18.09.2018

Speedinvest Industry investiert 1,2 Mio Euro in Batterieanalytik-Startup Twaice

Das TU München Spin-Off Twaice ermöglicht über digitale Zwillinge eine genaue Analyse des Zustandes von Li-Ionen-Batterien und hilft, ihre Lebensdauer vorherzusagen und zu verlängern. Es sicherte sich ein Investment in Höhe von 1,2 Millionen Euro von Speedinvest i und Unternehmertum Venture Capital.
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Twaice. Die Co-Founder Stefan Rohr und Michael Baumann.
(c) Twaice. Die Co-Founder Stefan Rohr und Michael Baumann.

Speedinvest Industry (kurz Speedinvest i) stellt knapp 50 Millionen Euro an Wachstumskapital für Industrial Tech Startups zur Verfügung und fokussiert sich dabei auf Bereiche wie Big Data & Analytics, intelligente Produktionssysteme und neue Geschäftsmodelle für die Industrie. Das Batterieanalytik-Startup Twaice erhält nun 1,2 Millionen Euro Seedfinanzierung von Speedinvest Industry und Unternehmertum Venture Capital. Das Münchner Startup Twaice Technologies ist ein Spin-Off der TU München und entwickelt digitale Zwillinge für Unternehmen der Batteriewertschöpfungskette. Das Investment soll in die Produktentwicklung und die Vergrößerung des Teams fließen sowie den Markteintritt beschleunigen.

+++ Philipp Stangl und Markus Lang über Speedinvest Pre-Seed Unit +++

Twaice: mehr Effizienz in Produktion und Verwendung von Li-Ionen Batterien

„Twaice passt als Industrial Tech Startup perfekt in das Portfolio von Speedinvest Industry, da es über intelligente Daten-Analyse zu mehr Effizienz in der Produktion und Verwendung von Li-Ionen Batterien verhilft”, betont Marie-Helene Ametsreiter, Partnerin bei Speedinvest. Die Mission von Twaice ist es, zuverlässige, langlebige und nachhaltige Anwendungen von Li-Ionen Batterien zu ermöglichen. Obwohl das Batteriesystem die teuerste und wichtigste Komponente in einem Elektrofahrzeug ist, lassen sich Zustand sowie die verbleibende Lebensdauer aktuell nur schwer bestimmen. Die Software von Twaice ermöglicht es durch einen digitalen Zwilling, den Gesamtzustand von Lithium-Ionen-Batterien in Elektrofahrzeugen in Echtzeit präzise zu analysieren. Ihre Lebensdauer lässt sich somit vorhersagen und verlängern. Die Betreiber von elektrischen Fahrzeugflotten können dadurch die Gesamtkosten des Betriebs um bis zu 25 Prozent senken.

Eines der Top 30 CleanTech Startups

Nach über vier Jahren Forschung und Entwicklung an der Technischen Universität München wurde Twaice 2018 gegründet. Der Gewinn des Hauptpreises im Gründerwettbewerb Digitale Innovation vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (08/2018) und die Wahl in die Top 30 CleanTech Startups von Climate-KIC haben die Relevanz der Lösung von Twaice einmal mehr unterstrichen.

Über Speedinvest und Speedinvest Industry

Speedinvest ist ein paneuropäischer Investmentfonds mit 200 Millionen Euro under Management, der in Technologie-Startups in der Seed Phase investiert. Dabei betreibt Speedinvest branchenspezifische Fokus-Fonds in den Bereichen FinTech, Marktplätze und Deep / Industrial Tech. Neben Cash-Investments nutzt Speedinvest sein Netzwerk und Know-how, um Startups operativ zu unterstützen. Vom Standort Silicon Valley aus unterstützt Speedinvest sein Portfolio beim Markteintritt in die USA.

Speedinvest i ist der neuste Fokus Fonds von Speedinvest, der sich gezielt auf Startups im Bereich Industrial Tech spezialisiert hat. Dabei wird Seedfinanzierung zur Digitalisierung der Europäischen Industrie bereitgestellt und primär in Startups in den Bereichen Big Data, intelligente Produktion und neue Geschäftsmodelle für Industrie investiert.  Vorwiegend finanzieren führende Industrieunternehmen aus Österreich und Deutschland den Fonds. Dadurch ermöglicht Speedinvest einen direkten Zugang für Startups zu einem weitreichenden Industrienetzwerk.

Über Unternehmertum Venture Capital Partners

Unternehmertum Venture Capital Partners (UVC Partners) ist eine early-stage Venture Capital-Gesellschaft. Sie investiert gezielt in technologiebasierte Startups aus dem deutschsprachigen Raum. Dabei fokussiert sich UVC Partners auf Unternehmen in den Bereichen Industrial Technologies, Enterprise Software und Mobility. Pro Investitionsrunde werden 0,5 – 3 Millionen Euro investiert und in erfolgreiche Beteiligungen bis zu 12 Millionen Euro insgesamt.


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(PA/red)

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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