22.02.2023

Sproof startet Kooperation mit Kyocera

Das Salzburger Startup Sproof, das sich auf digitale Signaturen spezialisiert hat, konnte einen prominenten Kooperationspartner für sich gewinnen.
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sproof, kyocera
(c) Sproof - Clemens Brunner (l.) und Fabian Knirsch von sproof.

Kyocera ist ein weltweit agierender Anbieter im Bereich Informations- und Dokumentenmanagement. Nun kooperiert das Unternehmen bei der digitalen Unterschrift mit sproof, dem Salzburger Startup für digitale Signaturen.

Sproof in Kyocera Workflow Manager integriert

Mit der Einbindung in die DMS-Lösung „Kyocera Workflow Manager“ sollen Kunden in Deutschland ab sofort eine sichere und rechtsgültige Unterschriftfunktion für jegliche Art von digitalen Dokumenten nutzen können.

„Sproof ist die ideale Ergänzung zu unserem DMS-Portfolio“, sagt Ralph Rotmann, Business Development Manager DMS/ECM bei Kyocera Document Solutions. „Sproof ist einfach, sicher, intuitiv zu bedienen und lässt sich perfekt in unseren Kyocera Workflow-Manager integrieren, um direkt aus dem Dokumentenmanagement-System heraus einen Signaturprozess anzustoßen.“

Auch die Salzburger freuen sich über die neue Zusammenarbeit: „Es ist eine ganz besondere Ehre, dass ein absoluter Spitzenreiter im Bereich DMS-Lösungen wie Kyocera auf die Plattform von sproof setzt“, sagt Clemens Brunner, Co-Gründer und CEO.

Die Anfänge: Sproof wurde 2020 in Salzburg gegründet und bietet eine DSGVO- und eiDAS-konforme Plattform für das Signieren von digitalen Dokumenten an. Mittlerweile konnte das junge Unternehmen mit seiner All-In-One Lösung und direkt integrierten Schnittstellen für das Ausstellen und Einholen digitaler Signaturen einige international agierende Unternehmen von sich überzeugen, wie etwa Sony.

Rechtsgültigkeit und Datenschutz im Vordergrund

Zur Erklärung: In der Europäischen Union ist mit der eIDAS-Verordnung geregelt, welche Anforderungen an digitale Signaturen gestellt werden. Hier ist auch der rechtliche Status der unterschiedlichen Arten von digitalen Unterschriften festgelegt.

„Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten, digital zu unterschreiben: einfach, fortgeschritten und qualifiziert. Trotz des oberflächlich gleichen Aussehens der digitalen Signaturen auf dem finalen Dokument, sind der Status der jeweiligen Art der digitalen Signatur und ihre Verbindlichkeit unterschiedlich“, erzählt Fabian Knirsch, Co-Gründer und CTO von sproof. Nur die sogenannten „Qualifizierten Elektronischen Signaturen“ (QES) sind rechtlich der handschriftlich getätigten Unterschrift gleichgestellt. Dies ist in Österreich im §4 Abs. 1 Signaturgesetz festgelegt.

Auch Datensicherheit spielt eine wichtige Rolle, da im Sinne des Datenschutzes einerseits die gesetzlichen Anforderungen der DSGVO zu erfüllen und andererseits auch auf Seiten der IT-Infrastruktur ein hoher Grad an Sicherheit gewährleistet werden muss.

Sproof agiert innerhalb der EU

„Alle über sproof bearbeiteten Dokumente werden ausschließlich in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union verarbeitet“ so Knirsch abschließend. „Bei der Datenverarbeitung werden keine Informationen auf Servern von Drittstaaten, zum Beispiel den USA, gespeichert, da dies nicht DSGVO-konform wäre.“

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(c) Michael Meier - Maximilian Kindler, Gründer von incaseof.law.

Rund 600 Rauchfangkehrerbetriebe gibt es in Österreich, rund 350 davon arbeiten mit der Grazer Branchensoftware WinChim. Sie können überfällige Rechnungen nun direkt aus dem Verrechnungsmodul an das Wiener LegalTech incaseof.law übergeben. Die Plattform übernimmt den weiteren Prozess, vom außergerichtlichen Mahnverfahren bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Die beiden Unternehmen haben die Kooperation Anfang Oktober bekannt gegeben. Für das Startup von Gründer und CEO Maximilian Kindler ist WinChim nach eigenen Angaben die erste Branchensoftware, über die es eine ganze Branche erreicht.

Viele kleine Rechnungen, wenig Zeit

Die Leistungen der Rauchfangkehrer sind gesetzlich vorgeschrieben, die Tarife reguliert. Daraus ergibt sich ein eigenes Forderungsbild: sehr viele kleine, wiederkehrende Rechnungen an Privathaushalte und Hausverwaltungen. Die Betriebe zählen im Schnitt sechs Beschäftigte, offene Rechnungen verfolgt meist der Inhaber selbst. Eine klassische Inkassobeauftragung zahle sich bei Kleinbeträgen oft nicht aus, heißt es weiter.

„Unsere Anwender wollen kehren, messen und beraten, nicht Zahlungserinnerungen schreiben. Mit incaseof.law ist der offene Posten in unserer Buchhaltungssoftware mit einem Klick erledigt, der Rest passiert im Hintergrund“, sagt Martin Haidenthaler, Gründer von WinChim. Das Unternehmen wurde 1999 in Graz gegründet und ist nach eigenen Angaben Marktführer unter den Rauchfangkehrerbetrieben in sieben Bundesländern.

„Rauchfangkehrer sind das Paradebeispiel für eine Branche, in der Forderungsmanagement bisher schlicht nicht stattfindet, weil es sich nicht auszahlt. Über WinChim erreichen wir die Betriebe dort, wo ihre Rechnungen entstehen. Ab jetzt kommt das Geld dorthin, wo es hingehört: auf das Konto des Betriebs.“

Die Inkassokosten trägt der säumige Schuldner

Laut Aussendung zahlt die Plattform eingehende Beträge ohne Abzüge an den Betrieb aus. Woran incaseof.law dann verdient, erklärt Kindler auf brutkasten-Anfrage: „Der Rauchfangkehrer zahlt uns nichts, weder Provision noch Gebühr. Unser Umsatz kommt ausschließlich vom säumigen Schuldner, und zwar aus den Inkassokosten und den Verzugszinsen.“

Diese Kosten sind laut Kindler durch die Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen gedeckelt. Zudem müssen sie nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen. Die Verordnung würde es ihm zufolge auch erlauben, dem Auftraggeber eine Gebühr zu verrechnen. Darauf verzichte man ausnahmslos.

Was das für Schuldner:innen bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel des Gründers. Bei einer offenen Rechnung über 80 Euro fallen mit der ersten Zahlungsaufforderung rund 25 Euro inklusive Umsatzsteuer an, dazu Verzugszinsen von wenigen Cent. Das entspricht einem Aufschlag von rund 31 Prozent. Wer nach der ersten Aufforderung zahlt, bleibt laut Kindler bei diesem Betrag. Bezahlt werden kann über ein Online-Portal, auf Wunsch in Raten über bis zu zwölf Monate. Zu den Kosten bei weiteren Mahnschritten oder im gerichtlichen Verfahren machte Kindler keine Angaben.

Noch keine Zahlen für die Branche

Zahlen für die Rauchfangkehrerbranche gibt es noch nicht, die Anbindung ist erst seit Anfang Oktober aktiv. Kindler erwartet aber eine sehr hohe Quote, weil die Leistung gesetzlich vorgeschrieben, dokumentiert und zu regulierten Tarifen verrechnet sei: „Echten Streit über die Forderung gibt es da kaum. Meistens ist die Rechnung schlicht liegen geblieben.“

Zahlt ein Schuldner trotz mehrerer Mahnschritte nicht, geht der Fall laut Kindler auf derselben Plattform ins gerichtliche Forderungsmanagement über, mit Anbindung an den Elektronischen Rechtsverkehr in Österreich und Deutschland.

Weitere Branchen im Blick

Seit Mai können Kund:innen der Finanzautomatisierungsplattform ibana das Inkasso direkt aus deren Plattform beauftragen (brutkasten berichtete).

Als weitere Branchen sieht sich das Startup laut Kindler Hausverwaltungen, das Gesundheits- und Pflegeumfeld und das Handwerk an und entwickelt dafür eigene Produktlinien. „Die Logik ist überall gleich: viele kleine Rechnungen, kleine Betriebe, kaum Zeit für das Mahnwesen“, so Kindler. Weitere Anbieter will incaseof.law nennen, sobald die Verträge stehen.

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