10.07.2023

Stadt Wien investiert 19,5 Mio. Euro in neues Technologiezentrum Seestadt

Mit dem dritten Bauteil des Technologiezentrum Seestadt (tz3) möchte die Wirtschaftsagentur Wien zusätzlichen Platz für nachhaltige Technologieunternehmen schaffen. Erster Ankermieter ist ein bekanntes Wiener Biotech-Startup.
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Mit 34 Mieter:innen auf bisher 13.000 m² ist das Technologiezentrum Seestadt mit dem tz1 und tz2 bereits ein etablierter Treffpunkt für technologieorientierte Unternehmen und Startups aus den Bereichen 3D-Druck, Industrie 4.0 sowie smarte Produktion. Mit dem Bau des tz3 soll laut Wirtschaftsagentur Wien nun zusätzlich Platz für „nachhaltige Technologieunternehmen“ geschaffen werden. Die Fertigstellung des dritten Bauteils ist für Ende 2024 geplant, die ersten Mieter:innen sollen bereits Anfang 2025 einziehen.

Was das Technology Centre Seestadt (tz3) bietet

„Mit einer Investition von 19,5 Millionen für den dritten Bauteil unterstreichen wir den Stellenwert des Standorts für zukunftsfitte Unternehmen“, so Wirtschafts- und Finanzstadtrat Peter Hanke beim Spatenstich. Der Bauteil selbst ist als Niedrigenergiehaus geplant. Die Wirtschaftsagentur Wien spricht selbst von einem „Vorzeigeprojekt in Sachen Energieeffizienz.“

Das neue Technology Centre Seestadt (c) Wirtschaftsagentur Wien

Im tz3 sollen künftig unterschiedliche Produktionsbedürfnisse gedeckt werden: sowohl durch die 1.300 m² Produktionsflächen im Erdgeschoss, als auch durch die mit hoher Traglast und Raumhöhe ausgestatteten Büros auf 3.300 m² im Obergeschoss. Die Büroeinheiten können von 12m² bis hin zu 250 m² kombiniert werden und ermöglichen den Unternehmen eine enge Verknüpfung von Produktionsprozessen und Bürobetrieb. In den begrünten Aufenthaltsflächen im Freien oder den Räumen für Seminare, Workshops und Veranstaltungen bietet das tz3 Möglichkeiten zum Austausch und zur Vernetzung.

Arkeon als erster Ankermieter

Bereits vor Baubeginn konnte nun mit dem Wiener BioTech-Startup Arkeon ein erster Ankermieter gefunden werden. Arkeon nutzt sogenannte „Archaea-Mikroben“, um auf natürliche Weise CO2 in Proteine für die Lebensmittelindustrie umzuwandeln. Erst am Freitag gab das Startup den Start einer neuen 150 Liter-Pilotanlage bekannt. Schon nächstes Jahr soll eine 3.000 Liter-Anlage folgen. Für das weitere Wachstum hat das aufstrebende Startup aus Wien bereits einen zweistelligen Millionenbetrag an Risikokapital eingesammelt. „Wir haben uns als Biotech-Startup für das tz3 als Forschungseinrichtung entschieden, da uns seine state-of-the-art Ausstattung die optimalen Voraussetzungen für unsere DemoFacility bietet“, so Günther Bochmann, Technological Project Lead bei Arkeon, über die Standortwahl.


Titelbild: (c) David Bohmann

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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