17.01.2019

Robotics-Startup drag&bot erhält Millionen-Investment von Speedinvest i

drag&bot ermöglicht die flexible Programmierung von Industrierobotern - nach dem einfachen Drag-and-Drop-Prinzip. Dadurch werden Roboterlösungen auch für KMU interessant. Nun erhielt das Stuttgarter Startup ein siebenstelliges Investment von Speedinvest i.
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drag&bot
(c) Screenshot/drag&bot.

Eines der größten Hindernisse für die Anschaffung von Industrierobotern im produzierenden Mittelstand sind – neben der hohen Investitionskosten – meist die fehlenden Fachkräfte für die Inbetriebnahme und Programmierung von Robotern. Das Unternehmen drag&bot hat am Fraunhofer IPA, einer Forschungseinrichtung im Bereich Produktionstechnik und Automatisierung, ein Betriebssystem für Industrieroboter entwickelt, mit dem sich via Drag-and-Drop aus verschiedenen Bausteinen Roboterprogramme zusammensetzen lassen.

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„Roboterprogrammierung so einfach wie Bedienung eines Smartphones“

„Mit drag&bot wird die Roboterprogrammierung so einfach wie die Bedienung eines Smartphones“, erklärt Martin Naumann, Gründer und Geschäftsführer von drag&bot. Für die weitere Entwicklung der Software hat das Startup nun eine Finanzierung im niedrigen siebenstelligen Bereich erhalten. Angeführt wurde die Finanzierungsrunde von Speedinvest Industry, einem auf Industrial Tech spezialisierten VC aus Wien, sowie weiteren strategischen Partnern.

drag&bot: Cloud-Lösung mit Drag-and-Drop-Prinzip

Die Funktionsabläufe werden zunächst in der Cloud-Lösung nach dem Drag-and-Drop-Prinzip zusammengefügt. Bei der Parametrisierung der einzelnen Funktionsblöcke unterstützen verschiedene Bedien- und Eingabehilfen, sogenannte Wizards. Der Nutzer führt zum Beispiel den Roboterarm per Handführung, Teach Pendant oder über die Navigation im System an die gewünschte Position, das Bewegungsmuster erkennt und übernimmt der Wizard anschließend automatisch.

Einer der größten Stärken von drag&bot ist es, dass auch Kunden und Partner selbst die Software dynamisch erweitern und so an Ihre Anforderungen anpassen können. Die programmierten Funktionsabläufe können auf Wunsch über die Cloud mit anderen Mitarbeitern und Produktionsstandorten geteilt werden. Die Software funktioniert unabhängig von der jeweiligen Roboter-Hardware und unterstützt derzeit unter anderem ABB, Kuka, Fanuc, Denso und Universal Robots – an weiteren Kompatibilitäten wird bereits gearbeitet.

drag&bot macht Industrieroboter für KMU interessant

Bisher greifen Unternehmen für die Programmierung von Industrierobotern  häufig auf teure, externe Dienstleister zurück. Darum konnten Industrieroboter bisher vor allem für monotone Aufgaben mit sehr hohen Stückzahlen kosteneffizient eingesetzt werden – wie beispielsweise in der Automobilbranche. Sie bestellt aktuell noch 40 Prozent aller Industrieroboter weltweit und setzt sie vorwiegend für die Automatisierung in der Linienfertigung ein. Kleine und mittlere Unternehmen müssen, damit sich die Anschaffung lohnt, den Industrieroboter flexibler einsetzen können. Mit der einfachen Roboterprogrammierung von drag&bot können Automatisierungslösungen ohne spezifisches Fachwissen und in deutlich kürzerer Zeit an die individuellen Bedürfnisse von produzierenden Unternehmen angepasst werden.

Über Speedinvest i

Speedinvest i ist der neuste Fokus Fonds von Speedinvest, der sich gezielt auf Startups im Bereich Industrial Tech spezialisiert hat. Dabei wird Seedfinanzierung zur Digitalisierung der Europäischen Industrie bereitgestellt und primär in Startups in den Bereichen Big Data, intelligente Produktion und neue Geschäftsmodelle für Industrie investiert. Der Fonds wird vorwiegend von führenden Industrieunternehmen aus Österreich und Deutschland finanziert, wodurch ein direkter Zugang für Startups zu Speedinvests weitreichenden Industrienetzwerk ermöglicht wird.

(PA/red)

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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