09.01.2023

23. Platz: Staatssekretär reist nach Las Vegas, um Innovationspreis entgegenzunehmen

Die Consumer Electronics Show (CES) ist bekanntlich der Ort, an dem in der Vergangenheit zentrale Tech-Erfindungen vorgestellt wurden. Darunter fallen nicht zuletzt der CD-Player oder die erste Xbox. Neben der Produktpräsentation verschiedener Tech-Firmen werden auch Länder für ihre Innovationskraft ausgezeichnet.
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Staatssekretär für Digitalisierung und Kommunikation im österreichischen Finanzministerium (ÖVP) mit dem deutschen Bundesminister für Digitales und Verkehr Volker Wissing (FDP) © CES
Staatssekretär für Digitalisierung und Kommunikation im österreichischen Finanzministerium Florian Tursky (ÖVP) mit dem deutschen Bundesminister für Digitales und Verkehr Volker Wissing (FDP) © CES

Der US-amerikanische Wirtschaftsverband Consumer Technology Association (CTA) veröffentlichte jüngst die “Global Innovation Scorecard”. In der Auflistung, die 2023 zum zweiten Mal auf der Consumer Electronics Show (CES) veröffentlicht wurde, werden die Rahmenbedingungen für Innovation im Tech-Bereich bewertet. Auch Österreich war unter den insgesamt 70 nominierten Ländern und erhielt einen Preis in der Kategorie “Innovation Champion”.

Platz 23 für Österreich

Insgesamt liegt Österreich im Ranking auf Platz 23. In der Kategorie „Innovation Champion“ nahm Staatssekretär Florian Tursky den Preis für Österreich in Las Vegas entgegen. Diesen teilt sich das Land mit einer Rekordzahl von 24 weiteren Staaten, sowie der Europäischen Union. Die höchste Auszeichnung als “Innovation Champion” erhielten also Österreich, Australien, Belgien, Kanada, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Island, Israel, Japan, Litauen, Luxemburg, Neuseeland, die Niederlande, Norwegen, Singapur, Spanien, Schweden, die Schweiz, die USA, das Vereinigte Königreich, und die EU.

„Es freut mich sehr, dass Österreich als Innovation Champion ausgezeichnet wurde. Eine besondere Ehre ist es, dass die E-Government-Dienstleistungen so positiv hervorgehoben wurden, denn dies bedeutet, wir sind mit unseren Vorhaben – wie beispielsweise alle Amtswege bis 2024 auch digital anzubieten – auf dem richtigen Weg“, meint der Staatssekretär für Digitalisierung. Das Ranking sei demnach so begründet worden, dass Österreich mehr als drei Prozent des BIPs für Investitionen in Forschung und Entwicklung nutze. Auch die Vorstellung einer Strategie zur kommerziellen Entwicklung von AI und die besagten E-Government-Dienstleistungen seien in die Entscheidung mit eingeflossen.

17 Kategorien für Länderbewertung

Die Global Innovation Scorecard bewertet insgesamt 17 Kategorien, in denen die Arbeit und Umsetzung innovativer Technologien in den jeweiligen Ländern analysiert werden. Darunter fallen unter anderem Themen wie Cybersecurity, Künstliche Intelligenz (KI bzw. engl. Artificial Intelligence), Diversität, Freiheit und Umwelt.

Sensoren zum Draufpinkeln auf der CES

Auf der CES wurden außerdem viele neue Produkte von verschiedenen Unternehmen vorgestellt, die teils bereits durch Social Media-Diskussionen bekannt wurden. So auch der Fahrrad-Schreibtisch von Acer, das faltbare Display von Samsung oder das Playstation-Auto von Sony und Hondas Afeela. Eine weitere Besonderheit ist der U-Scan des französischen Unternehmens Withings. Das Gerät wird in der Toilette installiert. Nachdem es mit Urin in Kontakt kommt, wird eine Analyse vorgenommen und die jeweiligen Körperdaten aufs Handy übermittelt.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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