28.08.2025
DEALROOM-RANKING

Speedinvest global unter Top 1 Prozent der VCs

Im aktuellen "Power Law Investor Ranking 2025" von dealroom.co scheint der Wiener VC Speedinvest als eine der weltweit bestperformenden Investmentgesellschaften auf. In einem verknüpften Ranking landet Bitpanda unter den Top 100 europäischen Scaleups.
/artikel/speedinvest-global-unter-top-1-prozent-der-vcs
Speedinvest-CEO Oliver Holle | Foto: Klaus Vyhnalek
Speedinvest-CEO Oliver Holle | Foto: Klaus Vyhnalek

„Belohnt werden Ergebnisse, nicht Hype“, verspricht man bei dealroom.co. Für das „Power Law Investor Ranking 2025“ wurden mehr als 22.000 Investmentfirmen weltweit auf Basis der Dealroom-Datenbank gerankt. Dabei zählt laut dem Analyse-Unternehmen nur eines: Die nackten Performance-Zahlen.

Wer früher bei Top-Scaleups eingestiegen ist, bekommt mehr Punkte

Dealroom macht dabei auch das herangezogene Punktesystem transparent: 100 Punkte gibt es etwa für VCs, die bereits in der Seed-Runde bei späteren Unicorns bzw. Scaleups mit mehr als 100 Millionen US-Dollar Jahresumsatz („Thoroughbreds“) eingestiegen sind. Wenn sie in der Series-A-Runde an Bord gekommen sind, gibt es nur mehr 30 Punkte, bei Series B nur mehr 10.

Weitere Punkte sind mit frühphasigen Investments in Scaleups mit 25 bis 100 Millionen US-Dollar Jahresumsatz („Colts“) zu holen. Rund zwei Drittel der insgesamt im Ranking vergeben Punkte würden auf die Umsatz-Performance der Portfolio-Scaleups entfallen, der Rest auf Bewertungen, heißt es von Dealroom.

Speedinvest in EMEA auf Top-Platzierungen, weltweit unter Top-1-Prozent

Und die wohl unbestrittene Nummer 1 unter den österreichischen VCs, Speedinvest, macht im „Power Law Investor Ranking 2025“ eine sehr gute Figur. Die Ergebnisse: Platz 7 unter den 1.528 erfassten Seed-Fonds in der EMEA-Region (Anm. Europe, Middle East, and Africa); Platz 15 unter allen 3.605 Investmentgesellschaften in EMEA über alle Phasen hinweg; und eine Listung unter den Top 1 Prozent der mehr als 22.000 erfassten Fonds weltweit.

Holle: für Ranking relevante Portfolio-Scaleups „nur Spitze des Eisbergs“

Speedinvest-CEO Oliver Holle kommentiert – auch ein wenig selbstironisch – auf LinkedIn: „Einige Eitelkeits-Metriken fühlen sich besser an als andere, aber diese hier fühlt sich wirklich gut an.“ Als hochkompetitive Persönlichkeit habe er sich aber natürlich auch den Rest der Liste gleich angesehen – vor allem jene Einträge, die seinen VC outperformen.

Jene Portfolio-Unternehmen, die für die Performance im Ranking verantwortlich sind (siehe Kriterien oben), seien jedenfalls nur „die Spitze des Eisbergs“. Viele herausragende Speedinvest-Startups würden gar nicht mit einbezogen. „Allein in den letzten drei Jahren haben wir mehr als 70 Serie-A-Finanzierungsrunden in unserem Portfolio abgeschlossen, von denen die meisten – verständlicherweise – hier nicht relevant sind. Es fällt schwer, geduldig zu bleiben und nicht lautstark zu verkünden, welche Welle sich hier gerade aufbaut“, so Holle.

Bitpanda auf Top-100-Liste mit Spotify, Zalando, Revolut und Co.

Eines jener Unternehmen, für das Speedinvest im Ranking Punkte erhalten hat, ist das Wiener Krypto-Unicorn Bitpanda – seinerseits die wohl unbestrittene Nummer 1 unter den heimischen Scaleups. Das wiederum scheint als einziges heimisches Unternehmen in den mit dem „Power Law Investor Ranking“ verknüpften „Top 100 thoroughbreds EMEA – 2025“ auf. Dort steht es neben Scaleups wie Spotify, Zalando, Delivery Hero und Revolut.

Deine ungelesenen Artikel:
15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Speedinvest global unter Top 1 Prozent der VCs

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Speedinvest global unter Top 1 Prozent der VCs

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Speedinvest global unter Top 1 Prozent der VCs

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Speedinvest global unter Top 1 Prozent der VCs

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Speedinvest global unter Top 1 Prozent der VCs

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Speedinvest global unter Top 1 Prozent der VCs

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Speedinvest global unter Top 1 Prozent der VCs

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Speedinvest global unter Top 1 Prozent der VCs

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Speedinvest global unter Top 1 Prozent der VCs