09.10.2024
AUS FÜR PIRATES

Speedinvest Pirates kündigt Schließung an

Die Marketing Agency Speedinvest Pirates rund um den VC-Fund Speedinvest schließt. Die Gründe sind vielschichtig. Dieter Rappold und Jule Wilhelm melden sich zu Wort.
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Geschäftführerin Jule Wilhelm und Co-Founder Dieter Rappold (c) Speedinvest Pirates

Als Joint Venture sollte sie Portfolio-Unternehmen des europäischen Venture Capital Fund Speedinvest marketingtechnisch unterstützen. Gegründet wurde sie von dem heutigen ContextSDK-Co-Founder Dieter Rappold im Jahr 2017. Und sie schrieb seither einige Schlagzeilen – unter anderem den Wechsel in der Geschäftsführung, als Jule Wilhelm den Founder Dieter Rappold mit Oktober 2023 ablöste.

„Neue persönliche und wirtschaftliche Umstände“ bewirken Schließung

Doch nun hat die Reise der Marketing Agency Speedinvest Pirates ein Ende genommen: Wie das Unternehmen am heutigen Mittwoch vermeldet, habe „das Gründerteam und das Managementteam die schwierige Entscheidung getroffen, das Unternehmen zu schließen.“

Die Gründe, die für die überraschende Schließung sprachen, seien vielschichtig: Einerseits berufe man sich aktuell auf „neue persönliche und wirtschaftliche Umstände“, heißt es per Aussendung. Co-Founder Dieter Rappold, Bernhard Grabner und Thomas Rosenmayr hätten „mittlerweile neue berufliche Wege eingeschlagen“.

Speedinvest Pirates verweist indes aber auch auf „das herausfordernde wirtschaftliche Umfeld“, das zu reduzierten Marketingbudgets bei den Kernkunden der Agency, allen voran Tech-Startups, geführt habe.

„Viele Startups können mit traditionellen Agenturen nicht arbeiten“

Bekannterweise ist Rappold aktuell mit seinem neuen Startup ContestSDK beschäftigt. Gegenüber brutkasten meint er über Speedinvest Pirates: „Wir haben in den vergangenen Jahren unglaublich viel gelernt und gezeigt, wie Services für Startups neu gedacht, strukturiert und erfolgreich umgesetzt werden können.“

„Viele Startups machen die Erfahrung, dass sie mit traditionellen Agenturen nicht immer arbeiten können, weil sie von ihnen nicht verstanden werden“, sagt Rappold weiter. „Hier ist uns aus meiner Sicht ein erfolgreicher Brückenschlag gelungen. Ich bin sehr dankbar, dass ich die Gelegenheit hatte, das mit aufzubauen.“

Die übrigen zwei Gründer sind heute ebenso vielbeschäftigt: Pirates-Co-Founder Bernhard Grabner fungiert unter anderem als Fundraising Consultant bei Razorround. Und Thomas Rosenmayr, der bereit im April 2021 seine Tätigkeit als CFO bei Speedinvest Pirates ablegte, ist laut LinkedIn bei einer Vielzahl heimischer und internationaler Startup investiert. Darunter das heimische Startup Fermify, das slowenische FoodTech Juicy Marbles sowie das ebenso im heimischen Markt angesiedelte Startup Arkeon.

„The Collective“ betreut laufende Projekte weiter

Für bestehende Kund:innen gibt es allerdings Entwarnung: Das Pirates-Team soll weiterhin eng mit Bestandskunden zusammenarbeiten, um laufende Verträge abzuschließen und „einen reibungslosen Übergang sicherzustellen“. Unter anderem sollen „vier Senior-Freelancer des Pirates-Teams“ ihre Dienstleistungen unter dem Namen „The Collective“ anbieten, wie die Agency vermeldet.

Auch die berufliche Fortentwicklung der früheren Pirates-Mitarbeiter:innen äußert man sich zuversichtlich: „Alle ehemaligen Mitarbeiter haben neue Anstellungen gefunden oder werden bei der Suche unterstützt“, schreibt man.

Über 200 Projekte in Europa realisiert

Jule Wilhelm, bislang Geschäftsführerin von Speedinvest Pirates, äußert sich als „dankbar, die Chance gehabt zu haben, zum Erfolg so vieler Early-Stage Startups beizutragen“. Auf eine auch künftige Verbundenheit mit dem Startup-Ökosystem werde gehofft, „um noch viele weitere Unternemen mit digitalem Marketing zu unterstützten.“

Unterstützung bekommen die Portfoliounternehmen von Speedinvest allemal weiter: Pirates wird vorerst Marketingdienstleistungen für das Portfolio von Speedinvest priorisieren. In Zukunft will man Gründer:innen weiterhin den Zugang zum Speedinvest-Netzwerk aus Marketing- und Kommunikationsexpert:innen bieten – einschließlich der Freelancer von „The Collective“. Seit der Gründung im Jahr 2017 habe man über 200 Projekte mit Early Stage Startup in ganz Europa durchgeführt.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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