28.11.2024
UMBAU IM MANAGEMENT

Speedinvest: Wiener VC stellt neue Management-Struktur vor

Die Wiener Venture-Capital-Gesellschaft Speedinvest stellt ihr Management mit langjährigen Partnern breiter auf. Hier die Details.
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Oliver Holle, Marie-Helene Ametsreiter, Andreas Schwarzenbrunner, Markus Lang, Nora Frizberg von Speedinvest
Oliver Holle, Marie-Helene Ametsreiter, Andreas Schwarzenbrunner, Markus Lang, Nora Frizberg | Foto: Speedinvest

Die Wiener Venture-Capital-Gesellschaft Speedinvest hat am Donnerstag sein neues Management-Team vorgestellt. Gleich vorweg: Es besteht aus bekannten Namen, die alle schon länger bei Speedinvest tätig sind.

Im Detail: Andreas Schwarzenbrunner und Markus Lang werden zu General Partnern aufsteigen, wie Speedinvest in einem Blog-Beitrag mitteilt. Beide waren bisher bereits in Partner-Rollen tätig. Lang ist seit fast zehn Jahren, Schwarzenbrunner seit fast neun Jahren bei Speedinveset. Die bisherige General Counsel Nora Frizberg wird zum Chief Operating Officer (COO) bestellt. Sie ist bereits seit sechs Jahren im Unternehmen.

Weiterhin im Management-Team bleibt Marie-Helene Ametsreiter, die seit mehreren Jahren General Partner bei Speedinvest ist. Ebenso bleibt Speedinvest-Gründer Oliver Holle in seiner Rolle als Managing Partner und CEO.

Die letzte große personelle Veränderung bei Speedinvest hatte es im vergangenen Sommer gegeben: Damals hatte General Partner Mathias Ockenfels seinen Abgang kommuniziert. Er war seit 2017 für den VC tätig gewesen, hatte das Büro in Berlin aufgebaut und das Team Marketplaces & Consumer geleitet.

Skalierung von Prewave, Refurbed & GoStudent

Markus Lang kommentiert die Neuerungen folgendermaßen: „Nach Jahren des Unternehmensaufbaus und einem Jahrzehnt bei Speedinvest in dem ich mehr als 50 Teams unterstützt habe, fühlt sich die Kombination von Investoren- und Betreibererfahrung ganz natürlich an. Während die Gründer immer im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen werden, müssen wir uns als Organisation ständig weiterentwickeln und verbessern“, wird der neue General Partner Lang in einer Pressemeldung zitiert.

Lang habe „maßgeblich“ zur Skalierung heimischer Scaleups beigetragen, schreibt Speedinvest in der Ankündigung. Er hat unter anderem mit Unternehmen wie GoStudent, Prewave, Refurbed und Upvest gearbeitet. Lang ist außerdem auch Board Member beim Investor:innen-Netzwerk invest.austria und hat in dieser Funktion brutkasten kürzlich ein Interview zum Thema Dachfonds gegeben.

„Wir wollen ein Innovator in unserer Branche sein“

Der ebenfalls nun neue General Partner Schwarzenbrunner ist schon seit fast einem Jahrzehnt bei Speedinvest tätig. Er leitet das Climate-Tech- und Industrial-Tech-Team von Paris aus.

„VC als Anlageklasse hat sich in ihrem Kern seit Jahrzehnten nicht verändert. Wir wollen ein Innovator in unserer Branche sein. Das bedeutet, die besten Fondsprodukte und Produkte für unsere Gründer zu entwickeln und sie bei der Verwirklichung ihrer globalen Ambitionen zu unterstützen“, wird Schwarzenbrunner zitiert.

Auch die neue COO Nora Frizberg ist bereits seit sechs Jahren im Unternehmen tätig. Fortan wird sie sich auf die Verwaltung des lizenzierten Fondsmanagers von Speedinvest konzentrieren. „Unser Ziel ist es, weiterhin Pionierarbeit zu leisten, gleichzeitig aber auch unseren Weg der ständigen Professionalisierung fortzusetzen und unsere zugängliche und vielfältige Kultur nicht zu verlieren“, so COO Frizberg.

Neue Management-Struktur

Bisher hatte Speedinvest kein fixes Management-Team explizit definiert gehabt. Die VC-Gesellschaft sei seit ihrer Gründung „größtenteils von Oliver Holle geführt“ worden, „mit der Hilfe von verschiedenen Mitgründern und Partnern, darunter Marie-Helene Ametsreiter, dem Mitgründer und langjährigem Partner Michael Schuster, dem langjähriger Executive Chairman Jörg Floeck, und vielen mehr“, wie Speedinvest auf brutkasten-Anfrage mitteilte.

Mit den jüngst kommunizierten Schritten soll das Managementteam „breiter aufgebaut“ werden, „um das umfangreiche Tagesgeschäft zu unterstützen.“ Aktuell zählt Speedinvest sechs Standorte in Europa und ein Team von über 80 Mitarbeitenden. Das Unternehmen verwaltet aktuell ein Vermögen von 1 Mrd. Euro.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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