29.06.2021

Spitz: Tochtergesellschaft Alpine Brands bündelt Markenkompetenz des heimischen Lebensmittelherstellers

Die in Attnang-Puchheim (OÖ) ansässige Spitz Unternehmensgruppe strukturiert sich neu und bündelt ihr Markengeschäft seit 1. April 2021 in der neu gegründeten Tochtergesellschaft Alpine Brands GmbH & Co KG.
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Spitz und Alpine Brands
Walter Scherb und Thomas Redl stehen gemeinsam an der Spitze der neu gegründeten Spitz-Tochtergesellschaft Alpine Brands.
© Robert Maybach

„Das ist ein Schritt, den wir uns genau überlegt haben“, sagt Firmeneigentümer Walter Scherb im Gespräch mit dem brutkasten. Scherb leitet den Familienbetrieb seit 1. Jänner 2019 und hat damit eine neue Ära eingeleitet. Mit ihm steht nämlich seit Langem wieder ein Familienmitglied an der Spitze des 1857 gegründeten oberösterreichischen Traditionsunternehmens. Der 31-Jährige, der zudem im Jänner 2018 gemeinsam mit seinen Partnern Michael Goblirsch und Andre Schneider das Unternehmen Square One Foods als strategischer Partner und Investor für die Food- und Beverage-Industrie gegründet hat, treibt die Weiterentwicklung von Spitz kontinuierlich voran.

Spitz mit Fokus auf Private Label-Business & Lohnabfüllung

Dort will man sich mit seinen drei produzierenden Standorten – dem Mutterwerk in Attnang Puchheim sowie der Gasteiner Mineralwasser GmbH in Bad Gastein und der Honigmayr Handelsgesellschaft mbH in Tenneck – nun verstärkt auf seine Kernkompetenz als Industriepartner für die Entwicklung und Produktion von hochqualitativen und innovativen Produkten im Private Label-Bereich sowie der Lohnfüllung konzentrieren. Laut Scherb wolle man die Kunden künftig „mit modernster Technik, effizienter Logistik, absoluter Serviceorientierung sowie jahrzehntelangem Knowhow in der Entwicklung und Produktion von Lebensmitteln“ noch zielgerichteter unterstützen.

Alpine Brands mit gebündelter Markenkompetenz

Das Markengeschäft rund um die traditionsreichen Brands Gasteiner, Auer, Blaschke, Honigmayr, Puchheimer und Goal wird im Zuge der strategischen Neuausrichtung nicht mehr von der Spitz-internen Markenorganisation vertrieben und vermarktet, sondern organisatorisch ausgegliedert und in der neu gegründeten Tochtergesellschaft Alpine Brands zusammengeführt. Neben einer starken eigenständigen Verkaufsmannschaft wurde unter der Leitung von Marketing-Profi Christoph Zoister auch ein dynamisches Marketing-Team installiert, das für die gesamte strategische Ausrichtung und operative Abwicklung im Produktmanagement, Marketing und PR des neuen Unternehmens verantwortlich zeichnet.

Thomas Redl, der die Alpine Brands-Geschäftsführung gemeinsam mit Scherb innehat, betont: „Starke Marken sind unsere Passion. Mit der neuen organisatorischen Ausrichtung legen wir unseren Fokus auf den Ausbau und das Branding dieser Marken sowie die Erweiterung der internationalen Distribution.“ 

Christoph Zoister und Jasmin Rammer
Christoph Zoister, Head of Marketing Alpine Brands und Jasmin Rammer Leitung Unternehmenskommunikation und nachhaltige Entwicklung
© bildstadt/Robert Maybach

Jasmin Rammer leitet die Bereiche CSR und Unternehmenskommunikation

Mit der Neuausrichtung geht auch eine Zusammenführung der Themenbereiche Nachhaltigkeit und Unternehmenskommunikation einher, die ab sofort von Jasmin Rammer verantwortet werden. Die Oberösterreicherin ist seit 2006 für Spitz tätig und seit Dezember 2019 als Corporate Social Responsibility Managerin im Amt. Unter ihrer Leitung soll die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens als strategischer Schwerpunkt weiterhin in den Fokus gerückt werden.

Der Lebensmittelproduzent Spitz beschäftigt 800 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und erwirtschaftet einen Jahresumsatz von über 251 Millionen Euro. Seit mehr als 160 Jahren operiert das Familienunternehmen mit Sitz im oberösterreichischen Attnang-Puchheim als erfolgreicher Lebensmittelproduzent.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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