10.04.2018

Stappone: Vorarlberger HealthTech-Startup bringt „intelligente Schuhsohle“

Mit "Stappone" bringt ein Vorarlberger Startup ein neues Gesundheitsprodukt auf den Markt. Für die intelligente Einlagesohle kooperiert man mit Fachärzten und legt besonderes Augenmerk auf den Schutz der persönlichen Gesundheitsdaten.
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Der Start verlief vielversprechend: Bereits am 5. April schloss die stAPPtronics GmbH, ein Startup mit Sitz in Sulz in Vorarlberg, erfolgreich eine Kickstarter-Kampagne ab. Die Erwartungen wurden mehr als erfüllt, statt 35.000 ließ die Community über 42.000 Euro springen, um die Produktion der „Stappone“ zu ermöglichen. Dabei handelt es sich um eine intelligente Schuh-Einlagesohle, die „nächste Generation der Wearables“.

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Gesundes Altern „ohne zusätzlichen Zeitaufwand und Leistungsdruck“

Entwickelt wurde sie vom stAPPtronics-Team um Gründer und Geschäftsführer Peter Krimmer. Er hat die Vision, gesundes Altern zu ermöglichen: Wen die Einlegesohle Stappone in den Schuhen begleitet, der bekommt via Bluetooth-Verbindung Tipps auf das Smartphone, um Haltungs- und Bewegungsfehler auszugleichen und Folgeerkrankungen vorzubeugen. Wobei „gesundes Altern“ spätestens mit Anfang 30 relevant werde, wie Krimmer sagt: „Da spüren viele Leute ihre ersten Wehwechens“, treten etwa Rücken- oder Knieprobleme zutage. Sportliche Betätigung zum Erhalt des gesunden Bewegungsapparats wäre natürlich grundsätzlich gut, ist aber nicht der Hauptfokus des Produkts: Stappone sei als Ratgeber konzipiert, der Körperbewusstsein und Verhaltensänderung „ohne zusätzlichen Zeitaufwand und Leistungsdruck“ vermittelt.

10.000 Paar Stappone pro Jahr als Ziel

In diesem Sinn ist die Einlegesohle auch mehr ein Gesundheits- als ein Fitnessprodukt. Nach dem Crowdfunding werden nun an die 300 Paar produziert, die ab August an die Community gehen. Derweil werden weitere Bestellungen via Indiegogo angenommen. Mit dem Sommer soll dann auch der eigene Webshop stehen, wonach Krimmer einen jährlichen Absatz von 10.000 Paar anstrebt. Technisch setzen er und sein Team auf Innovation und beeindruckende Eckdaten: Laut eigener Tests erreiche man beim Kalorienverbrauch eine Messgenauigkeit von 90 Prozent, wohingegen andere Tracker – ob am Handgelenk getragen oder direkt als Smartphone-App – wissenschaftlichen Studien zufolge im besten Fall auf etwas über 70 Prozent kämen. „Stappone erkennt, wenn jemand vom Gehen ins Laufen wechselt, sich hinsetzt, mit dem Fahrrad fährt – und sogar, wenn man rudert“, sagt Krimmer nicht ohne Stolz. Weitere Sportarten und Alltagstätigkeiten würden nach und nach ergänzt.

Ladegerät über Nacht in den Schuh legen

Aber auch die Gewichtserkennung stellt er als zentrales Feature dar: „Wenn Sie eine Wanderung machen und dabei einen schweren Rucksack tragen, erkennt die Einlagesohle das“. Und berücksichtigt dies beim Tracking der Fußbewegungen sowie den daraus abgeleiteten Tipps. Das Smartphone muss dabei nicht zwingend immer mitgeführt werden. Der in der Sohle integrierte Memory-Chip speichert Daten bis zu einer Woche. Der Abgleich mit der App kann also auch nach Tagen erfolgen. Geladen wird Stappone übrigens Kabellos: Der Akku halte bei sehr starker Beanspruchung mindestens drei Tage, das Ladegerät wird einfach über Nacht in den Schuh gelegt.

Auf dem Weg zum HealthTech: Zusammenarbeit mit Fachärzten

Genau so wie die Sohle selbst ist es abwaschbar und kann theoretisch auch für kabellos zu ladende Smartphones eingesetzt werden. Zum Vergleich: Die von Apple empfohlenen Qi-Ladegeräte fürs iPhone kosten 55 bis 65 Euro. Damit relativieren sich die Anschaffungskosten der Stappone von 250 Euro (200 Euro auf Indiegogo) auch gleich zu einem guten Teil. Zudem laufen Gespräche mit den österreichischen Sozialversicherungen sowie privaten Krankenversicherungsanbietern. Ein künftiger Zuschuss durch die Krankenkassen könnte also irgendwann vielleicht möglich sein. Dies wäre nicht zuletzt auch deswegen konsequent, weil stAPPtronics gezielt auf die Zusammenarbeit mit Fachärzten setzt. Diese würden durch die Langzeitdaten aus der Stappone-App Unterstützung bei der Diagnoseerstellung bekommen.

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Datenschutz als persönliches Anliegen

Vorausgesetzt natürlich, der User gibt diese frei. Der persönliche Datenschutz ist Krimmer nämlich nicht nur aufgrund der anstehenden DSGVO ein Anliegen, sondern auch vor dem Hintergrund seiner früheren Tätigkeit als Sicherheitschef von Magna. Zusammen mit europäischen Anbietern werde momentan eine Cloud-Lösung entwickelt, die „professionelle Datensicherheit mit höchsten Standards“ gewährleistet.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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