Nach dem erfolgreichen Vorstandswechsel – Dr. Gerhard Drexel hat das Zepter nach 20 Jahren im Amt des Vorstandsvorsitzenden und 31 Jahren im Vorstand an Mag. Fritz Poppmeier übergeben – stellt die Spar Holding nun die Zusammensetzung des Aufsichtsrats vor. Drexel ist seit Anfang 2021 Aufsichtsratsvorsitzender; seine Stellvertreter sind MMag. Peter Poppmeier und Dipl.-Bwt. Bernd H.J. Bothe. Poppmeier ist Rechstanwalt und bereits seit 2014 Mitglied des Aufsichtsrats sowie seit 2015 1. Stellvertreter des Aufsichtsratsvorsitzenden. Der Unternehmensberater Bothe gehört dem Aufsichtsrat seit 2011 an und übernimmt nun die Funktion des 2. Stellvertreters.
Im Mai 2021 folgte Mag. Rudolf Staudinger, bis Ende 2020 Spar-Vorstandsdirektor, auf Dkfm. Kurt Wiesenberger, der sich altersbedingt zurückgezogen hat. Staudinger war insgesamt 36 Jahre lang bei Spar tätig und managte 18 Jahre äußerst erfolgreich den Lebensmittelhandel in Norditalien, Ungarn, Slowenien und Kroatien.
Weiter im Aufsichtsrat verblieben sind DDr. Regina Prehofer und Dr. Georg Zehetmayer sowie die Vertreterinnen und Vertreter des Betriebsrats.
„Sprungbrett statt Schutzwall“: Sieben Leitbetriebe starten Initiative für digitale Souveränität
Sieben österreichische Leitbetriebe wollen Europas technologische Unabhängigkeit vorantreiben – nicht als Abschottung, sondern als Standortchance. Heute wurde in Wien die „Initiative Digitale Souveränität" vorgestellt. Ihr konkretester Vorschlag: ein Gütesiegel für digitale Souveränität in der öffentlichen Beschaffung.
„Sprungbrett statt Schutzwall“: Sieben Leitbetriebe starten Initiative für digitale Souveränität
Sieben österreichische Leitbetriebe wollen Europas technologische Unabhängigkeit vorantreiben – nicht als Abschottung, sondern als Standortchance. Heute wurde in Wien die „Initiative Digitale Souveränität" vorgestellt. Ihr konkretester Vorschlag: ein Gütesiegel für digitale Souveränität in der öffentlichen Beschaffung.
Bei Energie und bei Verteidigung hat Europa spät und teuer gelernt, was strategische Abhängigkeit kostet. Im Digitalen – bei Betriebssystemen, Cloud und Künstlicher Intelligenz – ist die Abhängigkeit von wenigen außereuropäischen Anbietern mindestens genauso groß. Genau dort will eine neue Allianz heimischer Leitbetriebe gegensteuern.
Getragen wird die „Initiative Digitale Souveränität“ von A1 Telekom, Anexia, Erste Bank, Keba Group, Spar ICS, Umdasch Group und der Vienna Insurance Group – sieben Unternehmen aus sieben Branchen. Gemeinsam wollen sie Initiativen und Pilotprojekte vorantreiben, um den Digitalstandort Österreich und Europa zu stärken, mit besonderem Fokus auf den Schutz kritischer Infrastruktur.
Die Stoßrichtung ist dabei ausdrücklich keine defensive. „Digitale Souveränität bedeutet nicht Abschottung, sondern Wahlfreiheit und europäische Alternativen — besonders bei kritischen Daten“, sagte A1-Deputy-CEO Thomas Arnoldner. Souveränität sei kein Schutzwall, sondern ein Sprungbrett – und man müsse sie aufbauen, bevor man sie brauche.
Vorschlag: ein Gütesiegel für die öffentliche Beschaffung
Der konkreteste Vorschlag steht im Positionspapier selbst: ein „Gütesiegel für Souveränität“ für die öffentliche Beschaffung. Es soll verlässliche Qualitätsstandards im Cloud-Bereich sichtbar machen, Transparenz schaffen und sogenanntem „Sovereign-Washing“ vorbeugen – also dem bloßen Etikett „souverän“ ohne echte Substanz. Zugleich soll digitale Souveränität in den Bewertungskriterien öffentlicher Vergaben verankert werden; für besonders sensible Daten aus Verwaltung, Gesundheit oder Bildung schlägt die Initiative europäische beziehungsweise österreichische „Souveränitätszonen“ vor.
Keba-CEO Christoph Knogler führte den Gedanken bei der Pressekonferenz aus Industriesicht aus: Ein solches Siegel müsse nachvollziehbar ausweisen, wo Daten gespeichert und verarbeitet werden, wer die Infrastruktur betreibt und in welchem Rechtsraum das geschieht. Berücksichtige die öffentliche Hand Souveränität bei ihren Vergaben, sei das kein bürokratisches Zusatzmerkmal, sondern ein Qualitätskriterium. Zusätzlich warb Knogler dafür, nicht jede Anwendung in der Cloud zu betreiben: On-Device- und On-Edge-KI könnten sensible Daten direkt an Gerät oder Maschine verarbeiten.
Hinter der Debatte steht ein juristischer Kern. Auf Nachfrage aus dem Publikum verwiesen die Initiatoren auf den US Cloud Act als zentrales Problem bei der Frage, welchem Rechtsraum in Europa verarbeitete Daten unterliegen. Fertige Kriterien für das Gütesiegel gebe es noch nicht – die Arbeit laufe auf europäischer wie nationaler Ebene.
Anexia-CEO Alexander Windbichler brachte einen regulatorischen Vergleich ins Spiel: Wie einst im Telekom- und Energiemarkt die Netze geöffnet wurden, ohne Produkte vorzuschreiben, könnte im Cloud-Bereich eine klare Trennung zwischen Software und Betrieb – samt offener Schnittstellen – für fairen Wettbewerb sorgen.
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