30.09.2022

Stardust: Investment von Hansmann und Co für neues Buchroithner-Instant-Kaffee-Startup

Stardust von Startup-Veteran Peter Buchroithner und David Pfluegl will Instant-Kaffee cool machen und "die erste Tasse Kaffee am Mars servieren".
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Stardust Adventure Coffee: Peter Buchroithner & David Pflügl - Die Gründer der Orgn Inc.
Stardust Adventure Coffee: Peter Buchroithner & David Pflügl - Die Gründer der Orgn Inc. | (c) Orgn Inc

„Man kann Stardust überall hin mitnehmen, sogar auf den Mars. Wenn Elon Musk die ersten Menschen auf den Mars schickt, möchte Stardust die erste Tasse Kaffee auf dem roten Planeten servieren“, schreibt Peter Buchroithner in einer Aussendung zu seinem neuen Produkt „Stardust Adventure Coffee“, einem Premium-Instant-Kaffee, der am Montag auf den Markt kommt. Auch in einem Werbevideo (siehe unten) spielen der Seriengründer und sein Co-Founder David Pfluegl, der ebenfalls über Gründer-Erfahrung verfügt, mit diesem Motiv.

Stardust Adventure Coffee: Hoher Qualitätsanspruch, moderater Koffeingehalt

Stardust ist das erste Produkt des Startups Orgn Inc. mit formellem Sitz in den USA und Teams in Wien und Johannesburg, Südafrika. Punkten will man nicht nur mit höherer Qualität als andere Instant-Kaffees durch hochwertige Kaffeebohnen aus Äthiopien, sondern auch mit einem moderaten Koffein-Gehalt. Dahinter steht auch Peter Buchroithners durchaus turbulenten Gründer-Vorgeschichte, in der er unter anderem große Investments holt, knapp an einer Insolvenz vorbeischlitterte und letztlich den Exit schaffte.

Burnout brachte Peter Buchroithner auf das Thema

2020 habe er auch einen Burnout erlitten, schreibt der Gründer. Dabei habe er auch gelernt, dass die Messung seiner Koffeinaufnahme ein notwendiger Bestandteil der Verbesserung seiner Schlafqualität und der Steuerung seines allgemeinen Wohlbefindens sei. Stardust Adventure Coffee habe es sich zur Aufgabe gemacht, „den alltäglichen Verbraucher mit konstant niedrigen Koffeindosen (∼60 mg) zu versorgen, was es einfacher macht, Energieschübe zu verwalten und möglicherweise die Nebenwirkungen zu vermeiden, die mit zu viel Koffein verbunden sind“.

Sechsstelliges Investment zum Start von Stardust von Hansmann und Co.

Gleich zum Marktstart von Stardust holte sich Orgn Inc. ein nicht genau beziffertes sechsstelliges Investment von mehreren bekannten heimischen Business Angels, von denen einige bereits in frühere Unternehmen von Peter Buchroithner investiert waren. So sind die Investoren Hansi Hansmann, Hermann Futter und Dominik Greiner sowie Biogena-Gründer Albert Schmidbauer, Spotify Europe General Manager Michael Krause und die Gateway Holding in der Runde dabei.

„Kaffeeplauscherl mit Elon auf dem Mars“ als Investment-Case

Hansmann kommentiert: “In sechs gemeinsamen Jahren bei Swelly haben wir vom Wachstum auf zehn Millionen User bis zur fast Pleite und einem Exit einiges erlebt. Ich bin überzeugt, dass Peter und sein Team mit Stardust wieder große Wellen schlagen werden“. Hermann Futter scherzt: „Ein Kaffeeplauscherl mit Elon auf dem Mars? Klingt doch nach einem guten Investment Case, oder?“ Und Albert Schmidbauer meint: „Instant-Kaffee ist eine besondere Nische, die gefühlt noch von keinem wirklich coolen Player bespielt wird, der das Thema attraktiv aufbereitet und damit Consumer perfekt abholt. Orgn hat viele Ansatzpunkte, ein solcher Player mit den besonderen Zugängen zu werden. Das hat mich als Investor überzeugt“.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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