09.01.2023

23. Platz: Staatssekretär reist nach Las Vegas, um Innovationspreis entgegenzunehmen

Die Consumer Electronics Show (CES) ist bekanntlich der Ort, an dem in der Vergangenheit zentrale Tech-Erfindungen vorgestellt wurden. Darunter fallen nicht zuletzt der CD-Player oder die erste Xbox. Neben der Produktpräsentation verschiedener Tech-Firmen werden auch Länder für ihre Innovationskraft ausgezeichnet.
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Staatssekretär für Digitalisierung und Kommunikation im österreichischen Finanzministerium (ÖVP) mit dem deutschen Bundesminister für Digitales und Verkehr Volker Wissing (FDP) © CES
Staatssekretär für Digitalisierung und Kommunikation im österreichischen Finanzministerium Florian Tursky (ÖVP) mit dem deutschen Bundesminister für Digitales und Verkehr Volker Wissing (FDP) © CES

Der US-amerikanische Wirtschaftsverband Consumer Technology Association (CTA) veröffentlichte jüngst die “Global Innovation Scorecard”. In der Auflistung, die 2023 zum zweiten Mal auf der Consumer Electronics Show (CES) veröffentlicht wurde, werden die Rahmenbedingungen für Innovation im Tech-Bereich bewertet. Auch Österreich war unter den insgesamt 70 nominierten Ländern und erhielt einen Preis in der Kategorie “Innovation Champion”.

Platz 23 für Österreich

Insgesamt liegt Österreich im Ranking auf Platz 23. In der Kategorie „Innovation Champion“ nahm Staatssekretär Florian Tursky den Preis für Österreich in Las Vegas entgegen. Diesen teilt sich das Land mit einer Rekordzahl von 24 weiteren Staaten, sowie der Europäischen Union. Die höchste Auszeichnung als “Innovation Champion” erhielten also Österreich, Australien, Belgien, Kanada, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Island, Israel, Japan, Litauen, Luxemburg, Neuseeland, die Niederlande, Norwegen, Singapur, Spanien, Schweden, die Schweiz, die USA, das Vereinigte Königreich, und die EU.

„Es freut mich sehr, dass Österreich als Innovation Champion ausgezeichnet wurde. Eine besondere Ehre ist es, dass die E-Government-Dienstleistungen so positiv hervorgehoben wurden, denn dies bedeutet, wir sind mit unseren Vorhaben – wie beispielsweise alle Amtswege bis 2024 auch digital anzubieten – auf dem richtigen Weg“, meint der Staatssekretär für Digitalisierung. Das Ranking sei demnach so begründet worden, dass Österreich mehr als drei Prozent des BIPs für Investitionen in Forschung und Entwicklung nutze. Auch die Vorstellung einer Strategie zur kommerziellen Entwicklung von AI und die besagten E-Government-Dienstleistungen seien in die Entscheidung mit eingeflossen.

17 Kategorien für Länderbewertung

Die Global Innovation Scorecard bewertet insgesamt 17 Kategorien, in denen die Arbeit und Umsetzung innovativer Technologien in den jeweiligen Ländern analysiert werden. Darunter fallen unter anderem Themen wie Cybersecurity, Künstliche Intelligenz (KI bzw. engl. Artificial Intelligence), Diversität, Freiheit und Umwelt.

Sensoren zum Draufpinkeln auf der CES

Auf der CES wurden außerdem viele neue Produkte von verschiedenen Unternehmen vorgestellt, die teils bereits durch Social Media-Diskussionen bekannt wurden. So auch der Fahrrad-Schreibtisch von Acer, das faltbare Display von Samsung oder das Playstation-Auto von Sony und Hondas Afeela. Eine weitere Besonderheit ist der U-Scan des französischen Unternehmens Withings. Das Gerät wird in der Toilette installiert. Nachdem es mit Urin in Kontakt kommt, wird eine Analyse vorgenommen und die jeweiligen Körperdaten aufs Handy übermittelt.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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