25.01.2019

Staatspreis Digitalisierung 2019: Noch können Startups einreichen

Der Staatspreis Digitalisierung 2019 wird am 9. April im Rahmen des 4Gamechangers Festivals überreicht. Bis 11. Februar kann man noch in den Kategorien "Digitale Produkte und Lösungen", "Digitale Transformation" und "Künstliche Intelligenz" einreichen.
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Staatspreis Digitalisierung 2019
(c) fotolia.com - pickup

Ein „Gütesiegel für besonders innovative Leistungen“ soll er sein – der Staatspreis Digitalisierung 2019. Das wünscht sich Digitalisierungministerin Margarete Schramböck. Sie wird den in dieser Form erstmals vergebenen Preis am 9. April im Rahmen des 4Startups Day am 4Gamechangers überreichen – der brutkasten berichtete.

+++ Staatspreis Patent für Wiener Startup LibertyDotHome +++

Breit gefächertes Themenspektrum

Unternehmen können Projekte in drei Kategorien (siehe unten) in einem relativ breit gefächerten Themenspektrum einreichen: Dieses reiche von Digital Cultural Heritage über Games, E-Mobility, E-Government, E-Health, E-Commerce bis hin zu cloudbasierten Enterprise-Services, FinTech-Lösungen etc., heißt es von der FFG, die den Preis im Auftrag des Wirtschaftsministeriums organisiert. Beurteilt wird dabei von einer Jury anhand der Kriterien „Neuheit und Innovationsgrad“, „Technische und gestalterische Umsetzung“, „Nutzen für AnwenderInnen“, „Usability“ und „Marktpotenzial“.

Einreichung bis 11. Februar

Nun nähert sich die Einreichfrist ihrem Ende. Die Deadline ist am 11. Februar um 12:00 Uhr Mittags. Gegen eine Gebühr von 200 Euro kann online eingereicht werden. Die StaatspreisträgerInnen erhalten eine Trophäe und die von Ministerin Schramböck unterzeichnete Staatspreisurkunde. Darüber hinaus wird den StaatspreisträgerInnen das „Staatspreis-Kennzeichen“ verliehen, das für Werbezwecke genutzt werden kann.

3 Kategorien beim Staatspreis Digitalisierung 2019

Drei Kategorien stehen dabei zur Auswahl:

Staatspreis Digitale Produkte und Lösungen

Mit diesem Staatspreis werden hervorragende digitale Produkte, Dienste und Anwendungen ausgezeichnet. Neben Neuheit, Innovationsgrad und Marktpotential spielen auch Usability und Nutzen für AnwenderInnen eine entscheidende Rolle bei der Auswahl der nominierten Projekte.

Staatspreis Digitale Transformation

Durch digitale Technologien, Infrastrukturen und Anwendungen werden immer neue Bereiche von Wirtschaft und Gesellschaft digitalisiert. Beispiele dafür sind die Digitalisierung analoger Prozesse und Geschäftsmodelle, die Entstehung neuer Geschäftsmodelle und die Kombination von Geschäftsmodellen und Wertschöpfungsketten bis hin zu übergreifenden Wertschöpfungsnetzwerken. Dieser Staatspreis widmet sich diesem Themenfeld und zeichnet vorbildliche Leistungen und Ergebnisse der digitalen Transformation aus.

Staatspreis Künstliche Intelligenz

Mit lernenden Machinen, digitalen Assistenten und autonom agierenden Systemen beginnt die nächste Phase des digitalen Wandels. Mit diesem Staatspreis werden innovative Lösungen in diesem Bereich ausgezeichnet.

Neben den drei genannten Kategorien wird auch ein Sonderpreis „Digitale Verwaltung“ vergeben.

⇒ Mehr Information und Einreichung auf der Page der FFG

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Mathias Lipp-Rosenthal, Gründer der KI Schmiede | Foto: Lipp-Rosenthal

Das im August veröffentlichte Gesamtstaatliche Lagebild 2026 des Krisensicherheitsberaters im Bundeskanzleramt enthält einen Satz, der bislang wenig Beachtung fand: Angesichts der Cyberbedrohung rücke digitale Souveränität weiter in den Fokus der nationalen Sicherheit. Daraus leitet es eine unbequeme Handlungsoption ab, nämlich die Förderung von EU-Anbietern und den Verzicht auf externe Anbieter bei künftigen Beschaffungen. Im (ersten) Lagebild 2025 kam der Begriff nicht vor. Aus einem Standortthema wurde binnen eines Jahres eine Sicherheitsfrage.

Der Ist-Zustand ist bekannt. Verwaltung und Wirtschaft in Österreich laufen weitgehend auf Infrastruktur dreier US-Konzerne. Der CLOUD Act erlaubt US-Behörden den Zugriff auf Daten, die diese Unternehmen verarbeiten, unabhängig vom Standort des Rechenzentrums. Als Microsoft im Frühjahr 2025 plötzlich das Konto des Chefanklägers des Internationalen Strafgerichtshofs sperrte, wurde sichtbar, dass die Verfügbarkeit einer digitalen Grundleistung an einer Entscheidung außerhalb Europas hängen kann. Die Leistungsfähigkeit der Hyperscaler steht außer Streit. Zu klären ist, welche Funktionen ein Staat in fremder Hand belassen kann.

Vorbilder im öffentlichen Sektor

Das Österreichische Bundesheer hat mit der Umstellung auf LibreOffice die Kontrolle über einen zentralen Arbeitsplatzbaustein zurückgeholt, die Schweizer Armee migriert ihr Kommando Cyber auf openDesk.

Am weitesten gehen die Niederlande. Dort stellt die Regierung die gesamte Bundesverwaltung auf digitale Souveränität um. Seit Juli 2026 ist von US-Clouds für E-Mail und Dokumente abzuraten, Daten müssen in Europa bleiben und für jeden Dienst muss ein Ausstiegsplan vorliegen.

Sicherheit als Grundbedürfnis der Wirtschaft

Die Frage stellen sich zunehmend auch heimische Unternehmen. Sie wollen wissen, ob ihre Daten in Europa liegen, wer darauf zugreifen kann und ob der Dienst, auf dem ihr Tagesgeschäft läuft, morgen noch verfügbar ist. Souverän zu arbeiten heißt für sie vor allem, Sicherheit zu haben: dass Daten nicht von Drittstaaten abgegriffen werden können und dass sie sich auf die Infrastruktur, die ihr Geschäft trägt, tatsächlich verlassen können.

Anbieter, die diesen Wechsel möglich machen, gibt es in Österreich und Europa bereits. Sie stellen Rechenleistung, Plattformdienste und KI-Modelle bereit, die europäischem Recht unterliegen und deren Betrieb nachvollziehbar bleibt. Was ihnen fehlt, ist nicht die Kompetenz, sondern die Nachfrage, die sie in jene Größe trägt, in der sie für den Mittelstand zur echten Option werden.

Mehr als ein Hackathon

Im Mai 2026 haben das Bundeskanzleramt und die TU Austria dazu einen Public AI Hackathon veranstaltet. In 48 Stunden entwickelten 25 Talente Prototypen für die öffentliche Verwaltung, präsentiert vor Staatssekretär Alexander Pröll und einer Jury aus Verwaltung, Politik und Forschung. Das Format zeigt, dass der Wille zur Zusammenarbeit zwischen Staat und Nachwuchs vorhanden ist. Es zeigt auch, wo die Grenze liegt. Zwei Tage Hackathon ersetzen keine Strategie, mit der die Startup-Szene dauerhaft in den Aufbau souveräner Infrastruktur eingebunden wird. Auf einen Prototyp sollte eine Beschaffung folgen, auf eine Veranstaltung ein Förderprogramm, auf ein Teilnahmezertifikat ein zahlender Kunde.

Der Hebel heißt öffentliche Nachfrage

Genau hier liegt der Hebel für Österreich. Öffentliche Nachfrage entscheidet, ob heimische Anbieter jene Größe erreichen, die sie brauchen, um für die Wirtschaft eine echte Option zu sein. Wenn Bund, Länder und Förderstellen gezielt bei europäischen und österreichischen Anbietern beschaffen, stärkt das deren Marktposition und signalisiert der gesamten Startup-Branche, dass sich Investitionen in souveräne Technologie lohnen. Souveränität und Innovation stehen dabei nicht im Widerspruch, sie bedingen einander: Wer die Kontrolle über seine Infrastruktur behält, kann auf ihr aufbauen, statt sie nur zu mieten.

Für Österreich heißt das, die Empfehlung des Lagebilds über einzelne Prototypen hinaus zu denken. Jede Ausschreibung, jedes Förderprogramm und jede Anschlussfinanzierung entscheidet mit darüber, ob die österreichische Startup-Branche zu jenem Anbieter heranwächst, von dem Verwaltung, Sicherheitsbehörden und Mittelstand in zehn Jahren abhängen können. Wer Gründerinnen und Gründer heute mit mehr als einem Zertifikat ausstattet, entscheidet mit über die technologische Souveränität von morgen.


Über den Gastautor:

Mathias Lipp-Rosenthal ist Gründer der KI Schmiede, einer im Juni 2026 gestarteten Beratung, die Unternehmen im DACH-Raum bei der Einführung und Schulung von KI begleitet. Zuvor war er stellvertretender Klubdirektor der Neos und Mitgründer von Voter AI; die Gründung der KI Schmiede hat brutkasten hier bereits vorgestellt.

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