01.08.2017

Speedinvest: 1,6 Millionen Euro für Wiener Audio-Startup Mikme

Mikme will sein Aufnahmegerät als "GoPro der Mikrophone" am Markt positionieren. Von Speedinvest gab es dafür jetzt 1,6 Millionen Euro Kapital.
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(c) mikme: Founder Philipp Sonnleitner

Das Wiener Startup Mikme ermöglicht mit seiner Kombination aus Hardware und Software schnelle und einfache Tonaufnahmen in Studioqualität. Mikme ist ein drahtloses, portables Mikrofon und Aufnahmegerät, das via Bluetooth mit der Mikme App am Smartphone verbunden werden kann. Nach einer erfolgreichen Indiegogo-Kampagne, bei der 2015 400.000 US-Dollar hereinkamen – das Fundingziel wurde um mehr als das zehnfache übertroffen, steigt nun Speedinvest mit einem Seed-Investment in der Höhe von 1,6 Millionen Euro ein.

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„GoPro der Mikrofone“

Das Team rund um die Gründer Philipp Sonnleitner und Thomas Wachauer entwickelte ein portables Bluetooth-Mikrofon, das trotz kompakter Größe und Batteriebetrieb Aufnahmen in Studioqualität liefert. Mikme zeichnet sich durch seine Portabilität, Audioqualität und Benutzerfreundlichkeit aus und soll vor allem Kreativen und Medienschaffenden den Alltag erleichtern. Zielgruppen sind etwa Musiker, Journalisten oder Youtuber, die viel unterwegs sind und auch außerhalb klassischer Studios Inhalte aufnehmen. Während Smartphones und Action-Kameras bereits höchste Bildqualität liefern, hinke man bei der Audioqualität noch hinterher, heißt es von Mikme. Man löse dieses Problem und biete die perfekte Ergänzung zum Smartphone für Aufnahmen in Studioqualität. Diese Eigenschaften hätten Mikme auch den Ruf als “GoPro der Mikrofone” eingebracht.

(c) Mikme: Das Aufnahmegerät im Einsatz

Ab Herbst erhältlich, 2000 Stück bereits ausgeliefert

Mit dem Seed-Investment geht das Startup nun auf Expansionskurs in Europa und den USA. „Mit unserem Partner bei Speedinvest, Michael Breidenbrücker, steht uns ein in der Medienlandschaft erfahrener Unternehmer zur Seite. Das war uns sehr wichtig“, sagt  Philipp Sonnleitner, CEO und Gründer von Mikme. Nach mehrjähriger Entwicklung und einer Testphase wird Mikme ab Herbst 2017 in Europa und den USA erhältlich sein. Mehr als 2.000 Mikme-Mikrofone wurden bereits in über 100 Länder an die Unterstützer der Crowdfunding Kampagne ausgeliefert. Und schon jetzt stoße Mikme bei weltweit agierenden Medienfirmen und TV Stationen auf großes Interesse, heißt es vom Wiener Startup. Man habe in der Testphase bereits intensiv mit diesen gearbeitet und Feedback zur Weiterentwicklung eingeholt.

„Fehlendes Puzzle-Teil für Kreative und Medienschaffende“

Auch Michael Breidenbrücker, Partner bei Speedinvest, zeigt sich absolut überzeugt: „Die Vision von Mikme geht weit über die eines simplen und praktischen Tools zur Audioaufnahme hinaus. Rund um die exzellente Hardware öffnet sich ein Universum an Möglichkeiten in der Zusammenarbeit mit Content Creators. Wir sind überzeugt, dass die Zukunft der Medienwelt ‚mobile‘ ist. Mikme ist für viele Kreative und Medienschaffende das fehlende Puzzle-Teil, um hochqualitative Videos und Audioinhalte auf dem Smartphone produzieren zu können.“ (PA/red)

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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