10.10.2025
EVENTBERICHT

Spin-off Austria Konferenz: 150 Teilnehmer:innen und ein Ziel – ein starkes Spin-off-Ökosystem

Über 150 Teilnehmer:innen aus Forschung, Wirtschaft und Finanzierung trafen sich in Salzburg, um Wege für mehr erfolgreiche Ausgründungen zu diskutieren. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie Zusammenarbeit über Institutionsgrenzen hinweg Innovation beschleunigen kann.
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Die Spin-off Austria Konferenz Community | (c) SkylineMedien

Erstmals in Salzburg und in Kooperation mit dem Entrepreneurship Center Network (ECN) hat die Spin-off Austria Konferenz heuer mehr als 150 Teilnehmer:innen aus Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Startups, Inkubatoren, Förderagenturen und Investor:innen zusammengebracht. Der Tenor: Nur im Schulterschluss von Wissenschaft, Wirtschaft und Finanzierung lassen sich Forschungsergebnisse schneller und erfolgreicher in den Markt bringen.

Keynotes: Vom Labor zum Markt

In den Keynotes zeigten Stefanie Possekel (Ascenion) und Werner Wutscher (New Venture Scouting), wie akademische Projekte den Sprung zu marktfähigen Produkten schaffen. Entscheidend seien eine klar definierte Customer Journey, hohe Umsetzungsgeschwindigkeit und klare Anreizsysteme an Hochschulen – etwa Rückkehrmöglichkeiten für Gründer:innen an ihre Herkunftsuniversitäten sowie etablierte Kooperationspfade mit Inkubatoren, Investor:innen und Förderstellen. Nachhaltiger Erfolg entsteht dort, wo das Ökosystem koordiniert agiert und Verantwortlichkeiten eindeutig geregelt sind.

v.l. Michael Hähnle, Lisa Spöck, Monique Schlömmer und Rudolf Dömötör | (c) SkylineMedien

Panels & Workshops: Synergien statt Insellösungen

Panels und Breakout-Sessions vertieften diesen Ansatz: Statt Insellösungen brauche es Synergien und den Aufbau auf bewährten Strukturen. In praxisnahen Workshops wechselten die Perspektiven – Forschende, Transferstellen, Investor:innen und Industrie spiegelten gegenseitige Erwartungen, rechtliche Rahmenbedingungen und kommerzielle Anforderungen entlang der Wertschöpfungskette. Ein zentrales Fazit: Kooperation beschleunigt die Kommerzialisierung und reduziert Reibungsverluste zwischen Labor, Markt und Kapital.

(c) SkylineMedien
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Internationale und nationale Impulse

Internationalen Input lieferte Jana Golfmann (UnternehmerTUM) mit dem Rise Europe Playbook for Sciencepreneurs. Das Playbook bündelt Best Practices führender Universitäten und Entrepreneurship-Zentren aus Deutschland, Spanien und Schweden – von IP-Strategien über Teamaufbau bis zu Go-to-Market-Roadmaps – und zeigt, wie standardisierte Prozesse die Skalierung von Ausgründungen erleichtern.

Jana Golfmann (UnternehmerTUM) | (c) SkylineMedien

brutkasten-Whitepaper vorgestellt

Vor Ort präsentierte brutkasten sein neues Whitepaper zur Serie From Science to Business. Der Report fasst Learnings und Erfolgsfaktoren aus der heimischen Spin-off-Landschaft zusammen. In einer kurzen Vorstellung wurden zentrale Empfehlungen erläutert. im Anschluss stand der Report den Teilnehmer:innen zum Download zur Verfügung.

brutkasten zu Gast in Salzburg | (c) SkylineMedien

brutkasten diskutiert in der Serie „From Science to Business“ gemeinsam mit Expert:innen aus Forschung, Wirtschaft, Venture Capital und Industrie die entscheidenden Hebel für erfolgreiche Ausgründungen – von IP-Strategien über Finanzierung (insbesondere bei langen Entwicklungszyklen wie in den Life Sciences) bis zur Formierung interdisziplinärer Gründerteams und zu Kooperationen mit der Industrie.

Praxisbelege: FFG-Fellows zeigen Wirkung

Wie gezielte Unterstützung wirkt, zeigten zum Abschluss drei FFG-Fellows in Show-Pitches: Zahra Babaiee (EVIA), Judith Deriu (piColor) und Muaaz Abdul Hadi (P2D2; Gründer und CEO von MUST Visibility FlexCo) präsentierten Projekte, die durch Förderung, Zugang zu Finanzierung und Mentoring den Schritt von der Forschung in die Anwendung geschafft haben. Die Beispiele unterstrichen, dass neben Kapital vor allem Netzwerke, Mentoring und klare Meilensteine entscheidend sind, um Technologierisiken zu reduzieren und Markteintrittsbarrieren zu überwinden.

Die drei FFG-Fellows mit Markus Pröll-Schobel (FFG) | (c)

Über die Initiative

Die Spin-off Austria Initiative wurde von Hermann Hauser und Herbert Gartner initiiert und ist langfristig angelegt. Sie dient als Plattform für alle Stakeholder, die mehr Unternehmertum an Österreichs Hochschulen fördern möchten. Die Konferenz 2025 wurde von AplusB organisiert und von FFG, Austria Wirtschaftsservice (aws), Salzburger Sparkasse, Wirtschaftskammer Österreich (WKO) sowie der Industriellenvereinigung (IV) unterstützt.

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15.06.2026

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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede
Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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