23.11.2021

Spin-off Dashboard Austria: Das sind die besten Unis und FHs für Spin-offs

Die Spin-off Austria Initiative legt zur heutigen Konferenz mit dem Spin-off Dashboard Austria 2021 den ersten umfassenden Bericht seiner Art vor.
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Spin-off Dashboard Austria
Das Hauptgebäude der TU Graz, die auf Platz 1 des Spin-off-Uni-Rankings landet | (c) Marion Schneider & Christoph Aistleitner via Wikimedia Commons

Vor etwas mehr als einem Jahr starteten Hermann Hauser und Herbert Gartner die Initiative Spin-off Austria mit einer relativ kurzfristig geplanten Konferenz. Mehrere Probleme und Herausforderungen der heimischen Spin-off-Landschaft wurden damals identifiziert. Eines davon war die dürftige Datenlage im Bereich. Nun, zur zweiten Auflage der Konferenz, die heute stattfindet, legte die Initiative mit dem Spin-off Dashboard Austria einen ersten Bericht vor, der nun jährlich erscheinen und damit das Problem auf Dauer lösen soll.

Spin-off Dashboard Austria: 51 Unis und FHs angeschrieben – 25 Rückmeldungen

Man hoffe, eine umfassende Datenbank von Spin-offs zu schaffen, die jedes Jahr erweitert werde, sagt Hermann Hauser: “Es ist wichtig, eine solche Referenzbasis für die Entwicklung des unternehmerischen Ökosystems zu schaffen, um klare Aussagen über die Fortschritte zu machen. Dieses Jahr ist das Startjahr, welches eine solide Basis für die Zukunft schaffen wird”. 51 österreichische Universitäten, Fachhochschulen und Forschungseinrichtungen wurden diesmal für die Erhebung angeschrieben. Dabei habe es 25 Rückmeldungen, davon 22 mit quantitativen und qualitativen Daten und drei mit ausschließlich qualitativen Daten gegeben, heißt es in einer Aussendung.

In der Auswertung wurden insgesamt 44 “Verwertungs-Spin-offs” (Gründung auf Basis eines aus Forschungsergebnissen resultierenden Schutzrechts) und 102 “akademische Startups” (klassische Startup-Gründung aus Uni oder FH heraus) gezählt (Gründung zwischen 1.1.2018 und 1.7.2021). Elf dieser insgesamt 146 Gründungen sind mehreren Institutionen zurechenbar. Spitzenreiter ist die TU Graz mit 34 Gründungen, gefolgt von TU Wien (23), FH OÖ (16) und Uni Innsbruck (11). Die Anzahl der aktuellen Angestellten wurde für 83 von 146 Unternehmen gemeldet, die aktuell 476 Personen beschäftigen. Die Anzahl der Gründer:innen pro Team liegt im Schnitt bei 2,5 Personen.

Spin-off-Landschaft: Das sind die “Best Cases” und “Leading Institutions”

Auf Basis der für das Spin-off Dashboard Austria 2021 erhobenen Daten wurden auch einer Expert:innenjury mehrere “Leading Institutions”-Rankings erstellt und fünf Spin-offs als “Best Cases” definiert. Die Jury bestand aus Sabine Herlitschka (Infineon), Carolin Häussler (Expertenkommission Forschung und Innovation, DE), Hermann Hauser (Amadeus Capital Partners) und Herbert Gartner (eQventure).

Die fünf “Best Cases” (zwei davon bereits Post-Exit) sind Bitmovin – Universität Klagenfurt, incubed IT – TU Graz, Lithoz – TU Wien, Parity QC – Universität Innsbruck / ÖAW und ViraTherapeutics – MedUni Innsbruck. Zu den “Leading Institutions”-Rankings lieferte die Jury jeweils konkrete Erklärungen für ihre Entscheidung:

Kategorie Universitäten

Platz 1: TU Graz

Besonders hervorgehoben wurden von der Spin-off Austria Jury die umfassende, detailreiche, spezifische und gut verankerte Spin-off Strategie, das breite Angebot an Kursen zum Thema Entrepreneurship sowie Infrastruktur und Netzwerk für Gründungsaktivitäten.

Platz 2: TU Wien

Für die Juryentscheidung sei vor allem das breite Angebot an intra-universitären innovations- und gründungsfördernden Einrichtungen wie einem eigenen Inkubator, viele Entrepreneurship-Lehrveranstaltungen, Programme und Aktivitäten ausschlaggebend, heißt es dazu.

Platz 3: Universität Innsbruck

Für die Entscheidung seien unter anderem ein großes, interdisziplinäres Ausbildungsangebot zum Thema Entrepreneurship eine eigene Beteiligungsgesellschaft und ein eigener Inkubator der Uni sowie ein Team von Gründungsberater:innen ausschlaggebend gewesen, so die Jury.

Kategorie Fachhochschulen

Platz 1: FH St. Pölten

Als Gründe für die Entscheidung werden ein umfassendes strategisches Programm, eine große Bandbreite an intra- und extracurricularen Angeboten zu Entrepreneurship und zahlreiche Kooperationen auf nationaler und europäischer Ebene genannt.

Platz 2: FH Oberösterreich

Die FH Oberösterreich konnte die Jury vor allem durch ein ausdifferenziertes Angebot an gründungsfördernden Aktivitäten, sowie durch die große Anzahl an akademischen Startups überzeugen.

Platz 3: FH Wiener Neustadt

Für die FH Wiener Neustadt spricht aus Sicht der Jury, dass sie über ein eigenes Startup Center und Innovation Lab verfügt. Genannt werden zudem zahlreiche Kooperationen mit externen Inkubatoren und Gründer:innenservices.

Kategorie Außeruniversitäre Organisationen

Platz 1: IST

Das IST Austria habe die Jury mit einer klaren Entrepreneurship Strategie, einem breiten Angebot an Programmen und Kursen, sowie der für eine Forschungseinrichtung hohen Anzahl an akademischen Startups überzeugen können, heißt es von dieser.

Platz 2: AIT

Die Strategie des AIT zeige eine schlüssige Weiterentwicklung und Integration von gründungsunterstützenden Maßnahmen in den laufenden Forschungs- und Entwicklungsprozess, heißt es von der Jury. Zudem werden ein technologieorientiertes VC-Netzwerk und die Integration von Entrepreneurship in das PhD-Programm genannt.

Platz 3: ÖAW

Bei der ÖAW wurden von der Jury vor allem die ausdifferenzierte IPR-Strategie sowie die hohe Anzahl an Spin-offs hervorgehoben.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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In der heimischen Startup-Szene wurde es mitunter eher belustigt kommentiert: Als im September das erstinstanzliche Urteil des Handelsgerichts im Prozess der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) gegen das Wiener Startup notarity ausgesprochen wurde, sahen sich beide Seiten bestätigt. Und wenn alle gewonnen haben, ist ja alles gut, könnte man meinen. Tatsächlich aber kommt die jüngste Entwicklung für die meisten Beobachter:innen wohl nicht wirklich überraschend: Sowohl Kammer als auch Startup legen nun Berufung gegen das Urteil ein.

Beide Seiten sahen sich in “wesentlichen Punkten” bestätigt

Nach der Klage vor etwa einem Jahr und den bis Juni dieses Jahres andauernden Verhandlungen erging vor etwa einem Monat das Urteil – brutkasten berichtete. Das Ergebnis in erster Instanz: Während sämtliche Hauptbegehren der ÖNK vom Handelsgericht abgewiesen wurden, bekam sie bei einer ganzen Reihe von Unterpunkten, sogenannten “Eventualbegehren”, Recht. Die Kammer sah sich damit “in wesentlichen Punkten bestätigt”. Und auch bei notarity meinte man “in allen für uns wesentlichen Punkten” Recht bekommen zu haben. Die sich durch die Stattgabe der Eventualbegehren ergebenden Änderungen habe man zudem bereits im Winter, kurz nach der Klage, umgesetzt, hieß es vom Startup.

Berufung: “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes”

Nun geht der Prozess aber in die nächste Instanz. 55 Seiten umfasst die Berufung der ÖNK laut einer Aussendung von notarity – die Kammer äußerte sich bislang noch nicht öffentlich zur neuen Entwicklung. Darin werde dem Startup unter anderem “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes” vorgeworfen. Es sei in den “geschützten Berufsstand eingedrungen und habe sich‚ entgegen der unrichtigen Ansicht des Erstgerichts nicht auf eine vertretbare Rechtsansicht berufen”.

Eigene Berufung von notarity

Man wolle nun mit einer eigenen Berufung “dagegenhalten”, heißt es von notarity. “Damit wollen wir für das digitale Notariat und unsere Kundinnen und Kunden weitere Verbesserungen wie z.B. eine erhöhte Preistransparenz und eine vereinfachte Leistungsverrechnung erreichen”, kommentiert CEO Jakobus Schuster. Auch die Verpflichtung zur Urteilsveröffentlichung ganz oben auf der Startseite der Website und die Teilung der Gerichtskosten halte man für ungerechtfertigt.

Man sehe sich mittlerweile mit “horrenden Anwalts- und Verfahrenskosten” konfrontiert, heißt es von notarity. Aufgrund des zunehmenden internationalen Erfolgs und “der Rückendeckung unserer Investoren”, könne man aber weitermachen, so Schuster. Bezüglich des Ausgangs des Berufungsverfahrens sei man “zuversichtlich”.

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