07.08.2024
SOCIAL-APP

St. Pölten, ein Frauenhaus und zwei Gründerinnen – die Geschichte zu In-Kind

Ein Social Startup zu gründen ist kein leichtes Unterfangen. Besonders, wenn es um die Professionalisierung von Sachspenden geht. Umso beeindruckender ist daher die Leistung der beiden Gründerinnen Chieh Pan und Natalia Aldana aus St. Pölten.
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In-Kind, Social App
(c) CPI/accent - Natalia Aldana und Chieh Pan von In-Kind.

In-Kind steht für „In-Kind Donation“ und bedeutet auf Englisch Sachspende. Beim Startup handelt sich um eine Anwendung, die das Angebot und die Nachfrage von Sachspenden in Echtzeit abbildet und den Informationsaustausch zwischen Spender:innen und sozialen Einrichtungen sowie zwischen den Einrichtungen selbst ermöglichen soll.

In-Kind-Founderinnen: Erstes Treffen in Krems

Gegründet wurde In-Kind von Natalia Aldana aus Kolumbien und Chieh Pan, eine in Taiwan geborene Österreicherin, die sich beide im Studium „Digital Business Innovation and Transformation“ am IMC Krems kennenlernten. Beide teilten gleich von Beginn an die Leidenschaft, Ideen zu entwickeln und digitale Lösungen zu schaffen und konnten, wie sie feststellten, auf einen vielfältigen Erfahrungsschatz im Technologiebereich zurückgreifen. Darunter Projektmanagement, Produktentwicklung, Marketing und Business Development.

Die Idee, Sachspenden durch eine App zu organisieren, entstand in der Hauptstadt Niederösterreichs.

„Als ich selbst im Frauenhaus St. Pölten war, habe ich den sozialen Bereich aus unterschiedlichen Perspektiven kennengelernt“, erzählt Pan. „Während dieser Zeit war Natalia für mich eine der wichtigsten Bezugspersonen. Einmal sagte sie mir, ‚vielleicht gibt es einen Grund, warum du dort bist‘. Diese Worte waren in meiner Situation eine große Inspiration und ein starker Antrieb.“

Erster Prototyp

Daraufhin haben die Gründerinnen gemeinsam mit dem gesamten Personal des Frauenhauses St. Pölten den Prozess des Sachspenden-Managements beleuchtet und analysiert.

„Durch Gespräche und Workshops konnten wir mögliche Lösungsansätze erarbeiten. Diese Vorgehensweise haben wir aus unserem Master-Studium übernommen, wo wir im Rahmen des Innovation Labs mit einem österreichischen Unternehmen ähnlich vorgingen. Vor Ort sprachen wir mit den Beteiligten, tauschten uns über ihre Herausforderungen aus und diskutierten anschließend mögliche Lösungsansätze“, erklärt Aldana.

Genau diesem Ansatz sind die Founderinnen bei ihrem Projekt gefolgt und konnten viele Ideen generieren. Wichtig war ihnen vor allem, diese Ideen auch aus technischer Sicht zu beleuchten.

„Glücklicherweise stieß Nina Mrzelj, Data Scientist und eine Freundin von uns, dazu“, sagt Pan. „Durch unsere unterschiedlichen Hintergründe konnten wir uns über verschiedene Ansätze austauschen und gemeinsam den ersten Prototypen umsetzen.“

Nicht nur für Sachspenden da

Bei In-Kind sollen jedoch nicht nur Sachspenden besser sortiert, verteilt und verwaltet werden. Die Anwendung unterstützt auch den Transformationsprozess der Digitalisierung im sozialen Bereich und entspricht dem Gedanken der Kreislaufwirtschaft, da Sachspenden oft bereits gebraucht sind. Ein zusätzlicher Mehrwert sei die Einbeziehung von Vorhersagemodellen zur Unterstützung der Planungs-, Verteilungs- und Lagerungsaktivitäten in sozialen Einrichtungen.

Beide Gründerinnen wissen, dass die Sicherstellung von Fördermitteln und Finanzierung für Social Impact Startups eine große Herausforderung sein kann: „Obwohl wir noch nicht vollständig in der Finanzierungsphase angekommen sind, haben wir bereits festgestellt, dass neben dem zu erwarteten Social Impact auch die finanzielle Tragfähigkeit nachgewiesen werden muss. Der soziale Nutzen durch den Einsatz von Technologien muss durch ein nachhaltiges Geschäftsmodell gestützt werden“, so die Foudnerinnen.

In-Kind goes USA

Ein besonderes Highlight für Aldana und Pan wird die heurige Teilnahme an der „Berkeley Summer School of Entrepreneurship“ im Silicon Valley sein.

Die Teilnahme wäre ohne dem Creative Pre-Incubator (CPI)-Programm an der IMC Krems nicht möglich gewesen, betonen beide. Der CPI wird als Kooperation des accent Inkubators und der niederösterreichischen Fachhochschulen durchgeführt und bietet Studierenden, Alumni und Mitarbeitenden die Möglichkeit, ihre Geschäftsidee voranzutreiben.

„Dadurch konnten wir von den Herausforderungen und Lösungsansätzen anderer Projekte lernen“, erläutert Pan. „Die regelmäßigen Workshops halfen uns, unser Vorhaben weiterzuentwickeln. Die Vernetzungsmöglichkeiten ermöglichten den Austausch mit Expertinnen und Experten. Im Rahmen der Abschlussveranstaltung, dem CPI-Demo Day, gewannen wir den Aufenthalt im Silicon Valley sowie den Besuch der renommierten ‚Berkeley Entrepreneurship Summer School‘ im August. Besonders schätzen wir die Anerkennung des Social Impact unseres Vorhabens seitens dem Land Niederösterreich sowie accent und tecnet equity, die dies alles ermöglicht haben.“

Beide Gründerinnen glauben, dass die Teilnahme an der „Berkeley Entrepreneurship Summer School“ ein wichtiger Faktor sein wird, um ihren Fokus weiter zu schärfen.

„Mit den gewonnenen Erkenntnissen wollen wir neue Zugänge für unser Vorhaben erkunden und nachhaltige Lösungen im sozialen Bereich durch moderne Technologien schaffen“, so Pan. „Dazu streben wir die professionelle Begleitung durch den accent Inkubator an. Unsere Vision ist es, positive Veränderungen voranzutreiben und nachhaltige soziale Innovationen für die Communities zu ermöglichen.“

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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