2020 gegründet hat das Salzburger Startup sproof mit seiner DSGVO- und eIDAS-konformen E-Signatur-Lösung inzwischen 22 Mitarbeiter:innen und Kunden wie Sony DADC, das Österreichische Rote Kreuz oder die Buchhaltungsagentur des Bundes. Mit dem Wiener Linde Verlag kam nun ein weiterer Kunde dazu, der das System flächendeckend einführt. Neben der umfassenden Kooperation gab der auf die Themen  Thema Recht, Wirtschaft und Steuern spezialisierte Verlag auch ein Investment in das Startup bekannt – die Höhe wurde dabei nicht genannt.

Linde Verlag führt sproof Lösung flächendeckend ein

“Der Linde Verlag publiziert über 270 Fachbücher, auch digital auf der Plattform Linde Digital und einige auch als E-Books sowie 19 Fachzeitschriften jährlich. Die Lösung von sproof ermöglicht uns die Unterzeichnung von allen Verträgen, beispielsweise mit Autorinnen und Autoren, aber auch sonstige alltägliche Vereinbarungen einfach, schnell, sicher und komplett DSGVO-konform abzuwickeln”, kommentiert Benjamin Jentzsch, Geschäftsführer und Eigentümer des Linde Verlags, in einer Aussendung. “Als wir das Gründungsteam sowie die Lösung von sproof näher kennengelernt haben, war für uns schnell klar, dass wir auch als Investor die weitere Entwicklung unterstützen wollen”.

sproof hatte sich zuletzt vergangenen November ein “hohes sechsstelliges” Investment unter dem Lead des European Super Angels Club geholt – der brutkasten berichtete. Dessen Geschäftsführer Berthold Baurek-Karlic habe nun auch den Kontakt zum Linde Verlag hergestellt, sagt sproof-Co-Founder und CEO Clemens Brunner.

Elektronische Signatur: “Qualifiziert” macht rechtlich den Unterschied

Seitens des Startups wird nicht nur die DSGVO-Konformität und die Speicherung der Daten auf Servern in der EU betont, die “nicht selbstverständlich” seien. Auch biete nicht jeder Mitbewerber so wie sproof eine sogenannte “Qualifizierte Elektronische Signatur”. Dazu Co-Founder und CTO Fabian Knirsch: “Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten, digital zu unterschreiben: einfach, fortgeschritten und qualifiziert. Trotz des oberflächlichen gleichen Aussehens der digitalen Signaturen auf dem finalen Dokument, sind der Status der jeweiligen Art der digitalen Signatur und ihre Verbindlichkeit unterschiedlich”. Nur die Qualifizierte Elektronische Signatur sei in Österreich rechtlich der handschriftlich getätigten Unterschrift gleichgestellt.