15.01.2020

Nach 9-stelligem Exit: Max Schnödls Springbrook kauft Mitbewerber

Die vom Österreicher Maximilian Schnödl geführte Springbrook Software hat erst kürzlich den (neunstelligen) Exit an Accel-KKR vollzogen. Nun kaufte man mit Bias Software selbst ein Unternehmen auf, um den US-Markt noch stärker abzudecken.
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Max Schnödl, Vorstand des BRZ, CEO Springbrook Software - Übernahme Bias Software
Maximilian Schnödl, CEO von Springbrook Software (c) Springbrook Software

Gerade einmal eine Woche ist es her, dass das vom Österreicher Max Schnödl, der u.a. auch Aufsichtsrats-Vorsitzender im österreichischen Bundesrechenzentrum ist, geleitete US-Unternehmen Springbrook Software den eigenen Exit verkündete. Für einen neunstelligen Betrag verkaufte man das GovTech-Unternehmen an die Silicon Valley-Investmentfirma Accel-KKR – der brutkasten berichtete. Für Schnödl war es nach Accela, ebenfalls ein GovTech-Unternehmen, bereits der zweite Mega-Exit in den USA.

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Übernahme-Verhandlung und Exit-Verhandlung zugleich

Schon während der eigenen Exit-Verhandlungen saß Schnödl jedoch an einem anderen Verhandlungstisch auf der anderen Seite. Nun verkündete Springbrook die Akquisition des Mitbewerbers Bias Software – über das Volumen des Deals wurde Stillschweigen vereinbart. „Wir hatten das Unternehmen bereits seit einem Jahr verfolgt und den Kauf bereits vorbereitet, am Ende ist dann aber alles sehr schnell gegangen“, sagt Schnödl dazu gegenüber dem brutkasten.

Springbrook und Bias: gleiches Feld, andere Kunden

Ein Konkurrent im eigentlichen Sinn sei Bias nie gewesen. Zwar bewegen sich die beiden Unternehmen im gleichen Feld – beide bieten Accounting- und Finanz-Services für Stadt-Verwaltungen – haben jedoch unterschiedliche Herangehensweisen und unterschiedliche Zielgruppen. „Es gab nur minimale Überschneidungen. Bias ist Experte für Cash based Accounting, während Springbrook auf Rückstellungs-basiertes Accounting spezialisiert ist. Bias ist zudem nur bei kleineren Kommunen unter 25.000 Einwohner  im Heimatbundestaat Washington State weit verbreitet, während Springbrook die meisten Kunden im Bereich 20.000 bis 50.000 Einwohner hat“, erklärt Schnödl. Genau deswegen würde der neue Zukauf das Angebot von Springbrook aber perfekt ergänzen. Mit Bias kommen zu den mehr als 800 Kunden des Unternehmens rund 250 dazu – ebenfalls alle in den USA.

Expansionsstrategie weiterhin US-zentriert

Damit soll auch ein weiterer Schritt in einer expansiven Wachstumsstrategie gesetzt werden. „Wir wollen der führende Anbieter für integrierte ERP- und Zahlungslösungen für Lokalverwaltungen in ganz Amerika sein. Das Cash based Accounting-System von Bias erweitert hier unser Angebot. Im Westen der USA und im Nordosten sind wir bereits Marktführer. Dazwischen gibt es aber noch viel ‚Whitespace‘, den wir sowohl organisch als auch anorganisch gewinnen können“, sagt Schnödl. Und er ergänzt – wohl nur halb scherzhaft: „Wenn jemand sein Unternehmen verkaufen möchte, soll er sich gerne an mich wenden“. Auch dass man auf Dauer die Grenzen der USA überschreitet, zieht der Springbrook CEO in betracht. „Wir schließen nichts aus. Allerdings ist der Markt in Nordamerika sehr groß und sehr attraktiv“.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

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Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

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„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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Nach 9-stelligem Exit: Max Schnödls Springbrook kauft Mitbewerber

Gerade einmal eine Woche ist es her, dass das vom Österreicher Max Schnödl, der u.a. auch Aufsichtsrats-Vorsitzender im österreichischen Bundesrechenzentrum ist, geleitete US-Unternehmen Springbrook Software den eigenen Exit verkündete. Für Schnödl war es nach Accela, ebenfalls ein GovTech-Unternehmen, bereits der zweite Mega-Exit in den USA. Nun kaufte Springbrook mit Bias Software selbst ein Unternehmen auf. Zwar bewegen sich die beiden Unternehmen im gleichen Feld – beide bieten Accounting- und Finanz-Services für Stadt-Verwaltungen – haben jedoch unterschiedliche Herangehensweisen und unterschiedliche Zielgruppen. Bias ist Experte für Cash based Accounting, während Springbrook auf Rückstellungs-basiertes Accounting spezialisiert ist. Mit Bias kommen zu den mehr als 800 Kunden des Unternehmens rund 250 dazu – ebenfalls alle in den USA.

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