24.02.2023

Spotify: Neues DJ-Feature bringt noch mehr Personalisierung ins Streaming

Auf Spotify kann man sich ab sofort von einem KI-gestützten DJ sein persönliches Set mixen lassen. Derzeit ist das Feature nur in den USA und Kanada verfügbar.
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Spotify,DJ,Feature
Spotify launcht neue DJ-Funktion (c) Photo Mix/Pixabay

Der schwedische Streaming-Gigant hat eine neue Zusatzfunktion für seine Nutzer:innen parat: ein DJ-Feature, das auf einer Künstlichen Intelligenz (KI) basiert. Ausgehend von den Hörgewohnheiten der Nutzer:innen erstellt der Spotify-DJ individuelle Mixes und spickt diese mit popkulturellen Fakten und Kommentaren. Die Funktion ist vorerst nur in den USA und in Kanada verfügbar.

KI-DJ kreiert noch persönlichere Musikmixes

Konkret soll die eingebaute DJ-Funktion dank einer KI noch gezielter Musikstücke auswählen, die dem persönlichen Geschmack der Nutzer:innen entsprechen. Dabei greift Spotify auf seine bewährte interne Personalisierungstechnologie zurück, die Musikempfehlungen abgibt.

Basierend auf den Lieblingsstücken, dem Hörverlauf und dem Feedback der Nutzer:innen verbessert die KI die Vorschläge laufend. Per Klick können die Nutzer:innen beispielsweise die Musikrichtung ändern, wenn ihnen der aktuelle Sound nicht gefällt. So lernt die KI stets mit und passt sich an die individuellen Bedürfnisse der Nutzer:innen an.

Spotify-DJ kommentiert wie ein Radio-Host

Zuätzlich dazu moderiert der Spotify-DJ die Stücke stellenweise an, kommentiert und erzählt popkulturell relevante Details. Die Künstliche Intelligenz, die hinter der DJ-Stimme steckt, stammt von Sonantic.

Das 2022 von Spotify gekaufte Londoner Startup entwickelt Künstliche Intelligenzen, die Text zu Stimme verarbeiten. Die KI bildet für das DJ-Feature die Stimme des bekannten Spotify-Morning-Show-Hosts Xavier „X“ Jernigan nach. In Zukunft soll es mehr Stimmen zur Auswahl geben.

Gleich zwei Künstliche Intelligenzen

Spotify nutzt für seinen DJ auch eine zweite KI: Microsofts OpenAI, die unter anderem von ChatGPT verwendet wird, ist für den Inhalt der DJ-Kommentare verantwortlich. Dazu verarbeitet sie die textlichen Inputs von Musik- und Kulturexperten, die in wöchentlichen Redaktionssitzungen wissenswerte Informationen über die Musikstücke und Musiker:innen zusammentragen.

Das soll neben den bereits jetzt in der App vorhandenen Zusatzinformationen wie Lyrics, Konzerttermine etc. noch weitere relevante Details zu den Künstler:innen und ihren Werken bieten.

Externe DJ-Funktion von Spotify eingestellt

Die neue Funktion kommt für den einen oder anderen nicht ganz überraschend. In der Vergangenheit bot Spotify seinen Nutzer:innen an, die gestreamten Songs in DJ-Apps von Drittanbietern zu verwenden. DJs konnten also Spotify-Songs auf externen Plattformen wie etwa Djay weiterverwenden. 2020 wurde diese Funktion eingestellt. Bereits damals stellten manche Medien wie etwa The Verge die Frage in den Raum, ob Spotify womöglich an einem eigenen internen DJ-Tool arbeitete.

Nun ist diese Vermutung wahr geworden. Für den Launch in Europa und Österreich ist noch kein offizielles Datum bekannt. Spotify hat sich auf eine brutkasten-Anfrage dazu noch nicht geäußert.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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