03.10.2019

Stadtwerke Klagenfurt: Pitchen im Strandbad für Smart City Projekte

Die Stadtwerke Klagenfurt (STW) luden am Freitag, den 27. September, zum ersten STW-Pitching Day ins Strandbad Klagenfurt. STW-Vorstand Erwin Smole erläuterte dem brutkasten, welches Ziel die Veranstaltung verfolgt.
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Stadtwerke Klagenfurt
Die Gewinner MotionTag und Swarm Analytics im Kreise der Jury und STW-Vorstand Dipl.-Ing. Erwin Smole

Die Stadtwerke Klagenfurt (STW) beschäftigen sich als kommunaler Dienstleister der Stadt Klagenfurt mit einer Vielzahl an Themen. Diese reichen von Mobilität bis hin zur Energieversorgung. All diese Bereiche befinden sich aufgrund der Digitalisierung im Umbruch – Stichwort Smart City.

+++ zum Fokus-Channel: Corporate Innovation +++

Stadtwerke Klagenfurt und Smart City

Wie STW-Vorstand Erwin Smole gegenüber dem brutkasten erläutert, sei das Thema Smart City bereits jetzt schon ein wesentlicher Bestandteil des Geschäftsmodell der STW.

Dahingehend arbeiten die STW eng mit den Verantwortlichen im Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt zusammen. Teil dessen ist auch die sogenannte Smart-City-Strategie der Stadt Klagenfurt. Diese hat sich zum Ziel gesetzt, technische Lösungen zu entwickeln, um die Stadt künftig ökologischer und wirtschaftlicher zu gestalten.

Dazu zählt beispielsweise die Nutzung des Potentials von Big Data für Smart City Konzepte, dezentrale Energielösungen bis hin zu intelligenten Gebäuden.

STW-Pitching-Day im Strandbad

Damit die STW auch künftig im Bereich „Smart City“ am neuesten Stand bleiben und innovative Lösungsansätze entwickeln, haben sie einen eigenen Corporate-Startup-Ansatz ins Leben gerufen. Die Rede ist vom STW-Pitching Day, der gemeinsam mit Pioneers am 27. September im Strandbad Klagenfurt das erste Mal stattfand.

Der STW-Pitching-Day verfolgt laut Smole das Ziel, neue technologische Lösungen zu präsentierten, die die Stadt lebenswerter machen sollen. Zudem wird über die Veranstaltung ausgelotet, inwiefern eine künftige Zusammenarbeit zwischen STW und den Startups aussehen könnte. Wie Smole weiters erläutert, zielt der Pitching-Day auch darauf ab, die bestehenden Abteilungen der STW mit der Arbeitsweise von Startups vertraut zu machen.

Startups aus dem DACH-Raum

Im Zuge des STW-Pitching-Day haben insgesamt sieben Startups aus dem DACH-Raum ihre Konzepte und Lösungen aus den vier Bereichen „Energie“, „Infrastruktur“, „Mobilität“ und „Digitalisierung“ präsentiert.

Unter den Startups waren Swarm Analytics aus Innsbruck, OmegaLambdaTec und Motius aus München, MOTIONTAG aus Berlin, Bike Citizens aus Graz, sowie Twingz und Scala Matta aus Wien.

Die Besten Ideen werden laut den STW als Basis für weitere gemeinsame Projekte dienen und könnten zur Implementierung im Smart City Bereich in Klagenfurt führen. Wie Smole abschießend erläutert, sei für nächstes Jahr die Durchführung eines eigenen Hackathons geplant.


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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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