02.03.2022

Musk hält sein Wort: Starlink-Terminals für Satelliten-Internet in der Ukraine angekommen

Tech-Milliardär Elon Musk unterstützt die Ukraine mit der Freigabe seines Starlink-Satelliten-Internets und beliefert sie mit den für die Verbindung benötigten Terminals. Was ist jedoch Starlink?
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Hochgeschwindigkeits-Breitbandanschlüssen versorgen | © Unsplash - alexlmx
Elon Musk möchte mit Starlink den ganzen Globus mit Internet versorgen. Hochgeschwindigkeits-Breitbandanschlüssen versorgen | © Unsplash - alexlmx

Vergangenes Wochenende hatte der ukrainische Vize-Premier und Digitalisierungs-Minister Mychajlo Fedorow den SpaceX- und Tesla-Founder Elon Musk auf Twitter dazu aufgerufen, die Ukraine mit Starlink-Stationen zu versorgen. „Während Sie versuchen, den Mars zu kolonisieren, versucht Russland die Ukraine zu besetzen! Während Ihre Raketen erfolgreich aus dem Weltall wieder auf der Erde landen, greifen russische Raketen die ukrainische Bevölkerung an! Wir ersuchen Sie, die Ukraine mit Starlink-Stationen zu versorgen“, schrieb Fedorow auf Twitter. Von Elon Musk kam daraufhin rasch die Antwort, dass sein Satelliten-Internetdienst für die Ukraine aktiviert sei und weitere Terminals auf dem Weg wären. Am Montag sind diese versprochenen Terminals in der Ukraine angekommen.

Auslöser für den Twitter-Austausch zwischen Fedorow und Musk war die militärische Invasion der Ukraine seit 24. Februar 2022. Durch die Angriffe kam es in der Ukraine regelmäßig zu vorübergehenden Stromausfällen und daraus resultierend zu Störungen der Internet-Verbindung. Um dieses Problem zu beheben, ersuchte Fedorow Elon Musk um die Freischaltung der Starlink-Sateliten in der ukrainischen Kriegszone. Trotz anfänglicher Zweifel, ob der Tesla CEO sein Wort halten wird sowie Unklarheiten darüber, wer Zugang zum Starlink-Internet bekommt, twitterte der ukrainische Vize-Premier am Montag, dass die versprochenen Starlink-Terminals eingetroffen sind. Er bedankte sich mit einem weiteren Tweet beim Tech-Milliardär. 

Elon Musk verfolgt mit Starlink das Ziel, den gesamten Planeten mit Hochgeschwindigkeits-Breitbandanschlüssen zu versorgen. Obwohl Satelliten-Internet üblicherweise den Ruf hat, nur eine langsame Verbindung zu bieten, möchte Musk mit Starlink beweisen, dass es auch anders geht. Die Satellitenschüssel-ähnlichen Terminals bieten eine durchgehende Netzabdeckung durch die Verbindung mit den Satelliten in einer niedrigen Erdumlaufbahn, in etwa 340 Meilen Höhe. Dadurch können werden höhere Up- und Download-Geschwindigkeiten erzielt, wie auf der Starlink-Homepage angegeben, zwischen 150 und 500 Mbps.

Die unter freiem Himmel positionierte Satellitenschüssel sucht für die Übertragung aus über 2.000 Satelliten den in günstigster Position und wechselt je nach Bedarf. Die Stromkosten im Vergleich zu üblichen Routern belaufen sich bei Starlink-Schüsseln auf das Zehnfache. 

Der Vorteil von Musks Satelliten-Internet besteht darin, dass es auch Regionen erreicht, in denen noch keine bodengestützte Internet-Infrastruktur vorhanden ist. 

Aus diesem Grund kann die Ukraine nun mit den gelieferten Starlink-Terminals trotz Kriegshandlungen weiterhin Internetzugang haben, auch wenn ihre Telefon-, Kabel- und Mobilfunknetze durch Russland zerstört werden. 

Während Musk mit seiner innovativen Technologie die Telekommunikations-Infrastruktur der Ukraine aufrechterhalten möchte, warnen laut Reuters Wissenschaftler:innen davor, dass die Starlink-Satelliten Putins nächstes Ziel werden können. “Wenn Putin den Luftraum über der Ukraine kontrolliert, werden die Uplink-Übertragungen der Nutzer:innen zu Leuchtfeuern – für Luftangriffe”, schreibt ein leitender Forscher an der University of Toronto’s Citizen Lab Project, John Scott-Railton, in seinem Tweet. Russland habe jahrzehntelange Erfahrung darin, Menschen durch Angriffe auf ihre Satellitenkommunikation zu treffen, twittert er weiter. 

Die Warnungen kommen nicht unbedacht. Auch ein russischer Weltraum-Offizier deutete in einem Tweet einen Angriff auf die Internationale Raumstation (ISS) an. Damit Russland diese nicht aus dem Orbit zwingt und auf Nordamerika oder Europa abstürzen lässt, hat Musk angegeben, dass SpaceX bereitstehen würde, die ISS zu retten, indem sie sicher zurück zur Erde gebracht wird.

Aktuell hat Starlink in 29 Ländern circa 145.000 Nutzer:innen. Seit dem letzten Jahr ist das Satelliten-Internet auch in Österreich zugänglich. Laut SpaceX soll im Januar das Starlink-System auch nach dem Ausbruch des Unterwasservulkans in Tonga im Einsatz gewesen sein und dort Dörfer mit Internet versorgt haben. 

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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