10.06.2021

Spar Holding: das sind die neuen Aufsichtsräte

Der Aufsichtsrat der Spar Holding präsentiert sich in neuer Zusammensetzung. Alle Veränderungen sind nun final vollzogen.
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Rudolf Staudinger und Gerhard Drexel Spar
Seit Mai 2021 ist Rudolf Staudinger im Spar-Aufsichtsrat vertreten. Gerhard Drexel (r.) hat Anfang 2021 die Position des Aufsichtsratsvorsitzenden übernommen. © Spar/evatrifft

Nach dem erfolgreichen Vorstandswechsel – Dr. Gerhard Drexel hat das Zepter nach 20 Jahren im Amt des Vorstandsvorsitzenden und 31 Jahren im Vorstand an Mag. Fritz Poppmeier übergeben – stellt die Spar Holding nun die Zusammensetzung des Aufsichtsrats vor. Drexel ist seit Anfang 2021 Aufsichtsratsvorsitzender; seine Stellvertreter sind MMag. Peter Poppmeier und Dipl.-Bwt. Bernd H.J. Bothe. Poppmeier ist Rechstanwalt und bereits seit 2014 Mitglied des Aufsichtsrats sowie seit 2015 1. Stellvertreter des Aufsichtsratsvorsitzenden. Der Unternehmensberater Bothe gehört dem Aufsichtsrat seit 2011 an und übernimmt nun die Funktion des 2. Stellvertreters.

Im Mai 2021 folgte Mag. Rudolf Staudinger, bis Ende 2020 Spar-Vorstandsdirektor, auf Dkfm. Kurt Wiesenberger, der sich altersbedingt zurückgezogen hat. Staudinger war insgesamt 36 Jahre lang bei Spar tätig und managte 18 Jahre äußerst erfolgreich den Lebensmittelhandel in Norditalien, Ungarn, Slowenien und Kroatien.

Weiter im Aufsichtsrat verblieben sind DDr. Regina Prehofer und Dr. Georg Zehetmayer sowie die Vertreterinnen und Vertreter des Betriebsrats.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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