank für acht Länder auf Schiene +++

Österreich bei B2C über CEE-Wert

Wem nun die berechtigte Anmerkung auf der Zunge liegt, 44 Prozent seien ja weniger als die Hälfte, dem sei zur Erklärung gesagt: Rund 32 Prozent der heimischen Startups sind rein im B2C-Bereich tätig. Die restlichen etwa 24 Prozent nutzen Mischmodelle aus B2C und B2B. Im Gesamtwert der acht Länder, die bislang von Startablish getrackt werden (neben Österreich auch Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Kroatien, Estland und Lettland), zeigt sich sogar ein noch stärkerer B2B-Fokus. Gesamt sind es fast 48 Prozent, die nur Geschäftskunden bedienen. Demgegenüber stehen knapp unter 30 Prozent Startups mit reinem B2C-Modell. Österreich ist im B2C- und Mischsegment also innerhalb des CEE-Raums sogar relativ stark aufgestellt.

GmbH dominiert, AG nicht unter Top 5 der Rechtsformen

Auch allgemein bekannt ist, dass die GmbH die beliebteste Rechtsform bei österreichischen Startups ist. Tatsächlich haben rund 85 Prozent diese Gesellschaftsform gewählt. Weit abgeschlagen an Stelle zwei mit rund 7 Prozent steht die Einzelunternehmer-Rechtsform „e.U.“- „eingetragener Unternehmer“. Es folgen OG und KG. Wenig überraschend: Die AG schafft es nicht unter die Top 5. Hier dürfte es sich aber auch häufig mit der Startup-Definition spießen.

Über ein Fünftel im Bereich „Community & Lifestyle“

Die stärkste Branche in Österreich (nach Startablish-Definition) ist „Community & Lifestyle“ – 22 Prozent der heimischen Startups lassen sich diesem Sektor zuordnen. In der Gesamtwertung der acht Länder ist diese Branche zwar auch die stärkste. Sie ist mit 18 Prozent Anteil aber deutlich weniger stark ausgeprägt. In Österreich folgen die Bereiche „Hardware“ und „Data & Analytics“ mit je rund 15 Prozent Anteil. Gesamt steht dagegen „Productivity“ mit rund 17 Prozent auf Platz zwei. Dieser Sektor erreicht in Österreich mit etwa 13 Prozent Anteil den vierten Platz. Die Top 5 der heimischen Startup-Branchen werden durch „Sales & Marketing“ mit ebenfalls rund 13 Prozent Anteil komplettiert. Für die größten fünf Branchen ergibt sich dadurch in Österreich ein Gesamtanteil von fast 80 Prozent.

Schwache Bundesländer, starke Städte

Und zum Schluss noch weiterer ein Gemeinplatz, der nun durch aktuelle Zahlen untermauert ist: Wien ist der unangefochtene Startup-Hotspot in Österreich. Fast 60 Prozent der Startups haben ihren Sitz in der Bundeshauptstadt. Im Bundesländer-Vergleich liefern sich die Steiermark und Oberösterreich mit jeweils rund zehn Prozent ein Kopf-an-Kopf-Rennen um den zweiten Platz. Der direkte Städte-Vergleich relativiert jedoch die Dominanz Wiens. Graz (rund acht Prozent der Startups) und Linz (rund sechs Prozent) kommen mit dem Verhältnis der aktiven Startups relativ nahe an das Verhältnis der Einwohnerzahlen zur Bundeshauptstadt heran.

+++ Statistik: eSports wächst weltweit und in Österreich Rasant +++


Das (derzeit) typische österreichische Startup ist also eine GmbH mit B2B-Fokus aus dem Bereich „Community & Lifestyle“ mit Sitz in Wien. Auf dem Papier. Denn gerade in dieser Branche dürfte die B2C-Dichte wohl höher sein. Mehr Statistiken in Kooperation mit Startablish liefern wir ab nun regelmäßig.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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