01.08.2017

Speedinvest: 1,6 Millionen Euro für Wiener Audio-Startup Mikme

Mikme will sein Aufnahmegerät als "GoPro der Mikrophone" am Markt positionieren. Von Speedinvest gab es dafür jetzt 1,6 Millionen Euro Kapital.
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(c) mikme: Founder Philipp Sonnleitner

Das Wiener Startup Mikme ermöglicht mit seiner Kombination aus Hardware und Software schnelle und einfache Tonaufnahmen in Studioqualität. Mikme ist ein drahtloses, portables Mikrofon und Aufnahmegerät, das via Bluetooth mit der Mikme App am Smartphone verbunden werden kann. Nach einer erfolgreichen Indiegogo-Kampagne, bei der 2015 400.000 US-Dollar hereinkamen – das Fundingziel wurde um mehr als das zehnfache übertroffen, steigt nun Speedinvest mit einem Seed-Investment in der Höhe von 1,6 Millionen Euro ein.

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„GoPro der Mikrofone“

Das Team rund um die Gründer Philipp Sonnleitner und Thomas Wachauer entwickelte ein portables Bluetooth-Mikrofon, das trotz kompakter Größe und Batteriebetrieb Aufnahmen in Studioqualität liefert. Mikme zeichnet sich durch seine Portabilität, Audioqualität und Benutzerfreundlichkeit aus und soll vor allem Kreativen und Medienschaffenden den Alltag erleichtern. Zielgruppen sind etwa Musiker, Journalisten oder Youtuber, die viel unterwegs sind und auch außerhalb klassischer Studios Inhalte aufnehmen. Während Smartphones und Action-Kameras bereits höchste Bildqualität liefern, hinke man bei der Audioqualität noch hinterher, heißt es von Mikme. Man löse dieses Problem und biete die perfekte Ergänzung zum Smartphone für Aufnahmen in Studioqualität. Diese Eigenschaften hätten Mikme auch den Ruf als “GoPro der Mikrofone” eingebracht.

(c) Mikme: Das Aufnahmegerät im Einsatz

Ab Herbst erhältlich, 2000 Stück bereits ausgeliefert

Mit dem Seed-Investment geht das Startup nun auf Expansionskurs in Europa und den USA. „Mit unserem Partner bei Speedinvest, Michael Breidenbrücker, steht uns ein in der Medienlandschaft erfahrener Unternehmer zur Seite. Das war uns sehr wichtig“, sagt  Philipp Sonnleitner, CEO und Gründer von Mikme. Nach mehrjähriger Entwicklung und einer Testphase wird Mikme ab Herbst 2017 in Europa und den USA erhältlich sein. Mehr als 2.000 Mikme-Mikrofone wurden bereits in über 100 Länder an die Unterstützer der Crowdfunding Kampagne ausgeliefert. Und schon jetzt stoße Mikme bei weltweit agierenden Medienfirmen und TV Stationen auf großes Interesse, heißt es vom Wiener Startup. Man habe in der Testphase bereits intensiv mit diesen gearbeitet und Feedback zur Weiterentwicklung eingeholt.

„Fehlendes Puzzle-Teil für Kreative und Medienschaffende“

Auch Michael Breidenbrücker, Partner bei Speedinvest, zeigt sich absolut überzeugt: „Die Vision von Mikme geht weit über die eines simplen und praktischen Tools zur Audioaufnahme hinaus. Rund um die exzellente Hardware öffnet sich ein Universum an Möglichkeiten in der Zusammenarbeit mit Content Creators. Wir sind überzeugt, dass die Zukunft der Medienwelt ‚mobile‘ ist. Mikme ist für viele Kreative und Medienschaffende das fehlende Puzzle-Teil, um hochqualitative Videos und Audioinhalte auf dem Smartphone produzieren zu können.“ (PA/red)

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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