16.05.2019

Staatsanwaltschaft ermittelt laut Medienberichten gegen Amabrush

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt Medienberichten zufolge gegen das Startup Amabrush, weil ein Verdacht wegen "schweren Betrugs" vorliegt.
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Amabrush
(c) Amabrush: Kritik am österreichischen Zahnhygiene-Startup Amabrush reißt nicht ab

Laut Berichten des Standard und der Futurezone ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nun gegen das Wiener Startup Amabrush. Man sehe einen „Verdacht strafbarer Handlungen“ aufgrund damals noch nicht erfolgter Lieferungen und der mittlerweile vielfach attestierten, mangelhaften Reinigungsleistung, heißt es in den Berichten.

Die „Wunderzahnbürste“ wurde von vielen Beobachtern als eine Beschleunigung der Mundhygiene gepriesen, diverse Tests ließen jedoch starke Zweifel an der Reinigungsleistung aufkommen. Ende April hatte dann der Verbraucherschutzverein (VSV) von Peter Kolba (Bürgerrechtesprecher der Liste Jetzt) eine Sachverhaltsdarstellung bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA)eingebracht.

Laut Kolba hat nun die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen das Startup aufgenommen. Von der Behörde heißt es gegenüber dem Standard, man ermittle gegen „fünf Personen und einen Verband“, die in Zusammenhang mit einer „vollautomatischen Zahnbürste“ des „schweren Betrugs“ verdächtigt werden. Namen werden nicht genannt. Zudem ist unklar, wie lange die Sondierungen dauern werden. Beim VSV denkt man nun darüber nach, auch in den USA gegen Amabrush vorzugehen.

So reagiert Amabrush

Auf Anfrage des brutkasten reagiert Werner Beninger, Sprecher von Amabrush, auf die Vorwürfe. Er bestätigt, dass das Anliegen bei der Staatsanwaltschaft liege und daher wohl auch ermittelt werde. Morgen habe er einen Termin beim Anwalt, nach dem er weitere Details kommunizieren kann. Per Email hält er außerdem die weiteren Punkte fest.

  1. amabrush ist ein Startup. Jede Firmengründung ist unternehmerisches Risiko, jede Investition in ein solches Unternehmen ist Risikokapital – wäre es dies nicht, wäre auch keine Crowdfunding-Finanzierung nötig gewesen.
  2. amabrush arbeitet intensiv daran, das Produkt zu verbessern und die technischen Probleme auszuräumen – dass dies sich verzögern kann, einzelne Kooperationspartner gewechselt werden mussten, weil sie den Ansprüchen nicht genügt haben, liegt in der Natur der Sache bei einem innovativen Produkt und einem Startup-Unternehmen.
  3. die Aktion des Herrn Kolba und seines von ihm ins Leben gerufenen Privatvereins richtet sich von selbst – Kolba ist weder Konsumentenschützer noch hat er irgendeine andere offizielle Funktion. Nicht umsonst versucht er möglichst viele angeblich Geschädigte zu sammeln um eine Prozessfinanzierung zustande zu bringen. Die Zahl, die von Kolba genannt wird entspricht nicht einmal fünf Prozent der Crowdinvestoren.
  4. Dass jemand, der nur in geschützten Werkstätten gearbeitet hat, mit unternehmerischem Risiko und mit den Startproblemen eines Startups und einer neuen Technik nichts anfangen kann, ist zwar traurig, aber nachvollziehbar.
  5. Wenn eine solche Anzeige, wie jene Kolbas bei der Staatsanwaltschaft einlangt, ist diese verpflichtet, Ermittlungen aufzunehmen. Die haltlosen Vorwürfe Kolbas werden Punkt für Punkt ausgeräumt, sobald wir von der Staatsanwaltschaft dazu die Möglichkeit bekommen.
  6. Der Betrugsvorwurf ist an Lächerlichkeit nicht zu überbieten – welchen Vorteil der amabrush-Gründer und dessen Mitarbeiter daraus ziehen hätte sollen, dass die Produktentwicklung nicht so reibungslos vor sich geht, wie gedacht, wird wohl auch Kolba kaum erklären können
  7. Die Standardonline-Geschichte von heute gibt den unveränderten Stand seit mehr als einem Monat wieder, also seit Einbringen der Anzeige. Sie enthält genau NICHTS Neues und fußt auf einem aktuellen Facebook-posting Kolbas.

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Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash
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Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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