28.11.2024
UMBAU IM MANAGEMENT

Speedinvest: Wiener VC stellt neue Management-Struktur vor

Die Wiener Venture-Capital-Gesellschaft Speedinvest stellt ihr Management mit langjährigen Partnern breiter auf. Hier die Details.
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Oliver Holle, Marie-Helene Ametsreiter, Andreas Schwarzenbrunner, Markus Lang, Nora Frizberg von Speedinvest
Oliver Holle, Marie-Helene Ametsreiter, Andreas Schwarzenbrunner, Markus Lang, Nora Frizberg | Foto: Speedinvest

Die Wiener Venture-Capital-Gesellschaft Speedinvest hat am Donnerstag sein neues Management-Team vorgestellt. Gleich vorweg: Es besteht aus bekannten Namen, die alle schon länger bei Speedinvest tätig sind.

Im Detail: Andreas Schwarzenbrunner und Markus Lang werden zu General Partnern aufsteigen, wie Speedinvest in einem Blog-Beitrag mitteilt. Beide waren bisher bereits in Partner-Rollen tätig. Lang ist seit fast zehn Jahren, Schwarzenbrunner seit fast neun Jahren bei Speedinveset. Die bisherige General Counsel Nora Frizberg wird zum Chief Operating Officer (COO) bestellt. Sie ist bereits seit sechs Jahren im Unternehmen.

Weiterhin im Management-Team bleibt Marie-Helene Ametsreiter, die seit mehreren Jahren General Partner bei Speedinvest ist. Ebenso bleibt Speedinvest-Gründer Oliver Holle in seiner Rolle als Managing Partner und CEO.

Die letzte große personelle Veränderung bei Speedinvest hatte es im vergangenen Sommer gegeben: Damals hatte General Partner Mathias Ockenfels seinen Abgang kommuniziert. Er war seit 2017 für den VC tätig gewesen, hatte das Büro in Berlin aufgebaut und das Team Marketplaces & Consumer geleitet.

Skalierung von Prewave, Refurbed & GoStudent

Markus Lang kommentiert die Neuerungen folgendermaßen: „Nach Jahren des Unternehmensaufbaus und einem Jahrzehnt bei Speedinvest in dem ich mehr als 50 Teams unterstützt habe, fühlt sich die Kombination von Investoren- und Betreibererfahrung ganz natürlich an. Während die Gründer immer im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen werden, müssen wir uns als Organisation ständig weiterentwickeln und verbessern“, wird der neue General Partner Lang in einer Pressemeldung zitiert.

Lang habe „maßgeblich“ zur Skalierung heimischer Scaleups beigetragen, schreibt Speedinvest in der Ankündigung. Er hat unter anderem mit Unternehmen wie GoStudent, Prewave, Refurbed und Upvest gearbeitet. Lang ist außerdem auch Board Member beim Investor:innen-Netzwerk invest.austria und hat in dieser Funktion brutkasten kürzlich ein Interview zum Thema Dachfonds gegeben.

„Wir wollen ein Innovator in unserer Branche sein“

Der ebenfalls nun neue General Partner Schwarzenbrunner ist schon seit fast einem Jahrzehnt bei Speedinvest tätig. Er leitet das Climate-Tech- und Industrial-Tech-Team von Paris aus.

„VC als Anlageklasse hat sich in ihrem Kern seit Jahrzehnten nicht verändert. Wir wollen ein Innovator in unserer Branche sein. Das bedeutet, die besten Fondsprodukte und Produkte für unsere Gründer zu entwickeln und sie bei der Verwirklichung ihrer globalen Ambitionen zu unterstützen“, wird Schwarzenbrunner zitiert.

Auch die neue COO Nora Frizberg ist bereits seit sechs Jahren im Unternehmen tätig. Fortan wird sie sich auf die Verwaltung des lizenzierten Fondsmanagers von Speedinvest konzentrieren. „Unser Ziel ist es, weiterhin Pionierarbeit zu leisten, gleichzeitig aber auch unseren Weg der ständigen Professionalisierung fortzusetzen und unsere zugängliche und vielfältige Kultur nicht zu verlieren“, so COO Frizberg.

Neue Management-Struktur

Bisher hatte Speedinvest kein fixes Management-Team explizit definiert gehabt. Die VC-Gesellschaft sei seit ihrer Gründung „größtenteils von Oliver Holle geführt“ worden, „mit der Hilfe von verschiedenen Mitgründern und Partnern, darunter Marie-Helene Ametsreiter, dem Mitgründer und langjährigem Partner Michael Schuster, dem langjähriger Executive Chairman Jörg Floeck, und vielen mehr“, wie Speedinvest auf brutkasten-Anfrage mitteilte.

Mit den jüngst kommunizierten Schritten soll das Managementteam „breiter aufgebaut“ werden, „um das umfangreiche Tagesgeschäft zu unterstützen.“ Aktuell zählt Speedinvest sechs Standorte in Europa und ein Team von über 80 Mitarbeitenden. Das Unternehmen verwaltet aktuell ein Vermögen von 1 Mrd. Euro.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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