17.09.2021

Speedinvest-Gründer Holle: Warum Österreich erst so spät Unicorns hatte

Speedinvest-Gründer Oliver Holle erzählt im Interview, wie die Startup-Szene in Österreich entstanden ist, was sie ausmacht und welche Rolle Speedinvest spielt.
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Speedinvest: Oliver Holle
(c) Speedinvest: Oliver Holle

Vor 10 Jahren hat Oliver Holle Speedinvest in Wien gegründet und damit den Grundstein für eine Venture-Capital-Firma mit Riecher für Unicorns gelegt. Im Gespräch mit dem brutkasten erzählt er, wie die Startup-Szene in Österreich entstanden ist und was sie von anderen Ökosystemen wie in Berlin, Paris oder London unterscheidet.

10 Jahre Speedinvest. Und du wolltest eigentlich Wasserskifahrer werden, oder?

Oliver Holle: Das ist sehr lange her. Direkt nach der Matura habe ich das aber sogar als Full-Time-Job probiert. Nach ein paar Monaten war es mir zu langweilig, die ganze Zeit mit dem Boot hin- und herzufahren. 

Wie erinnerst du dich zurück an die Gründung von Speedinvest, die ja zeitlich auch ein wenig mit der Pionierphase der österreichischen Startupszene im fünften Bezirk zusammenfällt?

Ja, genau, das war in der Spengergasse. Den Coworking-Space haben Markus Wagner und ich damals aus der Taufe gehoben. Das war eine schöne Zeit – die Szene war aber noch sehr überschaubar. Speedinvest ist eigentlich aus einem Scheitern entstanden. Ich habe meine Firma, die 3United, verkauft und wir hatten dann die Chance, diese Firma in einem Management-Buy-Out wieder zurückzukaufen. Ich habe in dieses Thema ein Jahr investiert, es ist aber dann nicht gelungen. Die Firma hat jemand anderer gekauft und ich war quasi back to square one mit meinem alten Team. Wir haben dann begonnen im Sinne von Work for Equity mit Startups zu arbeiten – Arbeit gegen Anteile. Das hat Spaß gemacht, war aber unmöglich davon zu leben, weil einfach kein Kapital am Markt war. Aus dieser Notlage haben wir beschlossen, einen VC gründen zu müssen. Es gab nichts in Österreich, das war der Anfang.

Wie leicht oder schwer ist euch der Aufbau gefallen?

287 Termine, face to face, um 10 Millionen Euro Kapital aufzustellen. Davon waren fast 3 Millionen Euro von der aws – das hat enorm geholfen. Es war unglaublich schwer, weil Venture Capital in Österreich bis vor kurzem einen extrem negativen Ruf hatte. Es hat eine Generation von Risikokapital-Investoren gegeben, die gerade alle im wind down waren. Die haben es nicht geschafft, Folgefinanzierungen zu bekommen. Wir mussten also erklären, warum wir etwas völlig anderes machen als die. 

Wie hat sich die Szene dann im Vergleich zu anderen großen Hubs entwickelt?

Aus meiner persönlichen Erfahrung ist ein Startup-Ökosystem stark durch das Zusammenspiel mit der Investorenlandschaft geprägt. Wir hatten relativ früh, 2006, 2007, die ersten Exits mit 3United, UPC und einigen anderen. In diesen Startups war aber kein vernünftiges, langfristig orientiertes Venture Capital drinnen. So hat sich die Szene dann weiterentwickelt. Wir haben über viele Jahre eine Gründergeneration gehabt, die gewohnt war zu bootstrappen, sehr Kapital-effizient Firmen aufzubauen und mit Business Angels und Privatkapital zu arbeiten. Dieses enge Zusammenspiel aus erfahrenen Unternehmern, die VCs geworden sind, und der nächsten und übernächsten Generation an Gründern – das hat es in Österreich bis vor kurzem nicht gegeben. Das ist ein großer Nachteil. Viele der Companies, die vor 5 bis 6 Jahren einen Exit gemacht haben, wären vielleicht heute Unicorns. Sie wären wohl schon vor 2 bis 3 Jahren Unicorns gewesen. Wir hatten in Österreich aber weder die notwendige Struktur noch das Wissen. 

Du hast damals mit der 3United einen Exit in die USA gefeiert und bist dann nach Europa zurückgekehrt, um hier mit Speedinvest einen starken Ökosystem-Player aufzubauen. Mehr als zehn Jahre später sind US-Firmen nach wie vor fast immer involviert, wenn europäische Startups große Erfolgsgeschichten schreiben. Wie siehst du das?

Ich sehe das positiv und halte es für ganz normal. Das ist auch in London, Berlin oder Paris nicht anders. Die großen Finanzierungsrunden wie GoStudent oder Bitpanda kommen von globalen Konsortien. Das ist ein positives Signal und kein Grund, sich um Ausverkauf Sorgen zu machen. GoStudent und Bitpanda waren lange vor diesen Runden auf dem Markt und haben eine lange Reise hinter sich – der Weg dorthin ist der entscheidende. Uns fehlt noch immer eine kritische Größe – dass die 100-Millionen-Plus-Runden so strukturiert sind sollte niemanden wundern.

Speedinvest ist ein Frühphasen-VC. Wenn man in Österreich darüber redet, was Startups hierzulande brauchen, dann beginnt der Satz meistens mit: Bei der Finanzierung in der Frühphase sind wir ganz gut aufgestellt. Warum tun wir uns beim Anschlusskapital so schwer und kann sich Speedinvest vorstellen, den Fokus da zu erweitern?

Das ist möglich. Wir sind auch schon einen schönen Weg gegangen. Der letzte Fonds war rund 200 Millionen Euro groß und wir investieren immer mehr auch in die Anschlussfinanzierung und haben viel Kapital eingesammelt, um da stärker mitzumischen. Das ist sicher auch die mittelfristige Perspektive für die Speedinvest, in den Portfolio-Unternehmen, wo wir schon sehr früh dabei sind, also auch viel Arbeit reingesteckt haben, dass wir da entsprechend nachinvestieren können. Einstiegspunkt wird für uns aber immer Seed bleiben. Da haben wir in Europa unseren Ruf aufgebaut.

Wie teilen sich eure Investments auf in Erst- und Anschlussinvestments?

Derzeit ist das ungefähr 50:50. In Zukunft kann es aber gut sein, dass Speedinvest mehr Kapital in Anschlussfinanzierungen steckt als in der Frühphase. Wir werden aber nicht in einer Series B oder Series C einsteigen und gegen die großen Player aus den USA oder Europa antreten. 

Ihr habt viele Erfolge gefeiert, Shpock, habt beide österreichischen Unicorns im Portfolio. Und auch einige Soonicorns – welche Startups könnten bald durch die Decke gehen? Woher kommt dieser Begriff Soonicorn eigentlich …

Ich habe diesen Begriff kürzlich in einem Gespräch mit einem US-VC verwendet – der hatte den Begriff nicht gekannt. Vielleicht ist das ja eine österreichische Erfindung. Ich hoffe nicht. Wir haben einige Unternehmen im Portfolio, die bald diesen Unicorn-Status erreichen können. Es sind sehr viele, quer durch unser Portfolio, vor allem auch im FinTech-Bereich. Auch im Marketplace-Bereich haben wir ganz tolle Firmen. In Österreich ist sicher Adverity ganz vorne dabei. Das schöne ist, dass es sehr viele Startups schaffen, massiv zu skalieren und ein dahinterliegendes Geschäftsmodell zu haben, das funktioniert. Das ist auch der Grund, warum Venture als Assetklasse so gut funktioniert. 

Gibt es genug Startup-Nachwuchs in Österreich?

In Österreich bin ich jetzt gerade sehr optimistisch. Wir haben jetzt die kritische Masse an stark gewachsenen Startups. Was dann passiert, sieht man auch in Paris oder Berlin: Die besten Mitarbeiter gehen dort raus und gründen selbst Startups, in die wiederum die Gründer der Scaleups und Unicorns gerne investieren. Das hatten wir bisher zu wenig, aber jetzt kommt das ganz stark. Österreich ist ein super Investment-Ground. Bei unserem SI 3 Fonds ist der Österreich-Anteil unter 10 Prozent, während es beim ersten Fonds noch ungefähr die Hälfte war. Wir sind europäischer geworden und haben Büros in anderen großen Städten, in denen bereits mehr Investoren sitzen als in Wien. Das ist gut so und war für uns damals die einzige Chance auf eine Best-in-Class-Perspektive zu kommen. 

Was sich in den letzten Jahren auch getan hat: Startups kommen leichter an Finanzierungen, auch an Fremdkapital. Müssen VCs heute stärker um Startups buhlen als früher?

Absolut. Es gibt zwei Zugänge, wie man im Venture erfolgreich sein kann: Mit massivem Kapital, Wachstum und überhöhten Bewertungen – da ist das Produkt Kapital und schneller Zugang dazu. Der andere Weg ist unserer – wir schnüren ein Paket, das mehr bietet als nur Kapital. Da spielt vertikale Expertise eine Rolle, Plattformunterstützung, operative Unterstützung. Mit beiden Angeboten muss man aber in die besten Deals hineinkommen. Da gibt es in meiner Wahrnehmung eine enorme Kluft zwischen den Serial Entrepreneurs, die es sich aussuchen können – da treten wir in der Regel gegen ein Dutzend anderer Investoren an, um diese Deals zu gewinnen. Für die breite Masse an Gründerteams stellt sich das aber ganz anders dar. Die kommt schwieriger an das Geld und hat nicht so viel von dem Boom. 

Liest du eigentlich noch Pitch Decks oder übernimmt das dein Team?

Natürlich! Wir bekommen etwa 10.000 Pitchdecks im Jahr, viele davon kann ich nicht lesen. Besonders im Deeptech-Bereich, wo ich mich persönlich um das Team kümmere, schau ich mir die Pitch Decks schon genau an, insbesondere die, die bei uns in die Shortlist kommen. 

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Liquid Preference, Mofidian
© Armin Hubner/Canva - Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian.

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.

So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.

Was ist eine Liquidationspräferenz?

Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.

Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.

„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.

„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.

„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“

Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel

Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.

Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.

Participating vs. non-participating

Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.

So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.

Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“

Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“

Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.

Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.

Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.

„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.

Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase

Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.

Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft

Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.

Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“

Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.

Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.

Secondaries als mögliches Instrument

Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.

Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.

„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“

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