30.11.2021

Speedinvest legt 80 Millionen Euro schweren Fonds für Climate-Tech Startups auf

Der neue "Climate & Industry Opportunity-Fonds" wird laut Speedinvest in Technologie-Unternehmen investieren, die sich der Bekämpfung der Klimakrise verschrieben haben. Zu den Investoren des Fonds zählen deutsche und österreichische Industrie-Unternehmen sowie eine der größten VC-Firmen weltweit.
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Speedinvest
Marie-Helene Ametsreiter, General Partner bei Speedinvest | (c) Speedinvest

Mit einem verwalteten Fondsvermögen von 600 Millionen Euro zählt Speedinvest zu einem der führenden Frühphaseninvestoren in Europa. Im zehnjährigen Bestehen des VCs launchte Speedinvest mittlerweile eine Reihe an Fonds. Dazu zählen unter anderem der 2019 aufgelegte Fonds Speedinvest 3 mit knapp 200 Millionen Euro oder zahlreiche themenbezogene Fonds mit den Schwerpunkten wie MarketplaceIndustrie und Fintech.

Neuer Speedinvest Fonds mit 80 Millionen Euro gefüllt

Am Dienstag gab Speedinvest nun den Start eines neuen themenbezogenen Fonds bekannt, der mit insgesamt 80 Millionen Euro gefüllt ist. Der sogenannte „Climate & Industry Opportunity-Fonds“ wird laut Speedinvest in Technologie-Unternehmen investieren, die sich der Bekämpfung der Klimakrise verschrieben haben. Zudem soll er Startups dabei unterstützen, die CO2-Emissionen der europäischen Industrie zu verringern und Industrie-Unternehmen zu digitalisieren.

Wie Marie-Helene Ametsreiter, General Partner bei Speedinvest, ergänzt, soll der Fonds vornehmlich in Unternehmen investieren, die sich bereits im bestehenden Speedinvest Portfolio befinden und sich auf Nachhaltigkeit fokussieren. Dazu gehören derzeit unter anderem Twaice, Packhelp, Planetly, Tier Mobility, Schüttflix oder Sylvera.

In Einzelfällen soll der Climate & Industry Opportunity-Fonds jedoch auch gemeinsam mit anderen Top-Tier-Fonds in spätere Finanzierungsrunden von Unternehmen außerhalb des Portfolios von Speedinvest investieren. Bedingung hierfür ist, dass diese Unternehmen die Industrie bei der Digitalisierung, Dekarbonisierung und Verbesserung ihrer Nachhaltigkeitsleistung unterstützen, so Ametsreiter.

Die Investoren des Climate & Industry Opportunity-Fonds

Zu den Investoren des Climate & Industry Opportunity-Fonds gehören unter anderen der Kunst- und Schaumstoffhersteller Greiner AG, der Technologiekonzern Knapp sowie die Heinzel Group, führender Anbieter von Zellstoff und Papier in Zentraleuropa. Außerdem ist mit New Enterprise Associates (NEA) einer der größten Venture Capital Fonds der Welt in Speedinvests neuem Climate & Industry Opportunity-Fonds investiert. 

Alle strategischen Kern-Investoren erhalten Zugang zum Corporate Investor-Programm von Speedinvest. Dieses beinhaltet laut Ametsreiter u.a. Zugriff auf Speedinvests Deal Flow an relevanten Startups; Zugang zu Speedinvests Netzwerk aus Portfolio-Unternehmen und zu deren Technologien; sowie Einblicke in neue Technologie-Trends und ein auf die Investoren zugeschnittenes Event- und Networking-Programm.

Axel Kühner, CEO der Greiner AG, begründet die Beteiligung am Fonds wie folgt: „Wir investieren in den Climate & Industry Opportunity-Fonds von Speedinvest, weil wir der Überzeugung sind, dass technologische Innovationen für den Klimaschutz essentiell sind“. Aktuell befindet sich der Kunst- und Schaumstoffhersteller mit Sitz in Kremsmünster in einer Transformationsphase. Ziel ist es, das Unternehmen bis 2030 klimaneutral zu stellen und eine funktionierende Kreislaufwirtschaft für Kunststoffe und Schaumstoffe zu etablieren.

Speedinvest: „Bereits in zwei Unternehmen investiert“

Der neue Climate & Industry Opportunity-Fonds hat bereits in zwei der Portfoliounternehmen von Speedinvest investiert. So investierte der neue Fonds Mitte November in die Series-B-Runde von Packhelp, eine in Warschau ansässige Plattform für maßgeschneiderte Verpackungen. Zudem beteiligte sich der Fonds an der kürzlich bekanntgegebenen Series-D-Runde von Tier Mobility, die rund 200 Millionen Dollar umfasste.

Wie Ametsreiter abschließend ausführt, soll künftig auch die Standardisierung der ESG-Reportings bei den Portfolio-Unternehmen weiter vorangetrieben werden: „Wir arbeiten sehr eng mit unseren Portfolio-Unternehmen zusammen, um die nötigen Standards zu gewährleisten. Dazu zählen unter anderem Mentoring-Programme aber auch Tools von unseren bestehenden Portfolio Unternehmen wie Planetly“.

Erst im März diesen Jahres hat das Berliner Climate-Tech Startup Planelty rund um Seriengründerin Anna Alex eine Seed-Finanzierungsrunde in Millionenhöhe mit Beteilung von Speedinvest abgeschlossen.


Videotipp: Planetly-Gründerin Anna Alex bei „One Change a Week“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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