22.04.2026
HEALTH

St. Anna Kinderspital startet Survivorship Passport für Kinderkrebs-Nachsorge

Menschen, die in der Kindheit an Krebs erkrankt waren, benötigen oft über Jahrzehnte hinweg strukturierte medizinische Nachsorge. Mit dem „Survivorship Passport“ steht dafür nun eine digitale Lösung zur Verfügung, die Therapiedaten und mögliche Spätfolgen langfristig nachvollziehbar machen soll.
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Survivorship Passport, Krebs, Kinderkrebs, Kinder
© St. Anna Kinderspital

Wer als Kind an Krebs erkrankt war, trägt die Folgen der Erkrankung oft ein Leben lang mit sich – medizinisch, aber auch organisatorisch. Welche Therapie wurde damals genau durchgeführt? Welche Spätfolgen sind möglich? Welche Untersuchungen sind Jahre oder Jahrzehnte später wichtig? Das sind die Fragen, die einen Jahre später noch beschäftigen. Deshalb gibt es mit dem Survivorship Passport nun erstmals eine digitale Lösung für die lebenslange Nachsorge von Kinderkrebsüberlebenden.

Survivorship Passport: In ELGA integriert

Das St. Anna Kinderspital hat dieses Instrument als erstes Zentrum Europas vollständig in das nationale Gesundheitssystem ELGA integriert. Mit den ersten zehn Nutzer:innen wurde nun gestartet, künftig sollen rund 5.000 Survivors von diesem personalisierten Nachsorgeangebot profitieren können.

„Der Survivorship Passport zeigt, wie Innovation, europäische Zusammenarbeit und ein starkes öffentliches Gesundheitssystem konkret zusammenwirken können. Dieses Projekt stärkt die Versorgungsqualität nachhaltig und stellt sicher, dass Betroffene auch lange nach einer schweren Erkrankung bestmöglich begleitet werden“, betont Gesundheitsministerin Korinna Schumann.

Internationales Referenzprojekt

International gilt das österreichische Modell bereits als Proof of Concept und Referenzprojekt für zukünftige Entwicklungen im Rahmen des Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS) und der EU-Cancer-Mission, wie es per Aussendung heißt.

„Es erfüllt uns mit großer Freude, dass das St. Anna Kinderspital als europaweiter Vorreiter einen konkreten Beitrag zur Digitalisierung im öffentlichen Gesundheitswesen leisten darf. Der Survivorship Passport gewährleistet eine lückenlose und sichere Begleitung für unsere Patient:innen und setzt damit neue Maßstäbe in der lebenslangen Nachsorge“, sagt Herbert Volkmann, Geschäftsführer des St. Anna Kinderspitals.

Und Caroline Hutter, Ärztliche Direktorin des St. Anna Kinderspitals, ergänzt: „Der Survivorship Passport ermöglicht es allen zukünftigen behandelnden Ärztinnen jederzeit, vergangene Therapien und mögliche Spätfolgen nachzuvollziehen. Für unsere Patient:innen bedeutet das Sicherheit und Kontinuität – besonders beim Übergang von der Kinder- in die Erwachsenenmedizin. Wir tragen Verantwortung für den gesamten Lebensweg unserer Patient:innen und stellen damit sicher, dass sie bestmöglich begleitet und versorgt werden.“

AIT beteiligt

Der Survivorship Passport wurde mit Unterstützung des AIT Austrian Institute of Technology implementiert. Teile der Umsetzung wurden vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gefördert. „Entscheidend war, den Survivorship Passport nicht als isolierte Anwendung zu denken, sondern als Teil eines Versorgungssystems. Erst durch standardisierte Schnittstellen und die Anbindung an bestehende Strukturen kann eine digitale Nachsorgelösung im Alltag dauerhaft funktionieren“, erklärt Angelika Rzepka vom AIT Austrian Institute of Technology.

Die Umsetzung erfolgte im Rahmen langjähriger europäischer Kooperationen, insbesondere durch das EU-geförderte Projekt „PanCareSurPass„. Die strategische Leitung lag bei Ruth Ladenstein von der St. Anna Kinderkrebsforschung, die das Thema Survivorship Care seit vielen Jahren auf europäischer Ebene maßgeblich mitgestaltet.

„Durch die strukturierte Erfassung der Therapiedaten ist gemeinsam mit zahlreichen europäischen Partner:innen ein innovatives Instrument entstanden, das nicht nur die medizinische Nachsorge verbessert, sondern auch eine wichtige Grundlage für die Spätfolgenforschung schafft“, sagt sie. „So können Spätfolgen systematisch analysiert und zukünftige Therapie- und Nachsorgekonzepte gezielt weiterentwickelt werden.“

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Hannah Wundsam, Hansi Hansmann, Kilian Kaminski, Alexander Klinger, Oliver Holle, Verena Eugster, Hans Harrer & Georg Kopetz

Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

EU-Inc.-Initiator Andreas Klinger warnt abschließend vor den geopolitischen Folgen für den Standort: „Kein europäisches Land ist alleine groß genug, um gegenüber den USA und China wettbewerbsfähig zu sein. Nur paneuropäisch haben unsere Gründer:innen eine Chance. Entweder Österreichs Unternehmer:innen haben in ihrem eigenen Land die Möglichkeit, von den besten Investoren der Welt Geld zu bekommen, oder sie werden dorthin gehen, wo das möglich ist. EU–INC ist der paneuropäische Standard, der die Möglichkeit schafft, auch von Österreich aus Weltführer zu bauen.“

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