31.01.2019

Speedinvest 3 noch 2019: 175 Mio. Euro für Seed-Investments

Dreieinhalb Jahre nach Speedinvest 2 stellt der Wiener VC seinen dritten Fonds auf. 175 Mio. Euro sollen eingesammelt werden. Das Closing soll noch dieses Jahr erfolgen. Im Pressegespräch gab uns CEO Oliver Holle dazu Hintergrundinformationen.
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Speedinvest: Oliver Holle
(c) Speedinvest: Oliver Holle

Eine große Überraschung ist es für Beobachter gewiss nicht. Es war nur eine Frage der Zeit, bis der Wiener VC Speedinvest seinen dritten Fonds aufstellt – schließlich neigt sich das Kapital des zweiten Fonds für initiale Investments dem Ende zu. Für Folgeinvestments ist freilich noch genug vom ca. 90 Mio.-Euro-Topf da. „Das ist unser Geschäft. Alle vier Jahre neu am Start“, kommentiert Speedinvest CEO Oliver Holle bei einem Pressegespräch trocken. Dann geht er in Detail zu Speedinvest 3.

+++ Speedinvest: Zwei ungebremste Fonds +++

Auf dem Weg zu größten Seed-VC Europas

175 Millionen Euro sollen es demnach diesmal werden. 65 Millionen davon sollen in initiale Investments, die restlichen 110 Millionen Euro in Anschlussrunden fließen. Das Fundraising für Speedinvest 3 habe vor Kurzem begonnen – einige Commitments gebe es bereits. Noch 2019 soll der Launch erfolgen. Eine Dealine für das Closing will Holle aber nicht nennen. Bezüglich des genannten Zielvolumens räumt er ein: „Es gibt natürlich Range nach oben und unten. Die Welt geht nicht unter, wenn es nur 100 Mio. Euro werden. es gibt aber auch eine natürliche Obergrenze. Ob die jetzt bei 200 Millionen Euro liegt oder etwas anders, kann ich aber nicht sagen“. Wenn das 175 Mio. Euro-Ziel gelinge, sei man damit der größte Seed-VC in Europa – „das erwartet man nicht unbedingt aus Österreich“, sagt Holle.

Ab 500.000 Euro kann man einsteigen – Speedinvest sieht sich im Ausland um

Im Gegensatz zu Speedinvest 2, wo noch mehr als 80 Prozent des Kapitals aus Österreich kam, werde man sich diesmal gezielt im Ausland umsehen. Ab 500.000 Euro könnten Privatinvestoren einsteigen, über institutionelle macht Holle keine Angabe. Er nennt unter anderem institutionelle Fonds wie Souvereign Wealth Funds (Staatsfonds), Fund of Funds (Dachfonds) und öffentliche Fonds wie die aws und ihre internationalen Pendants sowie große Family Offices als Zielgruppe. Dabei betrete man auch Neuland, räumt der CEO ein. Büros hat der VC inzwischen neben Wien in Berlin, München, London und Moskau.

„Die Leute haben am Anfang gesagt, ich bin verrückt. Wir können nun schwarz auf weiß zeigen, dass man mit unseren Fonds Geld verdient.“

Selbstbewusstsein durch starke Performance

Das nötige Selbstbewusstsein für das Fundraising komme dabei durch die Performance der ersten zwei Fonds. „Die Leute haben am Anfang (Anm. Speedinvest 1 startete 2011) gesagt, ich bin verrückt. Wir können nun schwarz auf weiß zeigen, dass man mit unseren Fonds Geld verdient. Wenn wir uns mit den US-VCs benchmarken, sind wir bei der Performance in den Top 25 Prozent“, sagt Holle. Mit mehr als 50 internationalen Investoren habe man inzwischen monatliche Standing Calls, um etwa Anschlussfinanzierungsoptionen im  Speedinvest-Portfolio auszuloten.

Nahezu Verdreifachung der Investments bei Speedinvest 1

Holle lässt die Zahlen sprechen. Bei Speedinvest 1 läge man derzeit bei einem TVPI (Total Value to Paid-in) von 2,7, also einer nahezu Verdreifachung der Investments in Exit-Erlösen und derzeitigen Unternehmenswerten der insgesamt 20 (Ex-)Portfolio-Startups. „Der Wert könnte noch sinken, wenn ein Unternehmen, das noch im Portfolio ist, es doch nicht schafft. Ich erwarte aber eher, dass der TVPI noch auf einen Wert zwischen 4 und 5 steigen wird“, sagt Holle. Denn realisiert seien erst die Erlöse aus Exits wie bei Shpock und Hitbox. Mit „Kronjuwelen“ wie Tourradar, Bitmovin und iyzico sei man noch im Rennen. Nur zwei der 20 Portfolio-Unternehmen seien ausgefallen.

Startup-Unterstützung: Andreesen Horowitz als Vorbild

Bei Speedinvest 2 will Holle noch nicht soweit gehen, einen TVPI zu nennen – „das wäre nicht seriös“. Er verweist aber auf die Anschlussfinanzierungsquote von rund 50 Prozent. „Europäische Top-Fonds liegen hier durchschnittlich bei 40 Prozent. Und wir haben mit Speedinvest 2 ein Drittel der Investments erst innerhalb der vergangenen zwölf Monate getätigt“, sagt Holle. Als große Hoffnungen im Portfolio des zweiten Fonds nennt Holle unter anderem wefox, TIER und adverity. Der Erfolg der beiden ersten Fonds sei auch der Unterstützung der Portfolio-Startups, etwa durch Speedinvest Heroes (HR) und Speedinvest Pirates (PR) geschuldet. Als internationales Vorbild nennt Holle den US-VC Andreesen Horowitz. Im europäischen Vergleich sei man in dem Bereich aber bereits sehrt stark aufgestellt.

Auch Speedinvest 3 bleibt im Seed-Bereich

Auch wenn Speedinvest 3 noch einmal eine Kategorie größer werde, als der zweite Fonds, wolle man die Ticket-Größen in etwa beibehalten. „Traditionell vergeben Fonds mit wachsender Größe auch immer größere Tickets. Wir setzen hier einen Kontrapunkt und bleiben in der Seed-Phase. Erstens weil wir es können – wir haben acht Jahre Erfahrung. Zweitens, weil es in dem Segment keinen einzigen wirklich pan-europäischen Player gibt. Hier haben wir die Möglichkeit, Nummer eins in Europa zu werden, die wir in der späteren Phase nicht hätten“, sagt der CEO.

„Einstiegstickets“ zwischen 500.000 und 1 Mio. Euro

Man bleibe also bei „Einstiegstickets“ zwischen 500.000 und einer Mio. Euro bei Bewertungen zwischen zwei und sieben Mio. Euro. Allerdings: „Vor vier Jahren war das noch die Hälfte“, ergänzt Holle. Man habe dabei das Ziel, zwischen zehn und 20 Prozent der Startups zu erwerben, also eine deutliche Minderheit. „Es ist wichtig, dass die Gründer nach nächsten und übernächsten Runde noch immer die  Mehrheit halten. Ein Angebot über 40 Prozent schlagen wir aus. Damit lässt sich kein Anschlussinvestment aufstellen“, sagt Holle.

Suche nach digitaler Infrastruktur

Geographisch sollen bei Speedinvest 3 etwa 40 Prozent des Kapitals in die DACH-Region fließen. Je 25 Prozent seien für die CEE-Region und Westeuropa geplant. Thematisch setze man mit Speedinvest 3 weiterhin einen Fokus auf FinTech. „Hier sehen wir, dass etwa Challenger-Banken  und Payment-Lösungen als Seed-Investments vorbei sind. Im B2B-Bereich passiert aber extrem viel“, sagt Holle. Großes Potenzial sieht er auch im Bereich Machine Learning: „Nach zehn, 15 Jahren funktioniert es endlich. Bald wird es alle Lebensbereiche durchziehen“. Man setze dabei – nicht nur im Machine Learning-Bereich – auf Lösungen, die eine digitale Infrastruktur bieten, die unabhängig von der Branche funktioniere.

Co-Investments mit Fokus-Fonds

Daneben seien die Themen Data Security und Industrie 4.0 heiße Eisen. Weiterhin verfolge man die Strategie, mit Fokus-Fonds einzelne Verticals zusätzlich abzudecken. Dabei fungierten diese als „Sourcing Engine“ – der große Fonds co-investiere immer. In den vergangenen beiden Jahren hatte Speedinvest Fokus-Fonds für die Bereiche E-Commerce (Speedinvest x), Industrie (Speedinvest i) und FinTech (Speedinvest f) auf.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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