27.11.2018

Grazer Krypto-Startup Coinfinity kooperiert mit Staatsdruckerei-Tochter

Die Digital-Tochter der Österreichischen Staatsdruckerei Youniqx Identity AG entwickelte gemeinsam mit dem Grazer Krypto-Startup Coinfinity eine neue Private-Key-Lösung für Blockchain-Anwendungen. Im Wiener Palais Wertheim wurden gestern Montag erste Anwendungsbeispiele präsentiert, wie die Card Wallet von Coinfinity. Sie soll eine sichere und langfristige Aufbewahrung von Bitcoins ermöglichen.
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Chainlock
(c) OeSD/APA Fotoservice/Hörmandinger: vlnr. Paul Pöltner (Gründer Conda), Lukas Praml (Vorstand YOUNIQX Identity AG), Max Tertinegg (Geschäftsführer Coinfinity) und Robert Schächter (Vorstandsvorsitzender OeSD)

Kryptowährungsbörsen sind ein beliebtes Ziel für Hacker. Seit 2009 wurden laut einer Studie der US-Universität Tulsa rund ein Drittel aller Handelsplattformen gehackt. Der dadurch entstandene Schaden ist im Milliardenbereich anzusiedeln. Die Staatsdruckerei-Tochter Youniqx Identity AG hat nun gemeinsam mit dem Grazer Krypto-Startup Coinfinity eine Private-Key-Lösung entwickelt, um Kryptowährungen langfristig und sicher aufzubewahren. Bei der sogenannten „Chainlock“ handelt es sich um eine fälschungssichere Karte mit zahlreichen Sicherheitsmerkmalen, die auch bei Personalausweisen oder Führerscheinen zur Anwendung kommen. Die Karte soll nicht nur Schutz vor Kryptowährungsdiebstahl bieten, sondern für eine Vielzahl an Blockchain-Anwendungen eingesetzt werden können.

Verknüpfung von On- und Offline-Welt

Wie Lukas Praml, Youniqx-Vorstand, und Max Tertinegg, Coinfinity-Geschäftsführer, im Zuge der Präsentation erläuterten, ist die Online-Speicherung von Kryptowährungen mit einer Vielzahl an Risiken verbunden. So können beispielsweise Smartphones inklusive der Passwörter verloren gehen, Festplatten crashen oder Online-Wallets gehackt werden. Demnach sollten Kryptowährungen mittels Private-Key-Lösung auch offline aufbewahrt werden. „Die sicherste Aufbewahrungsmethode für Kryptowährungen ist eine intelligente Verknüpfung zwischen Online- und Offline-Welt“, so Tertinegg.

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Sicherheitssiegel überdeckt Private-Key

Auf der Karte ist einerseits der Public-Key, andererseits der Private-Key aufgebracht. Letzterer, den Nutzer für Abbuchungen benötigen, ist in die Karte gelasert und mit einem Sicherheitssiegel überdeckt. Sofern ein Kunde eine Kryptowährung von seinem Konto abbuchen möchte, muss er das Siegel aufrubbeln. “Der Kunde kann sicher sein, dass er während des Aufrubbelns der Erste ist, der den Private-Key zu Gesicht bekommt und demnach noch keine Abbuchung erfolgt ist”, so Praml.

(c) Martin Pacher: Coinfinity Card Wallet mit Chainlock-Technologie und Private-Key. Um die Karte gegen Fälschungen zu schützen, verfügt sie zudem über Hologramme.

„Chainlock“ wird in Hochsicherheitsraum generiert

Damit der Private-Key wirklich geheim bleibt, wird er in einem Hochsicherheitsraum der Staatsdruckerei generiert. Darüber hinaus lasert eine vom Internet isolierte Maschine den Key in die Karte. Damit könne gewährleistet werden, dass keine Hacker Zugang zum System erhalten, so Praml. Zudem sei während der Produktion sichergestellt, dass kein Mitarbeiter den privaten Schlüssel zu Gesicht bekommt. Um die Karte vor Fälschungen zu sichern, versieht die Staatsdruckerei die Karte mit Sicherheitsmerkmalen, wie Hologrammen.

Card Wallet mit Chainlock ist ab morgen verfügbar

Die Staatsdruckerei-Tochter Youniqx wird die Karte ausschließlich über Partner-Firmen vertreiben. Der erste Partner ist das Grazer Blockchain-Startup Coinfinity, das auch die Private-Key-Lösung „Chainlock“ mitentwickelt hat. Die neue Technologie wird zunächst bei der Card Wallet von Coinfinity zur Anwendung kommen. Damit sollen Nutzer Bitcoinund Co. sicher und langfristig speichern können. Ab morgen, den 28. November, kann die Card Wallet online bei Coinfinity für 59,99 Euro bestellt werden.

Chainlock nicht für nur Kryptowährungen

Die Staatsdruckerei-Tochter Youniqx möchte sich mit der Technologie nicht nur auf die Speicherung von Bitcoins beschränken. Dementsprechend kann die „Chainlock“ laut Praml auch bei anderen Blockchain-Anwendungen zum Einsatz kommen. Im Rahmen der Präsentation stellte Conda-Gründer Paul Pöltner vor, wie Aktien-Anteile bereits via Blockchain abgebildet werden. Durch Chainlock könnte dieser Prozess sicherer gestaltet werden.“Mit Chainlock und dem hochsicheren Private-Key ist eine international hochrelevante Sicherheitsinnovation aus Österreich gelungen, die großes Marktpotenzial hat.“, so Pöltner.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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