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Laut Berichten des Standard und der Futurezone ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nun gegen das Wiener Startup Amabrush. Man sehe einen “Verdacht strafbarer Handlungen” aufgrund damals noch nicht erfolgter Lieferungen und der mittlerweile vielfach attestierten, mangelhaften Reinigungsleistung, heißt es in den Berichten.
Die “Wunderzahnbürste” wurde von vielen Beobachtern als eine Beschleunigung der Mundhygiene gepriesen, diverse Tests ließen jedoch starke Zweifel an der Reinigungsleistung aufkommen. Ende April hatte dann der Verbraucherschutzverein (VSV) von Peter Kolba (Bürgerrechtesprecher der Liste Jetzt) eine Sachverhaltsdarstellung bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA)eingebracht.
Laut Kolba hat nun die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen das Startup aufgenommen. Von der Behörde heißt es gegenüber dem Standard, man ermittle gegen “fünf Personen und einen Verband”, die in Zusammenhang mit einer “vollautomatischen Zahnbürste” des “schweren Betrugs” verdächtigt werden. Namen werden nicht genannt. Zudem ist unklar, wie lange die Sondierungen dauern werden. Beim VSV denkt man nun darüber nach, auch in den USA gegen Amabrush vorzugehen.
So reagiert Amabrush
Auf Anfrage des brutkasten reagiert Werner Beninger, Sprecher von Amabrush, auf die Vorwürfe. Er bestätigt, dass das Anliegen bei der Staatsanwaltschaft liege und daher wohl auch ermittelt werde. Morgen habe er einen Termin beim Anwalt, nach dem er weitere Details kommunizieren kann. Per Email hält er außerdem die weiteren Punkte fest.
- amabrush ist ein Startup. Jede Firmengründung ist unternehmerisches Risiko, jede Investition in ein solches Unternehmen ist Risikokapital – wäre es dies nicht, wäre auch keine Crowdfunding-Finanzierung nötig gewesen.
- amabrush arbeitet intensiv daran, das Produkt zu verbessern und die technischen Probleme auszuräumen – dass dies sich verzögern kann, einzelne Kooperationspartner gewechselt werden mussten, weil sie den Ansprüchen nicht genügt haben, liegt in der Natur der Sache bei einem innovativen Produkt und einem Startup-Unternehmen.
- die Aktion des Herrn Kolba und seines von ihm ins Leben gerufenen Privatvereins richtet sich von selbst – Kolba ist weder Konsumentenschützer noch hat er irgendeine andere offizielle Funktion. Nicht umsonst versucht er möglichst viele angeblich Geschädigte zu sammeln um eine Prozessfinanzierung zustande zu bringen. Die Zahl, die von Kolba genannt wird entspricht nicht einmal fünf Prozent der Crowdinvestoren.
- Dass jemand, der nur in geschützten Werkstätten gearbeitet hat, mit unternehmerischem Risiko und mit den Startproblemen eines Startups und einer neuen Technik nichts anfangen kann, ist zwar traurig, aber nachvollziehbar.
- Wenn eine solche Anzeige, wie jene Kolbas bei der Staatsanwaltschaft einlangt, ist diese verpflichtet, Ermittlungen aufzunehmen. Die haltlosen Vorwürfe Kolbas werden Punkt für Punkt ausgeräumt, sobald wir von der Staatsanwaltschaft dazu die Möglichkeit bekommen.
- Der Betrugsvorwurf ist an Lächerlichkeit nicht zu überbieten – welchen Vorteil der amabrush-Gründer und dessen Mitarbeiter daraus ziehen hätte sollen, dass die Produktentwicklung nicht so reibungslos vor sich geht, wie gedacht, wird wohl auch Kolba kaum erklären können
- Die Standardonline-Geschichte von heute gibt den unveränderten Stand seit mehr als einem Monat wieder, also seit Einbringen der Anzeige. Sie enthält genau NICHTS Neues und fußt auf einem aktuellen Facebook-posting Kolbas.