20.02.2023

Starlink testet globalen Roaming-Dienst

Mit dem "Global Roaming Service" testet Starlink einen weltweit verfügbaren Internetdienst. Derzeit kämpft man jedoch noch mit einigen Schwierigkeiten.
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Hochgeschwindigkeits-Breitbandanschlüssen versorgen | © Unsplash - alexlmx
Elon Musk möchte mit Starlink den ganzen Globus mit Internet versorgen. Hochgeschwindigkeits-Breitbandanschlüssen versorgen | © Unsplash - alexlmx

Die Suche nach freien WLAN-Netzwerken im Ausland könnte für Vielreisende schon bald der Vergangenheit angehören. Denn Starlink plant nun einen neuen Satelliteninternet-Dienst, der es Nutzer:innen ermöglichen soll, quer über den Globus verteilt, Internetzugang zu erlangen.

Mit „Global Roaming Service“ will Starlink eine weltweite Nutzung des Satelliteninternets anbieten. Kostenpunkt der neuen Idee der Space-X-Tochter: 187 Euro pro Monat. Dazu kommen 450 Euro für das Starlink-Basis-Kit

Abo-Modell für Seefahrer

Bereits am Markt ist das Angebot mit einem Starlink-Terminal auf Reisen zu gehen. Für knapp 20 Euro im Monat erhalten Nutzer:innen eine Art Satellitenschüssel, die ihnen Internetzugang ermöglicht. Im Gegensatz zum nun geplanten „Global Roaming Service“ ist der Starlink-Terminal jedoch auf den eigenen Kontinent der Nutzer:innen beschränkt.

Vom „Global Roaming Service“ sollen aber nicht nur Privatpersonen profitieren. Mit „Maritim“-Abo gibt es auch ein Angebot für Seefahrer:innen. Für 5.656 Euro pro Monat wird den Nutzer:innen dabei eine 350 Mbit/s schnelle Downloadgeschwindigkeit versprochen.

Noch einige Baustellen

Starlink verspricht mit dem „Global Roaming Service“ einen „typischen Highspeed-Service“. Doch das Vorhaben hat noch einige Fehler. Derzeit kommt es immer wieder zu Verbindungsschwierigkeiten oder Totalausfällen. Starlink versichert indes, dass man bereits an einer Lösung arbeite.

Zudem muss der „Global Roaming Service“ derzeit auch noch mit einigen Widerständen kämpfen. In Indien und Pakistan ist der Internet-Dienst demnach bisher noch verboten. „The Verge“ berichtete zudem davon, dass der Dienst in Afrika und Teilen Südamerikas derzeit noch nicht verfügbar ist.

 

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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