30.08.2023

Staatspreis Digitalisierung kommt nach langer Pause wieder zurück

Staatsekretär Florian Tursky präsentierte Mittwoch am Rande des European Forum Alpbach den neuen Staatspreis Digitalisierung. Nach einer Pause von rund vier Jahren soll er 2024 erstmals wieder verliehen werden.
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(c) BMF

Die Geschichte des Staatspreis Digitalisierung geht ursprünglich auf das Jahr 2001 zurück, wobei der Award damals bis 2015 unter dem Namen „Staatspreis Multimedia und e-Business“ vergeben wurde. Zwischenzeitlich trug er den Namen „Staatspreis Digital Solutions“ und seit 2019 hieß er dann nur mehr „Staatspreis Digitalisierung“. Das letzte Mal wurde er im Oktober 2020 in insgesamt drei Kategorien vergeben. Ausgezeichnet wurden damals innovative Projekte in den Bereichen „digitale Produkte & Lösungen“, „digitale Transformation“ und „Social Responsibility“.

Staatspreis Digitalisierung: Sechs neue Kategorien

Nach einer vierjährigen Pause soll der Staatspreis Digitalisierung nun 2024 wieder vergeben werden. Die lange Pause argumentiert das zuständige Staatssekretariat für Digitalisierung mit der „Neukonzeptionierung“ des Preises, der nun völlig neue Kategorien hat.

Vorgestellt wurden sie am Mittwochnachmittag am Rande des European Forum Alpbach von Staatssekretär Florian Tursky. „Mit dem neuen Staatspreis für Digitalisierung zeichnen wir hervorragende und zukunftsweisende Produkte und Leistungen aus und holen die besten Innovationen vor den Vorhang“, so Tursky.

Hier ein Überblick über die sechs Kategorien:

  • Digitale Transformation und Innovation
  • Digitale Kompetenzen, Aus- und Weiterbildung
  • Gesundheit, Ernährung und Fitness (e-Health)
  • Interaktion und Konnektivität
  • Generationen und Inklusion
  • Lifestyle, Jugend und e-Sports
(c) BMF

Verleihung erfolgt im Mai 2024

Die Einreichungsfrist erstreckt sich ab sofort bis zum 18. Dezember 2023. Für die eingereichten Projekte gilt die Voraussetzung, dass die Entwicklung abgeschlossen ist und es bereits Nutzer:innen gibt. Projekte, die bereits bei vergangenen Staatspreisen eingereicht wurden, sind übrigens nicht für eine erneute Einreichung zugelassen.

Anschließend erfolgt die Begutachtung der eingereichten Projekte und Innovationen durch eine unabhängige Fachjury, wobei die folgenden Kriterien zur Anwendung kommen: Neuheit und Innovationsgrad, Qualität der Umsetzung und Usability, Marktpotenzial und Nutzen für die Anwender:innen. Die Verleihung wird im Frühjahr 2024 im Zuge des 4Gamechangers-Festivals erfolgen, das vom 14. bis zum 16. Mai in Wien stattfinden wird.

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Schlüsseltechnologie-Beschleunigungsgesetz, 18-Millionen-Euro-Fördercall
© Screenshot - (v.l.) Infrastrukturminister Peter Hanke, Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer, Georg Kopetz, CEO und Co-Founder TTTECH und Deregulierungsstaatssekretär Sepp Schellhorn.

Ein halbes Jahr nach der Präsentation der „Industriestrategie 2035“ hat die österreichische Bundesregierung – in Form von Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer, Infrastrukturminister Peter Hanke, Deregulierungsstaatssekretär Sepp Schellhorn – gemeinsam mit Georg Kopetz, CEO und Co-Founder TTTECH, eine erste Zwischenbilanz vorgelegt. Demnach sind aktuell 42 der insgesamt 117 definierten Maßnahmen – was rund 35 Prozent entspricht – bereits umgesetzt oder befinden sich in Umsetzung.

Um die Standortbedingungen für heimische Betriebe konkret zu verbessern, liegt der strategische Fokus der Regierung derzeit auf dem Abbau bürokratischer Hürden und der finanziellen Unterstützung beim Aufbau neuer Produktionskapazitäten. Zwei Kernmaßnahmen stehen dabei im Zentrum: das neue Schlüsseltechnologie-Beschleunigungsgesetz und ein frischer Fördercall der Austria Wirtschaftsservice (aws).

Beschleunigungsgesetz für Industrieanlagen

Um die oft langwierigen Genehmigungsverfahren für neue Produktionsanlagen zu straffen, geht mit dem heutigen 16. Juni 2026 der erste Teil des Schlüsseltechnologie-Beschleunigungsgesetzes in die Begutachtungsphase. Dieser erste Gesetzesabschnitt konzentriert sich spezifisch auf Anlagen im Bereich der Energie- und Umwelttechnologien.

Das in Begutachtung befindliche Gesetz sieht die Etablierung eines Fast-Track-Verfahrens vor: Das Wirtschaftsministerium kann Vorhaben künftig innerhalb einer Frist von 30 Tagen offiziell als „strategisches Projekt“ einstufen. Projekten, die diesen Status erhalten, wird in den behördlichen Genehmigungsverfahren rechtlich ein „überragendes öffentliches Interesse“ beigemessen. Dies soll formelle Hürden abbauen und die Verfahrensdauer signifikant reduzieren. Um die Unternehmen zudem nicht zwischen verschiedenen Zuständigkeiten aufzureiben, wird das Prinzip der „Single Points of Contact“ eingeführt. Bei den neun Bundesländern werden zentrale Kontaktstellen eingerichtet, die den Unternehmen künftig als alleinige Ansprechpartner durch die Genehmigungsverfahren dienen.

18 Millionen Euro für Pilotanlagen und Skalierung

Flankierend zu den administrativen Erleichterungen startet die Förderbank aws ein neues Impulsprogramm unter dem Titel „Industrielle Schlüsseltechnologien – Leitbetriebe 2030„. Der Call öffnete heute um 13:00 Uhr und ist mit einem Gesamtfördervolumen von 18 Millionen Euro dotiert. Das Programm soll Unternehmen in der ressourcenintensiven Phase zwischen technologischer Entwicklung und der tatsächlichen industriellen Produktion mit frischem Kapital unterstützen.

Die Eckdaten der Förderung

  • Zielgruppe: Mittlere und große österreichische Unternehmen, die eine industrielle Skalierungsfähigkeit aufweisen.
  • Ticketgröße: Pro eingereichtem Projekt können bis zu drei Millionen Euro an Förderung beantragt werden.
  • Projektvolumen: Das Gesamtinvestitionsvolumen der Projekte muss zwischen 1 und 50 Millionen Euro betragen.
  • Förderzweck: Gefördert werden Investitionen in neuartige Pilot-Produktionsanlagen mit hohem Innovationsgehalt sowie der Aufbau von wesentlichen Innovationsinfrastrukturen, wie etwa Laborinfrastruktur oder Reinräumen, innerhalb der neun definierten Schlüsseltechnologien.
  • Einreichfrist: Konzepte können bis Ende Oktober bei der aws eingereicht werden.

Neben diesen beiden primären Maßnahmen hob die Regierung in ihrer Halbjahresbilanz weitere Schritte hervor, die Innovationen „Made in Austria“ vorantreiben sollen. Dazu zählen unter anderem die Beschaffung eines KI-optimierten Hochleistungsrechners für die AI Factory Austria mit einem Investitionsvolumen von 53 Millionen Euro sowie eine anstehende Patentrechtsnovelle, die es KMU und Startups künftig ermöglichen soll, selbst genutzte Patente als bilanzierbare Vermögenswerte auszuweisen. Damit soll geistiges Eigentum besser nutzbar gemacht, Innovation gezielt gefördert und der Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten für innovative Unternehmen verbessert werden.

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