08.03.2019

Staatspreis Marketing 2019: Einreichungen noch bis 12. April möglich

Der Staatspreis Marketing ist die höchste staatliche Auszeichnung für innovative Marketingprojekte aus Österreich. Die Verleihung wird am 17. Juni 2019 stattfinden. Einreichungen sind noch bis 12. April 2019 möglich.
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Staatspreis Marketing
(c) Marketing Club Österreich: Frauscher Bootswerft als Staatspreisträger 2017

Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) vergibt alle zwei Jahre für innovative und nachhaltige Marketingleistungen den Staatspreis Marketing. Der Preis gilt als die höchste Auszeichnung der Republik Österreich in diesem Bereich. Bewerben können sich laut dem BMDW Unternehmen aus allen Wirtschaftsbranchen, Agenturen, Non Profit Organisationen, aber auch Behörden und Verbände. Die Einreichung für den Staatspreis Marketing 2019 ist noch bis 12. April möglich.

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Auszeichnungen in sechs Kategorien

Der Staatspreis wird in insgesamt sechs unterschiedlichen Kategorien vergeben. Dazu zählen:

  • Public Services und Non Profit Organisationen (NPO)
  • Private Services (z. B. Finanzdienstleister oder Tourismus)
  • Retailing/Handel
  • Manufacturing Industry (Produktion/Gewerbe)
  • Digital Marketing (inkl. Dialog-Marketing)
  • Employer-Branding

Zudem vergibt die Jury je einen Sonderpreis für innovative Marketingdienstleistungen in den Bereichen „Event Management“ und „Young Business/Startups“.

Verleihung erfolgt am 17. Juni 2019

Die Verleihung des Staatspreises wird am 17. Juni 2019 im Rahmen des „Marketingtag“ stattfinden. Für die Organisation und Durchführung des Events ist unter anderem die Austrian Marketing Conferderation (AMC) zuständig. Sie ist die Dachorganisation aller Marketing Clubs in Österreich.

„Wir freuen uns auf die zahlreichen innovativen und qualitativen Einreichungen und ich bin schon sehr gespannt, ob wir 2019 die Anzahl der Einreichungen noch steigern können. Dieser Preis zeigt auch, wie wichtig zielgerichtetes und strategisches Marketing ist und letztendlich in welcher Vielfältigkeit die Firmen und Organisationen davon profitieren“, so der Präsident der AMC, Georg Wiedenhofer.

Betriebswirtschaftliche Relevanz und Bezug zu Österreich

Laut der AMC seien insbesondere die betriebswirtschaftliche Relevanz und der Innovationsgrad für die Auszeichnung ausschlaggebend. Die Voraussetzung ist eine Marketingleistung, die im Zeitraum von Anfang 2017 bis Ende 2018 realisiert wurde. Die Marketingleistung kann regional, national oder auch international sein. Im letzteren Fall müsse laut AMC allerdings ein deutlicher Bezug zum Standort Österreich bestehen.

=> mehr Infos zur Einreichung

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Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Bei Energie und bei Verteidigung hat Europa spät und teuer gelernt, was strategische Abhängigkeit kostet. Im Digitalen – bei Betriebssystemen, Cloud und Künstlicher Intelligenz – ist die Abhängigkeit von wenigen außereuropäischen Anbietern mindestens genauso groß. Genau dort will eine neue Allianz heimischer Leitbetriebe gegensteuern.

Getragen wird die „Initiative Digitale Souveränität“ von A1 Telekom, Anexia, Erste Bank, Keba Group, Spar ICS, Umdasch Group und der Vienna Insurance Group – sieben Unternehmen aus sieben Branchen. Gemeinsam wollen sie Initiativen und Pilotprojekte vorantreiben, um den Digitalstandort Österreich und Europa zu stärken, mit besonderem Fokus auf den Schutz kritischer Infrastruktur.

Die Stoßrichtung ist dabei ausdrücklich keine defensive. „Digitale Souveränität bedeutet nicht Abschottung, sondern Wahlfreiheit und europäische Alternativen — besonders bei kritischen Daten“, sagte A1-Deputy-CEO Thomas Arnoldner. Souveränität sei kein Schutzwall, sondern ein Sprungbrett – und man müsse sie aufbauen, bevor man sie brauche.

Vorschlag: ein Gütesiegel für die öffentliche Beschaffung

Der konkreteste Vorschlag steht im Positionspapier selbst: ein „Gütesiegel für Souveränität“ für die öffentliche Beschaffung. Es soll verlässliche Qualitätsstandards im Cloud-Bereich sichtbar machen, Transparenz schaffen und sogenanntem „Sovereign-Washing“ vorbeugen – also dem bloßen Etikett „souverän“ ohne echte Substanz. Zugleich soll digitale Souveränität in den Bewertungskriterien öffentlicher Vergaben verankert werden; für besonders sensible Daten aus Verwaltung, Gesundheit oder Bildung schlägt die Initiative europäische beziehungsweise österreichische „Souveränitätszonen“ vor.

Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Keba-CEO Christoph Knogler führte den Gedanken bei der Pressekonferenz aus Industriesicht aus: Ein solches Siegel müsse nachvollziehbar ausweisen, wo Daten gespeichert und verarbeitet werden, wer die Infrastruktur betreibt und in welchem Rechtsraum das geschieht. Berücksichtige die öffentliche Hand Souveränität bei ihren Vergaben, sei das kein bürokratisches Zusatzmerkmal, sondern ein Qualitätskriterium. Zusätzlich warb Knogler dafür, nicht jede Anwendung in der Cloud zu betreiben: On-Device- und On-Edge-KI könnten sensible Daten direkt an Gerät oder Maschine verarbeiten.

Hinter der Debatte steht ein juristischer Kern. Auf Nachfrage aus dem Publikum verwiesen die Initiatoren auf den US Cloud Act als zentrales Problem bei der Frage, welchem Rechtsraum in Europa verarbeitete Daten unterliegen. Fertige Kriterien für das Gütesiegel gebe es noch nicht – die Arbeit laufe auf europäischer wie nationaler Ebene.

Anexia-CEO Alexander Windbichler brachte einen regulatorischen Vergleich ins Spiel: Wie einst im Telekom- und Energiemarkt die Netze geöffnet wurden, ohne Produkte vorzuschreiben, könnte im Cloud-Bereich eine klare Trennung zwischen Software und Betrieb – samt offener Schnittstellen – für fairen Wettbewerb sorgen.

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