23.10.2023

Startup aus Wien Meidling holt sich auf Las Vegas Comic Con Lizenz für Star-Trek-Bier

Zwei Science-Fiction-Nerds möchten mit ihrem Startup Trade Post 47 künftig Star-Trek-Bier vertreiben. Die Lizenz dafür holten sie sich aus Übersee. Der Launch in Österreich soll offiziell auf der Comic Con in Wien erfolgen.
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(c) Trade Post

Die beiden Gründer und Science-Fiction-Nerds Robert Kaiser – bekannt unter Kairo – und Cupro (nur unter Künstlernamen bekannt) haben 2023 einen Online-Shop namens Trade Post 47 für Sci-Fi-Merchandise gestartet. „Wir wollten aber nicht nur einen Online-Shop, wir leben das auch, was wir da tun“, meint Cupro auf Anfrage des brutkasten. „Wenn man uns persönlich trifft, wird man merken: Wir haben unsere Leidenschaft zum Beruf gemacht.“

Im Zuge des Aufbaus ihres Sci-Fi-Shops mit Wurzeln im zwölften Wiener Gemeindebezirk (Meidling) hat es die beiden Gründer auf die Comic Con nach Las Vegas verschlagen. Dort haben die Wiener Kontakt zur kanadischen Federation of Beer hergestellt, die ihnen die Lizenz erteilt hat, Star-Trek-gelabelte Biere zu vertreiben. Ein Meilenstein für die beiden Gründer.

„Im Zuge der Las Vegas Comic Con haben wir Vertreter der Federation of Beer getroffen. Diese vertreiben Lizenzen von Paramount Pictures, mit der wir gelabelte Biermarken vertreiben können“, erklärt Cupro. Die Aufgabe der Federation of Beer sei es indes, weltweite Partner für derartige Bier-Druck-Lizenzen zu finden. Darunter befindet sich nun ein Wiener-Sci-Fi-Jungunternehmen.

Captain’s Lager als Sammlerstück

„Die Lizenz gehört der Federation of Beer, wir haben die Erlaubnis, das gelabelte Bier zu vertreiben“, erklärt Cupro. Namentlich wird das lizenzierte Star-Trek-Bier erstmalig auf der Wiener Comic-Con kommenden November als „Captain’s Lager“ erhältlich sein. Bis dahin kann man die Sci-Fi-Version des Hopfengetränkt im Webshop von Trade Shop 47 vorbestellen.

(c) Trade Post 47 GmbH

Hergestellt wird das Hopfengemisch von der traditionellen Brauerei Hofstetten im Mühlviertel. Die Marktoffensive sei nach dem offiziellen Launch auf der Comic Con am heimischen Getränkemarkt geplant.

„Für Fans und Freunde der bekannten Science-Fiction-Serien und -Filme ergibt sich die einmalige Möglichkeit, gleichzeitig ein besonderes Sammlerstück zu bekommen und ein großartiges Bier zu trinken“, meint Kaiser von Trade Post 47.

Bei dem Markenbier der Jungfirma handle es sich um ein bernsteinfarbenes Spezialbier als Mischung heller und dunkler Malze.

TradePost 47 von Sci-Fi-Fans auf den „Markt gebeamt“

Wie sehr die beiden Gründer von Star Trek fasziniert sind, zeigen sie auch in ihrer Presseaussendung. Man wolle das Bier auf den heimischen Markt „beamen“, heißt es dort etwa.

Trade Post 47 handelt neben Bier auch mit Fanartikeln für Science-Fiction-Fernsehserien und -filme wie Star Trek, Doctor Who, Zurück in die Zukunft, Rick and Morty, Alien und anderen. Diese sind sowohl online unter tradepost47.com als auch auf Veranstaltungen, zum Beispiel im November auf der Vienna Comic-Con und der Wiener Comic- und Filmbörse, erhältlich.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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