05.04.2018

Spotify: Extrem erfolgreicher Börsenstart trotz roter Zahlen

Das IT-Startup Spotify, mit 71 Millionen zahlenden Kunden und rund 160 Millionen Usern weltweit größter Musikstreamingdienst, wagte am Dienstag den 3. April den Börsengang an der New York Stock Exchange (Nyse).
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Tech-Titans
(c) spotify: Das Musikunternehmen des Gründers Daniel Ek führt das Rennen um eine 50 Milliarden Dollar Unternehmensbewertung an.

Spotifys Börsengang hat sich für Gründer Daniel Ek ausgezahlt – das kann man bereits sagen. Die Aktien sprangen zu Handelsbeginn rund 26 Prozent auf 165,90 Dollar (143,65 €) – die Orientierungsmarke der New Yorker Börse liegt bei 132 Dollar. Mit einem Schlag war Spotify 30 Milliarden Dollar wert. Im weiteren Verlauf fiel die Aktie zwar auf rund 149 Dollar, was aber immer noch 13 Prozent über der Referenzmarke liegt.

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Erfolgsstory trotz roter Zahlen

Spotify gilt mit einer Börsenbewertung von nun 20 bis 25 Milliarden Dollar als das wertvollste Startup Europas. Zwar blieben seit der Gründung 2006 Gewinne aus, der Umsatz stieg 2017 aber um fast 39 Prozent. Der operative Verlust betrug im Vorjahr 378 Millionen Dollar. Für heuer wird ein Minus von 230 bis 330 Millionen erwartet. Dafür rechnet man damit, 2018 die Usermarke von 200 Millionen zu übertreffen. Der Musikstreaming-Anbieter gehört nun nach Facebook, Snapchat und Alibaba zu den besten Börsendebüts von Technologiekonzernen in den letzten Jahren. Gründer Ek warnte aber davor, allzu hohe Erwartungen zu wecken: „Ich habe keine Zweifel daran, dass es Aufs und Abs geben wird“, schrieb er in seinem Blog.

Was Startups von Spotify lernen können

Im Vorfeld des Börsengangs hat Daniel Ek vor Investoren und Musikmanagern erklärt, warum sein Unternehmen an die Börse geht. Es gab tosenden Applaus, den es zur Gründerzeit 2006 nicht gegeben hatte. Ek schien damals vielen aus der Branche als eine Gefahr für die Musikindustrie, da sein Background eng mit der Hackerszene verbunden war und das Internet als ein Ort galt, an dem User binnen kürzester Zeit Lieder raubkopierten und weiterverbreiteten. Die neuartige Besonderheit von Spotify war aber, die Kunden nicht dazu zu zwingen rund 20 Euro für ein Album auszugeben, um dann zwei bis drei gute Lieder zu hören, sondern ihnen das zu bieten, was sie wollen. Sätze wie: „Wenn die Kunden eure CDs kopieren, verkauft ihnen eine Flatrate und lasst sie selbst entscheiden, was sie wann wo wie oft hören wollen“, sollten richtungsweisend werden. Dazu passend Eks Aussage bei der CBS Morning Show vom 3. April: „When you have all the world’s music in your pocket, you start listening to a lot more music than you ever did before.“ Diese zwei Statements führen genaue Beobachter des Streamingdienstes zur Erfolgsformel von Spotify, von der auch andere Startups einiges lernen können. In der digitalen Welt geht es um maßgeschneiderte Angebote und die Beantwortung der Frage, wie ein Unternehmen herausfindet, was Kunden wirklich wollen. Spotify hat es geschafft, ein Produkt bzw. eine Dienstleistung zu erstellen, für die millionen Menschen monatlich zehn Euro zahlen.

Don’t ask, watch!

Dan Savaz leitet bei Spotify ein riesiges Team, das damit beschäftigt ist Kundendaten zu erfassen. Dieses Data-Collecting unterscheidet sich von den Einschaltquoten der TV-Branche insofern, dass das schwedische Unternehmen nicht auf stichprobenartige Umfragen zurückgreift, sondern jeden einzelnen der knapp 159 Millionen User beobachtet, wie Savaz sagt. Zu den technischen Details ist zu sagen, dass es eine enorme Rechenleistung benötigt, um alle Kunden zu erfassen. Spotify greift auf eine Matrix zurück, die 159 Millionen Zeilen und 36 Millionen Spalten erstellt – die Zeilen stehen für einen einzelnen Kunden, die Spalten für die verfügbaren Musikstücke. Die Software vergleicht diesen Zahlentsunami auf Gemeinsamkeiten (Gibt es Kunden, die gleiche Lieder in ihrer Playlist haben? Welche Ähnlichkeiten weisen die jeweiligen Musikwerke auf?). Dadurch lassen sich dem Kunden regelmäßig individualisiert Lieder vorschlagen, was das Unternehmen „weekly discovery“ nennt. Die alten Kategorien von Musikstücken scheinen hier nicht mehr zu greifen. Rock-Musik oder Pop-Hits sind nicht mehr ausreichend, um Kunden geschmackstechnisch einzuteilen. Der User kann Variationen von musikalischem Geschmack entfalten, die über Genre-Bezeichnungen hinausgehen. Ein Rock-Sänger kann einen Oldie covern, Pop-Stars wagen den Sprung ins Hip-Hop-Genre und jeweils beides mag einem User gefallen, der sich nach alten Mustern nicht mehr so einfach katalogisieren lässt. Man muss spezifisch denken und vorgehen. Das hat Spotify in diesem Bereich früher als alle anderen erkannt und heimst zwölf Jahre nach der Gründung nun abermals Lorbeeren dafür ein.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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