02.07.2019

Sprach-App uugot.it soll Integration von Tschetschenen in OÖ erleichtern

Das Wiener Sprachlern-Startup uugot.it streamt TV-Sendungen mit interaktiven Untertiteln, über die Zuwanderer die deutsche Sprache lernen können. Die Nutzung der uugot.it App soll den Integrationsprozess beschleunigen und das kulturelle Verständnis fördern. Das Land Oberösterreich setzt die technische Lösung nun im Rahmen seiner Integrationsoffensive II ein, um Tschetschenen besser in die Gesellschaft zu integrieren.
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uugot.it
(c) Stefan Mey / der brutkasten

Das Prinzip des Tools des Wiener Startups uugot.it ist einfach: Menschen lernen Sprachen, während sie TV-Sendungen streamen. Dafür hat das Team rund um Gründer Philipp Etzlinger eine Smartphone- und Tablet-App entwickelt, die TV-Sendungen mit Untertiteln in der Originalsprache versieht. Sofern ein Nutzer ein Wort nicht versteht, kann er auf dieses tippen und erhält anschließend eine Übersetzung in seiner Muttersprache. Zudem werden interaktive Lernkarten individuell auf das Lernverhalten der Nutzer zugeschnitten.

Ziel der uugot.it-App ist es, Zuwanderer dabei zu unterstützen, die deutsche Sprache zu erlernen. Durch die Nutzung der App soll laut dem Startup nicht nur der Integrationsprozess beschleunigt, sondern auch das kulturelle Verständnis gefördert werden.

+++ Sprachlern-App des Wiener Startups uugot.it startet in Linz +++

Integration mit uugot.it fördern

Heute Dienstag hat der oberösterreichische Integrationslandesrat Rudi Anschober in einer Pressekonferenz in Linz bekannt gegeben, das die digitale Lösung ab sofort im Rahmen der Integrationsoffensive II zum Einsatz kommen wird. Dabei handelt es sich um eine Initiative, die sich zum Ziel gesetzt hat, die in Oberösterreich lebenden Tschetschenen stärker in die Gesellschaft einzubinden. Neben zahlreichen Integrationsprojekten, soll dies unter anderem über Deutschlernen mittels TV-Konsum erfolgen. Dadurch könnten sich laut Anschober die Zuwanderer auch über regionale und nationale Themen besser informieren, um in weiterer Folge am gesellschaftlichen Leben der Mehrheitsbevölkerung teilhaben zu können.

uugot.it
(c) Land OÖ/ Ehrengruber

Vertrauen zu öffentlichen Stellen aufbauen

Weiters zielt die Nutzung der Sprachlern-App laut Anschober darauf ab, Vorbehalte der tschetschenischen Community gegenüber öffentlichen Stellen abzubauen. „Ein charakteristisches Merkmal für ein Gros der Zielgruppe ist eine Skepsis bzw. Misstrauen gegenüber staatlichen Einrichtungen, der Exekutive und Behörden, was durch unterschiedliche Strukturen und Erfahrungen im Heimatland erklärbar ist. Das Vertrauen in die Systeme in Oberösterreich braucht Zeit. Der Zugang von uugot.it könnte Teil einer Lösung sein“, so Anschober.

Für Android im Early-Access-Mode verfügbar

Bekannt gemacht werden soll die App über regionale Kompetenzzentren für Integration und Diversität (ReKI) von Volkshilfe und Caritas. Zudem sollen Gemeinden und Integrationsbüros in den nächsten Wochen ebenfalls über das Angebot informieren. Die uugot.it-App kann bereits im Early-Access-Mode im Google-Play-Store für Android heruntergeladen werden.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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