18.07.2018

Staatspreis für Umwelt- und Energietechnologie 2018: Bewerbungen bis 5. September

In diesem Jahr werden für die Kategorien "Umwelt, Klima, Energie", "Forschung und Innovation" sowie "Ressourceneffizienz" jeweils ein Staatspreis verliehen. Bis zum 5. September 2018 läuft die Bewerbungsfrist.
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Staatspreis
(c) BMVIT/BMNT. Bis zum 5. September ist die Bewerbung um einen der Staatspreise noch möglich.

Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) und das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) laden zur Anmeldung zum Staatspreis 2018 für Umwelt- und Energietechnologie ein. Es wird ein Staatspreis für die Bereiche Umwelt, Klima, Energie und ein weiterer für Forschung und Innovation verliehen. Zusätzlich wird es einen Sonderpreis für die Kategorie „Ressourceneffizienz“ geben. Die Ministerien sind auf der Suche nach innovativen Technologien, Projekten, Produkten und Dienstleistungen. Damit sind insbesondere auch Green Startups adressiert, die bereits Projekte auf diesen Themengebieten realisiert haben oder sich in der Entwicklungsphase befinden. Darüber hinaus sollten die BewerberInnen einen Beitrag zur Erhaltung bzw. zum Ausbau von Technologieführerschaften österreichischer Unternehmen leisten und/oder als internationale Vorbilder fungieren.

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Staatspreis: höchste staatliche Auszeichnung im Umwelttechnologiebereich

Die Staatspreise stellen die höchste staatliche Auszeichnung im Umelttechnologiebereich dar. Sie sollen zukunftsweisende und innovative Leistungen honorieren und für die breite Öffentlichkeit sichtbar machen. Sie werden sowohl vom BMNT bzw. BMVIT als auch von der Umwelt- und Energietechnologiebranche getragen. Die Frist zur Einreichung ist der 5. September 2018. Bis um 12:00 Uhr des 5. Septembers müssen die Bewerbungen unter dem Betreff „Staatspreis“ bzw. „Sonderpreis“ per E-Mail an die Adresse [email protected] eingegangen sein. Am 30. Oktober finden in Graz dann schließlich die Verleihung des Staatspreises statt. Am selben Tag wird die envietech-Fachkonferenz 2018 ausgerichtet, dieses Jahr unter dem Titel „Unsere gemeinsame Zukunft hat schon begonnen!“


⇒ Zur Informationsseite des BMVIT
⇒ Einladung zur envietech 2018

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18.09.2026

Unternehmensinsolvenzen auf Vorjahresniveau – aber mit „besorgniseregender“ Entwicklung

Während die aktuelle Insolvenzstatistik des KSV1870 für die ersten drei Quartale nach Jahren des Anstiegs eine Stagnation bei der Anzahl der Fälle ausweist, ortet der Verband dennoch eine "alarmierende" Entwicklung.
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easyvegan Pixelrunner FireStart P4 Therapeutics - Insolvenzen
(c) Adobe Stock

5.139 Unternehmen mussten laut aktueller Hochrechnung des Kreditschutzverbands KSV1870 in den ersten drei Quartalen 2026 in Österreich Insolvenz anmelden. Das entspricht einem Plus von 0,4 Prozent zum gleichen Zeitraum im Vorjahr. Nach Jahren des deutlichen Anstiegs bedeutet das eine Stagnation auf hohem Niveau. Diese erwartet der Verband auch für das gesamte Jahr. Die Passiva sind wegen einer etwas geringeren Zahl an Großinsolvenzen in den ersten drei Quartalen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund sieben Prozent auf etwa sechs Milliarden Euro gesunken. Bei den Branchen – Handel vor Baugewerbe und Gastronomie – gab es „wenig Bewegung“.

„Kräftiger Aufschwung gegenwärtig nicht erkennbar“

Insgesamt gibt es seitens des KSV1870 weiter keine Entwarnung. Die schwache Konjunktur, die verhaltene Nachfrage und die hohen Kosten würden Betriebe weiterhin belasten, „ein kräftiger Aufschwung ist gegenwärtig nicht erkennbar“, heißt es vom Verband. „Wo Margen und finanzielle Reserven knapp sind, kann der anhaltende wirtschaftliche Druck schnell existenzbedrohend werden. Entsprechend hoch bleibt die Zahl der Betriebe, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können und den Weg in die Insolvenz antreten müssen“, kommentiert Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz.

Weiterer Zuwachs bei nicht eröffneten Fällen „alarmierend“

Mehr noch beschäftigt den Verband eine Entwicklung, die sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschärft hat, und vom KSV als „besorgniserregend“ eingestuft wird: ein massiver Zuwachs bei den nicht eröffneten Fällen. So ist die Zahl der eröffneten Unternehmensinsolvenzen im dritten Quartal gegenüber dem Vorjahreszeitraum sogar um 7,2 Prozent gesunken, die Zahl der mangels Masse nicht eröffneten Verfahren dagegen um nicht weniger als 12,6 Prozent gestiegen. Konkret war es laut KSV seit Jahresbeginn bei 2.204 Fällen, also ca. 43 Prozent aller Verfahren mangels Kostendeckung nicht möglich, diese einer geordneten Abwicklung zuzuführen.

„Dass es zwischen den eröffneten und abgewiesenen Fällen mittlerweile nur noch einen zahlenmäßig geringen Unterschied gibt, ist alarmierend. Das ist ein Umstand, den die Gläubiger massiv zu spüren bekommen, da sich in diesen Fällen ihre Verluste weiter erhöhen. Das kann auch für wirtschaftlich gesunde Unternehmen mittel- und langfristig zum Problem werden“, erläutert Götze.

KSV1870 sieht Betrugsbekämpfungsgesetz „zumindest punktuell“ als Auslöser

Die Gründe für die Dynamik laut KSV: Nicht nur werde immer häufiger mit der Insolvenzanmeldung zu lange gewartet, der Verband sieht die Entwicklung auch „zumindest punktuell“ als eine Folge des im Jänner 2026 beschlossenen Betrugsbekämpfungsgesetzes. „Denn infolgedessen ist es vielfach so, dass vor der Änderung der Gesetzeslage durchsetzbare Anfechtungsansprüche nun nicht mehr geltend gemacht werden können, die Zahl der Gläubigeranträge sinkt und auch die Quoten dementsprechend für die Gläubiger zurückgehen“, heißt es vom KSV. In diesem Zusammenhang seien – „wie bereits beim Gesetzesbeschluss seitens des KSV1870 vorausgesagt“ – Folgeinsolvenzen zu befürchten.

Der KSV1870 erwartet auch für das vierte Quartal keine Entschärfung der Insolvenzdynamik und auch keine Verbesserung bei den nicht eröffneten Fällen. „Angesichts dieser Faktenlage ist es höchst an der Zeit, eine gesetzliche Basis zu schaffen, wie mit den mangels Masse abgewiesenen Fällen zukünftig umzugehen ist. Andernfalls wird sich der gesamtwirtschaftliche Schaden weiter erhöhen“, meint Götze.

Deutliches Statement zur Insolvenz-Entgelt-Fonds-Diskussion

Der Verband äußert sich zudem zur Diskussion rund um eine Finanzierungslücke beim Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). „Aus Sicht des KSV1870 ist dabei ein Punkt wesentlich: Aufgrund der Tatsache, dass sich Österreichs Unternehmen seit einigen Jahren mit massiven wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sehen, ist eine automatische Anhebung der Dienstgeberbeiträge keine Option“, heißt es dazu. Götze kommentiert: „Dadurch würden die Betriebe finanziell zusätzlich belastet werden, was angesichts der derzeitigen Situation nicht erstrebenswert sein kann.“ Wichtig in der Diskussion sei jedenfalls, „nicht nur den Bedarf für das Jahr 2027 zu bewerten, sondern langfristig zu denken und sowohl die Interessen der Arbeitgeber wie auch jene der Arbeitnehmer zu berücksichtigen“, so der Verband abschließend.

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