23.04.2020

Stadt Wien fördert Digitalisierung von KMU mit 15 Millionen Euro

Die Stadt Wien startet eine neue Förderaktion in der Höhe von 15 Millionen Euro für die Digitalisierung der Wiener KMU. Beim sogenannten Programm "Wien Online" handelt es sich laut Finanzstadtrat Peter Hanke um die bislang größte Einzelförderung für KMU, die Wien je gestartet hat.
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Stadt Wien
Wiener Finanzstadtrat Peter Hanke | (c) PID Stadt Wien

Über den neuen Fördertopf „Wien Online“ sollen Wiener KMU bis zu 10.000 Euro Förderung bekommen, um ihren eigenen Online-Auftritt zu starten oder weiter auszubauen. Das hat Finanzstadtrat Peter Hanke gemeinsam mit Wirtschaftsagentur Wien Geschäftsführer Gerhard Hirczi am Mittwoch in einer Pressekonferenz mitgeteilt.

Der Fördertopf ist mit insgesamt 15 Millionen Euro gefüllt. Das Programm „Wien Online“ zählt laut Hanke somit zur größten Förderaktion für kleine und mittlere Betriebe, die Wien je gestartet hat. „Die Krise hat uns gezeigt, gerade die kleinen Unternehmen brauchen noch mehr Kraft im digitalen Bereich. Deshalb zünden wir dafür mit 15 Millionen Euro den Turbo“, so Hanke.

+++ Stadt Wien plant Beteiligungen an Firmen – 50 Millionen bereitgestellt +++

Aufbau von Online-Shops

Die Förderung „Wien Online“, im Rahmen des Corona-Selbsthilfepaketes, unterstützt in erster Linie den Auf- und Ausbau von Online-Shopsystemen in Klein- und Kleinstunternehmen der Bereiche Nahversorgung und Kreativwirtschaft in Wien.

  • Die Förderquote liegt bei 75 Prozent
  • Projektgröße reicht von 1.000 bis 10.000 Euro.
  • Einreichzeitraum läuft noch bis 10. Juni. (Einreichende: bis der Fördertopf ausgeschöpft ist!)
  • Abgedeckt werden Investitionskosten, Anschaffungskosten wie Hardware, Software, für Versand und Lager, Beratungsleistungen, externe (IT-) Dienstleistungen, Marketingkosten, Lizenzkosten.

Gerhard Hirczi, Geschäftsführer der Wirtschaftsagentur Wien, über die Zielsetzung der Förderung: „Mit dieser Förderung investieren wir in die Zukunft des Standortes, denn die lokalen Wiener Produkte werden im Kampf gegen die globale Konkurrenz gestärkt.“

innovate4vienna: bis zu 200.000 Euro pro Projekt

Neben der neu vorgestellten Förderaktion wurde auf weitere Unterstützungsmaßnahmen verwiesen, die über die Wirtschaftsagentur Wien abgewickelt werden – unter anderem auch auf die Förderaktion innovate4vienna

Das Programm innovate4Vienna unterstützt laut Wirtschaftsagentur Wien „die schnelle und effiziente Umsetzung von COVID-19-relevanten Produktions- und Entwicklungsprojekten“. Dazu zählen:

  • medizinische Geräte und medizinische Software
  • Schutzausrüstung, Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen
  • Tools für Social Distancing,
  • Erweiterung der diagnostischen Kapazitäten oder Logistiklösungen.

Bis zu 200.000 Euro stehen hier pro Projekt zur Verfügung. Die Mindesprojektgröße liegt bei 10.000 Euro, die Förderquote bei 75 Prozent. Der Einreichzeitraum läuft noch bis 30. Juni 2020.


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Videoarchiv: Peter Hanke über die konkreten Umsetzungen der Digitalisierungs- und Wirtschaftspläne

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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Stadt Wien fördert Digitalisierung von KMU mit 15 Millionen Euro

  • Der Wiener Finanzstadtrat Peter Hanke und Wirtschaftsagentur Wien Geschäftsführer Gerhard Hirczi haben eine 15 Millionen Euro schwere Förderaktion für die Digitalisierung der Wiener KMU angekündigt.
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