25.10.2023

Spin-off Austria Conference 2023: „Viele unternehmerische Potenziale bleiben ungenutzt“

Die Spin-off Austria Conference geht im November in die vierte Auflage. Im Zentrum stehen dabei Best-Practice Beispiele.
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Spin-off Austria Conference - Hermann Hauser
Hermann Hauser | (c) Spin-off Austria
kooperation

„Obwohl wir hierzulande auf eine lange Tradition exzellenter Forschung und Bildung zurückblicken können, bleiben im internationalen Vergleich dennoch viele unternehmerische Potenziale ungenutzt“, sagt der Unternehmer und Investor Hermann Hauser. Es ist ein Befund, der beriets seit längerem Gültigkeit hat. Hauser und der eQventure-Gründer Herbert Gartner starteten deshalb im Jahr 2020 die Initiative Spin-off Austria. Am 23. November geht die Spin-off Austria Conference nun in die bereits vierte Auflage.

„Notwendig, diese Anstrengungen zu intensivieren und zu koordinieren“

Denn für Hauser ist klar: „Spin-offs sind von entscheidender Bedeutung für die Absicherung und den Fortbestand Österreichs als Innovationsstandort“. Ziel der Initiative sei dementsprechend, dass mehr akademische Forschung in unternehmerische Projekte übersetzt werden. Seit deren Start hätten sich zwar bereits zahlreiche positive Entwicklungen abgezeichnet. Es sei dennoch „notwendig, diese Anstrengungen zu intensivieren und zu koordinieren, um Österreichs Position im globalen Innovationsrennen zu festigen“, heißt es von Spin-off Austria.

Mehrere Partner im Hintergrund

Hinter der Initiative stehen eine Reihe von Unternehmen und Organisationen: Die diesjährige Spin-off Austria Conference wird von I.E.C.T. – Hermann Hauser in Zusammenarbeit mit Werner Wutscher und New Venture Scouting organisiert und von FFG, AplusB, Austria Wirtschaftsservice, Europäisches Forum Alpbach, Wirtschaftskammer Österreich (WKO) sowie von Onsight Ventures unterstützt.

„Erfolg universitärer Spin-offs beruht auf einem großen Netzwerk“

Für Hauser gibt es einen konkreten Erfolgsfaktor für universitäre Ausgründungen: „Der Erfolg universitärer Spin-offs beruht auf einem großen Netzwerk, das Forscher:innen, Unternehmer:innen, Universitätsprofessor:innen, Investor:innen und viele weitere Akteure umfasst“. Auf der vierten Spin-off Austria Conference wolle man diese vielfältigen Akteure zusammenbringen, um gemeinsam über erfolgreiche Best-Practice Beispiele zu diskutieren.

Best-Practice-Beispiele als Schwerpunkt bei der Spin-off Austria Conference 2023

Zu den Themenschwerpunkten der diesjährigen Konferenz, die online, kostenlos und auf englisch stattfindet, zählen die Bedeutung von Spin-offs für den Wirtschaftsstandort Österreich, das transformative Potenzial von Ökosystemen, bewährte Best-Practice-Beispiele bei akademischen Ausgründungen und Ansätze zur Stärkung eines erfolgreichen österreichischen Ökosystems.

Dazu diskutieren Expert:innen aus Forschung, Wirtschaft und Politik, darunter prominente Namen wie etwa Uwe Cantner (Friedrich Schiller Universität Jena & University of Southern Denmark), Marius Rosenberg (Bionorica SE), Monika Köppl-Turyna (EcoAustria), Birgit Hochenegger-Stoirer (Medizinische Universität Graz) und Elmar Pichl (BMBWF).

Nach der Online-Konferenz am 23. November von 10:00 bis 14:30 Uhr findet ab 18:00 Uhr eine Offline-Abendveranstaltung in der WKO in Wien statt.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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