21.07.2025
INSOLVENZ

SpawnX: Grazer Pilz-Startup nach Investorenkonflikt insolvent

SpawnX baut und verkauft automatische Pilz-Stadtfarmen. Der CEO und Founder, Vladimir Kaverin, startete in Russland, musste aber mit seinem kleinen Team das Land wegen des Krieges verlassen. Und fand 2023 in Graz einen Neuanfang. Nun musste das Pilz-Startup Insolvenz anmelden.
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(c) SpawnX/Screenshot - Vladimir Kaverin entwickelte eine automatisierte Pilz-Farm.

Es war eine wilde Geschichte und unermüdlicher Einsatz, den Vladimir Kaverin zur Umsetzung seiner Idee zeigte. SpawnX baut und verkauft automatische Pilz-Stadtfarmen. Der Gründer selbst wollte seinen unsicheren Trading-Job verlassen und las sich in die Pilzforschung ein. Und lernte unter anderem Dinge, wie, dass abweichende Luftfeuchtigkeit von fünf Prozent ein Viertel der Ernte zerstören kann.

SpawnX-Gründer mit 3-Stunden-Schlaf-Intervallen

Er startete 2019 mit seiner Frau in der Nähe Moskaus seine Idee und erschuf einen Prototyp seiner Pilz-Farm. Kaverin schlief u.a. in der Nähe im Auto, wachte alle drei Stunden auf, weil die Pilze so schnell wachsen und geerntet gehörten, bevor sie „overgrown“. Als der Krieg begann, sah sich SpawnX mit unlösbaren Schwierigkeiten konfrontiert: Verträge wurden aufgelöst, es war kein Geld mehr da, die Investoren flohen. So verließ er das Land und wurde beim Science Park Graz-Inkubator fündig, um neu zu starten.

Nach vielen weiteren Hürden bei der Ausreise – brutkasten berichtete – kam er im Dezember 2022 in die steirische Landeshauptstadt und die Relocation von SpawnX hatte ihren Anfang genommen. Es ging gut los: Es gab 18 ’soft commitments“ von Kapitalgebern und Partnern, die gemeint haben ’show me the farms‘.“

Nun aber vermelden der KSV als auch der AKV die Insolvenz des Pilz-Startups: Die SpawnX GmbH kann ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Vom zuständigen Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz wurde ein Konkursverfahren (über Eigenantrag) eröffnet, liest man dort ohne weitere Informationen. Mittlerweile wurde die Gesellschaft infolge Eröffnung des Konkursverfahrens aufgelöst, wie auf wirtschaft.at zu lesen ist.

Geheimhaltungspflicht und Statement eines Investors

Auf Nachfrage sagte Kaverin, dass er aus rechtlichen Gründen nicht viel sagen könne. Ein neuer Investor sei jedoch von Altgesellschaftern verhindert worden, womit kein frisches Kapital zur Finalisierung der Referenzfarm mehr zur Verfügung stehe.

Der Gründer betonte außerdem, dass er – gemäß seiner Natur Hürden zu überwinden – einen Neustart anstrebt. Auf organisatorischer Ebene ergebe sich die Notwendigkeit, die rechtliche Struktur anzupassen. Die Fortführung des Vorhabens sei nur durch die Neugründung einer GmbH möglich. Das schlichte Fazit des Founders: „Wir arbeiten weiter.“

Von der Alwera AG, die mit 24,9 Prozent Beteiligung die meisten Anteile an SpawnX hielt, heißt es zu dieser Causa: „Der letzte einstimmige Gesellschafterbeschluss über die Rahmenbedingungen zu einem Investment von einem Neugesellschafter konnte von der Geschäftsführung nicht umgesetzt werden. Jedenfalls sind wir als Alwera AG um die sinnvolle weitere Nutzung der bisher getätigten Investitionen bemüht und werden auch ein entsprechendes Fortführungskonzept anstreben.“


Weitere Anfragen an Altgesellschafter werden bei etwaiger Beantwortung hier nachgereicht.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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