13.03.2023

Speedinvest-CEO Holle: „Signifikante Anzahl“ von Portfolio-Startups von SVB-Pleite betroffen

Wie stark ist die österreichische Startup-Szene von der SVB-Pleite betroffen? Und ist nun alles wieder gut? Wir haben Speedinvest CEO Oliver Holle und Business Angel Hansi Hansmann um Einschätzungen gebeten.
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Silicon Valley Bank, SVB, Hansmann, Holle, Pleite,
(c) Conny Kacy/Speedinvest - Hansi Hansmann und Oliver Holle zur SVB-Pleite.

Die Schließung der Silicon Valley Bank (SVB) durch US-Behörden hat übers Wochenende für Atemnot und Schrecken unter so manchen österreichischen Gründerinnen und Gründern gesorgt. Lange Zeit stand nicht fest, ob Einlagen über 250.000 US-Dollar gesichert werden. Dass auch US-Finanzministerin Janet Yellen klarstellte, dass es keinen „Bailout“ für Investor:innen der Bank geben würde, und sie dabei nur in einem Nebensatz auf das Bankguthaben der Anleger einging, tat das seinige dazu, die Panik zu verstärken. Mittlerweile steht fest, dass Kund:innen wieder Zugriff auf ihr Kapital bekommen. Die Szene atmet durch.

SVB und heimische Startups

„In unserem Portfolio war tatsächlich eine signifikante Anzahl an Portfolio Unternehmen betroffen, gerade im Vereinigten Königreich, aber auch österreichische Startups und Scaleups haben Gelder bei der Silicon Valley Bank“, sagt Oliver Holle. „Nach den heutigen positiven Nachrichten sowohl in den USA als auch in Großbritannien sieht die Situation schon wesentlich entspannter aus. Mir sind keine Unternehmen bekannt, die kurzfristig in Probleme laufen.“

In der Zeit, in der Ungewissheit herrschte, wie es weitergeht, hat man sich beim VC natürlich Gedanken zu Lösungen bei möglichen massiven Kapitalausfällen gemacht, wie Holle weiter erklärt: „Es gibt eine Reihe an Optionen der externen Zwischenfinanzierung. Es war auch sofort ein klares Bekenntnis der VC-Community zu spüren, ihren Portfolio-Firmen mit etwaigen ‚Bridge-Runden‘ zu helfen, sofern notwendig. Aus heutiger Sicht ist das weitgehend vom Tisch.“

Hansmann ruft zum Überdenken der „banking-policy“ auf

Auch für Business Angel Hansi Hansmann waren die letzten Tage wohl spannend. In seinem Portfolio gebe es sechs Unternehmen, die vom SVB-Kollaps betroffen waren – sowohl in den USA als auch in Großbritannien – sagt er dem brutkasten auf Anfrage.

„Zum Glück ist alles wieder gut“, so Hansmann. „Die ganze Sache hat uns alle aber ein wenig aufgerüttelt, die ‚banking policy‘ zu überdenken. ‚Don’t put all your eggs into one basket‘. Der Kollaps hat auch gezeigt, wie verletzlich das ganze Ökosystem ist. Selbst in den USA.“

Kein Kommentar

Der brutkasten weiß von mehreren österreichischen Scaleups, dass sie Einlagen – teilweise in zweistelliger Millionenhöhe – bei der Silicon Valley Bank haben. Keines davon wollte sich mit einem offiziellen Statement zur Situation äußern.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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