31.01.2018

Speedinvest x: Neuer 25 Mio. Euro-Fonds für Marktplatz-Startups

Der dritte Speedinvest-Fonds ist da. Nach dem ersten Closing hat Speedinvest x ein Volumen von 20,5 Millionen Euro. Bis zum Halbjahr sollen es noch 25 Millionen werden. Der Fonds fokussiert auf Marktplatz-Startups.
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Das Team hinter Speedinvest x
(c) Speedinvest: Das Team hinter Speedinvest x

„Der Arbeitstitel lautet Speedinvest x. Das x wird noch ersetzt. Wir haben uns einfach noch nicht festgelegt“, sagte Speedinvest-Gründer Oliver Holle im vergangenen Herbst im Gespräch mit dem Brutkasten, über geplante Fonds, die auf bestimmte Verticals fokussieren. Es scheint beim Arbeitstitel geblieben zu sein. Wie heute verkündet wurde gibt es ihn nun, den dritten Speedinvest-Fonds.

+++ Speedinvest: Zwei ungebremste Fonds +++

„Mikro VC“ für Early Stage-Investments bis zu einer Million Euro

speedinvest x
(c) Speedinvest: Das neue Logo

Wohl auch, weil er eben auf einen einzelnen Bereich – Marktplatz-Startups und „Technologien, die Marktplätze ermöglichen“ – fokussiert, ist sein Volumen für Speedinvest-Verhältnisse recht klein. Offiziell ist von einem „Mikro VC“ die Rede. Nach dem ersten Closing ist Speedinvest x 20,5 Millionen Euro stark. Bis zum Halbjahr sollen es 25 Millionen sein, die dann in den kommenden drei bis vier Jahren investiert werden sollen. Auch mit Speedinvest x fokussiert der VC auf Early Stage-Investments. Von Pre-Seed- Seed- und „frühen“ Serie A-Investments in der Höhe zwischen 100.000 und einer Million Euro ist die Rede.

Bestehender Fonds verdoppelt auf 50 Millionen Euro

Es gibt allerdings einen zusätzlichen Clou: Alle Investments durch den Fonds werden durch den bestehenden Speedinvest-Fonds verdoppelt. Letztendlich werden in den kommenden Jahren also nicht 25 Millionen, sonder 50 Millionen Euro in europäische Marktplatz-Startups investiert. Und folgt man der Ansage von Holle, könnten in nächster Zeit auch noch weitere „kleinere“ Fonds für andere Verticals dazukommen. „Wir sind davon überzeugt, dass eine noch stärkere Fokussierung des Fonds zahlreiche Vorteile für Gründer und Investoren sowie das Investment Team birgt“, wird denn auch Speedinvest-Managing Partner Michael Schuster in einer Aussendung zum neuen Fonds zitiert. Die neue Strategie mit Branchen-Fonds dürfte damit also momentan fixiert sein.

Branchenkenner als Fonds-Leiter

Für Speedinvest x hat sich der Wiener VC Branchenkenner als Partner geholt, die den Fonds führen: Mathias Ockenfels und Daniel Hoffer. Ockenfels war zuvor bei Point Nine Capital, wo er bereits mehrfach in internationale Marktplätze investierte. Auch als Manager von Uniplaces Deutschland, erwarb er Expertise im Marktplatz-Bereich. Er werde nun weiterhin von Berlin aus investieren wo er Speedinvest´s neuestes Büro leiten werde, heißt es in der Aussendung. Hoffer, selbst ein erfahrener Marktplatzgründer (Couchsurfing) wie auch Silicon Valley-Investor (Tandem Capital), werde den Fonds beim Evaluieren neuer Investments und der Arbeit mit bereits existierenden Portfoliounternehmen als Advisory Partner im Speedinvest-Büro im Silicon Valley unterstützen.

„Marktplätze werden weiterhin die Welt beherrschen“

„Ich bin der Überzeugung, dass der Plattform-Trend gerade erst begonnen hat: zentralisierte und dezentralisierte Marktplätze werden weiterhin ‚die Welt beherrschen‘ und sich durch den technologischen Fortschritt auch noch in Sektoren ausdehnen, die heute noch gar nicht vorstellbar sind. Um ein Beispiel zu nennen, noch immer sind viele B2B Kategorien wie die Logistik-, Produktion-, Landwirtschaft- oder Baubranche in denen neue Plattform Technologien die gesamte Wertschöpfungskette verändern könnte, völlig unberührt“, sagt Ockenfels über seine neue Tätigkeit für Speedinvest x.

Speedinvest x: Russmedia-Ankündigung bereits im Juli

Über die genauen Beteiligungsverhältnisse im Fonds gibt Speedinvest keine Auskunft. Namentlich genannt werden Russmedia und ProSiebenSat.1 PULS 4, die nun auch ihr Know-how einbringen würden. Russmedia hatte bereits vergangenen Juli angekündigt, im Rahmen seines 100 Millionen-Euro-Fonds gemeinsam mit Speedinvest einen Spezial-Fonds für Early Stage-Investments aufsetzen zu wollen. Dieser Plan scheint nun umgesetzt zu sein.

Erste Investments bereits getätigt

Die ersten Investments von Speedinvest x wurden übrigens bereits getätigt. „Während des ersten Closings des Fonds war das Investment-Team bereits operativ tätig und schloss mehrere Investments, unter anderem in Österreich, Deutschland und Großbritannien, ab. Zuletzt investierte der Fonds in das Londoner Startup Stowga, einen B2B Marktplatz für die on demand Buchung von Lagerflächen“, heißt es dazu in der Aussendung. Im März wird Speedinvest seinen neuen Fokus gemeinsam mit Crux Capital im Rahmen der „Marketplace Conference“ in San Francisco in Form eines Events präsentieren.

+++ Russmedia Digital-Holding über das Investment mit Speedinvest +++


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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