04.06.2025
SPACETECH

SSRN: So soll Österreich noch stärker bei Kleinsatelliten werden

Mit dem Projekt Small Satellite Research Network (SSRN) will die FH Wiener Neustadt gemeinsam mit Partnern wie Fotec, Seibersdorf Laboratories und dem Startup R-Space Österreichs Spitzenposition in der Raumfahrttechnologie sichern. Ziel sei es u.a., die verstreuten Kompetenzen im Bereich Kleinsatelliten zu bündeln und ein nationales Netzwerk für internationale Kooperationen aufzubauen.
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SSRN, FH Wiener Neustadt, Satelliten, SpaceTech
© FHWN - SSRN-Projektleiter und Founder von R-Space Carsten Scharlemann.

Österreich ist im Bereich SpaceTech und bei der Ent­wick­lung von Kleinsatelliten ein global ernstzunehmender Player geworden. Neben Startups wie u.a. AT Space, Gate Space oder Peak Technology sticht auch die FH Wiener Neustadt mit ihrem Forschungsunternehmen Fotec hervor. Im Mai startete unter der Übersicht der Fachhochschule ein Projekt, mit dem Ziel, die Republik auch in Zukunft im Bereich der Weltraum­tech­nologie in einer Führungsposition zu halten. Der Name: SSRN (Small Satellite Research Network).

SSRN: Schwachstellen identifizieren

Kleinsatelliten haben sich von einer technologischen Randerscheinung zu einem zentralen Baustein moderner Raumfahrt entwickelt – sie ermöglichen nicht nur neue wissenschaftliche Anwendungen, sondern sollen auch die Entwicklung von Schlüsseltechnologien wie Künstlicher Intelligenz, Quantenkommunikation oder Internet der Dinge (IoT) vorantreiben.

Mit SSRN sollen die national verstreuten Expertisen im Bereich Kleinsatelliten vernetzt, Schwachstellen identifiziert und Kompetenzen gestärkt werden. Unter der Leitung der Fachhochschule Wiener Neustadt arbeiten neben Fotec auch Seibersdorf Laboratories und das Startup R-Space gemeinsam daran, eine umfassende Datenbank über österreichische Kompetenzen und Einrichtungen im Kleinsatellitenbereich aufzubauen.

Aus diesem Projekt soll in der Folge ein schlagkräftiges Netzwerk entstehen, das die Industrie-, Forschungs- und Hochschullandschaft auf zukünftige Herausforderungen im global wachsenden Nanosatellitenmarkt vorbereiten soll.

Weltraum als zentraler Motor

„Der Weltraum wird zum zentralen Motor für technologische Innovationen – und Kleinsatelliten spielen dabei eine Schlüsselrolle“, erklärt Projektleiter Carsten Scharlemann, Leiter des Masterstudiengangs Aerospace Engineering an der FH Wiener Neustadt sowie Gründer und CEO von R-Space, per Aussendung. „Wenn Österreich in dieser dynamischen Entwicklung mitspielen will, müssen wir vorhandene Stärken bündeln und gezielt weiterentwickeln.“

In Österreich würden bereits zahlreiche Unternehmen und Forschungseinrichtungen über relevantes Know-how in der Kleinsatellitentechnologie verfügen, einzig fehle jedoch eine systematische Vernetzung. SSRN setze genau hier an: „Die Initiative schafft Synergien, regt neue Kooperationen an und bildet einen nationalen Expertenpool, der gezielt in internationale Projekte eingebunden werden kann. Ein erster prestigeträchtiger Erfolg: Die Genehmigung des ESA_Lab@UAS WN & Fotec durch die Europäische Weltraumorganisation ESA im Jahr 2024″, heißt es weiter in der Aussendung.

(c) FHWN – v.l.n.r.: Christof Tscherne (Leitender Ingenieur für Weltraumstrahlung, Seibersdorf Laboratories), Ingo Gulyas (Wissenschaftlicher Mitarbeiter, FHWN), Peter Beck (Leiter des Kompetenzzentrums Strahlung, Seibersdorf Laboratories), Carsten Scharlemann (Leitung des Studiengangs Aerospace Engineering, FHWN), Bernhard Seifert (Abteilungsleiter Antriebstechnik, Fotec), Wolfgang Treberspurg (Wissenschaftlicher Mitarbeiter, FHWN).

SSRN und der Nachwuchs

Ein wesentliches Merkmal von SSRN sei zudem die enge Einbindung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Mehrere Bachelor- und Master-Arbeiten im Studiengang „Aerospace Engineering“ an der FHWN wurden bereits im Rahmen des Projekts durchgeführt. Studierende erhalten die Möglichkeit, aktiv an der Entwicklung und Erprobung von Satellitenhardware mitzuwirken – ein praxisnaher Zugang, der nicht nur Know-how fördere, sondern auch Begeisterung für Raumfahrt wecken soll.

„Die Studierenden haben hier die Möglichkeit, mittendrin statt nur dabei zu sein. So erwerben sie wertvolles Wissen, das von Unternehmen der Branche weltweit gesucht wird. Für das Projekt bringen sie einen erfrischenden, neuen Blick auf die Dinge“, so Scharlemann. Denn wichtig sei vor allem eines: Dass sich nicht nur die Technologie, sondern auch das Personal weiterentwickelt. Dafür hätten die Studierenden eine Katalysatoren-Funktion. „Am Ende profitieren alle davon – und Österreich bleibt eines der spannendsten Länder, was Weltraumtechnologie und Forschung betrifft.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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