24.08.2020

SPACs: „Blanko-IPOs“ von noch nicht definierten Startups werden immer populärer

Special Purpose Acquisition Vehicles (SPACs) werden in den USA gerade zum großen Thema im Startup-Bereich. Doch was kann das (gar nicht so neue) Vehikel und wäre der "IPO des unbekannten Startups" auch in Österreich möglich?
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SPACs ermöglichen einen
SPACs ermöglichen einen "Blanko-IPO" (c) Adobe Stock - pincasso

Wer würde schon in ein Unternehmen investieren, das er noch nicht kennt? Gar nicht so wenige Menschen, wie sich in den USA zeigt. Dort erleben sogenannte Special Purpose Acquisition Vehicles (SPACs) derzeit einen Boom – obwohl es das Prinzip eigentlich schon länger gibt. Dabei sammelt ein (im Normalfall bereits im Investment-Bereich bekannter) Initiator über den Börsengang eines „Blanko-Unternehmens“ Kapital ein, um dieses dann in die (Teil-)Übernahme eines anderen Unternehmens zu stecken. Dieses ist somit an der Börse, ohne jemals selbst einen IPO durchgeführt zu haben.

Mit einem 2017 aufgestellten SPAC über 600 Millionen US-Dollar wurden etwa 49 Prozent von Virgin Galactic gekauft. Zuletzt kamen über die Finanzierungsmethode gleich drei Tesla-Konkurrenten, Nikola, Fisker und Lordstown Motors zu Kapital und einer plötzlichen Börsen-Listung über Umwege – aber ohne Umstände.

So laufen SPACs üblicherweise ab

Wenn SPACs aufgestellt werden, werden die Aktien beim IPO üblicherweise um zehn US-Dollar pro Stück verkauft. Ohne vorangehende Verhandlungen mit institutionellen Investoren, Hedge-Fonds und Co. geht auch hier – wie bei einem klassischen IPO – nichts. Üblicherweise gibt es dann die Selbstverpflichtung, innerhalb von zwei Jahren das Kapital anzubringen – andernfalls wird das Geld an die Anleger zurückgezahlt. Übernommen werden oft Unternehmen mit deutlich höherer Bewertung, als das SPAC. In diesem Fall wird dann meist zusätzliches privates Kapital von den vorhandenen Anlegern aufgestellt.

Special Purpose Acquisition Vehicles: In Österreich möglich, aber noch nie umgesetzt

Während das Instrument sich in den USA immer größerer Beliebtheit erfreut, ist es in Europa nicht üblich. In Deutschland etwa wurden bislang drei SPACs aufgestellt, eines 2008, zwei weitere 2010. In Österreich gab es bislang noch kein SPAC im eigentlichen Sinne. Dabei scheitert es nicht an der Rechtslage, wie Anwältin Jeannette Gorzala von der Wiener Wirtschaftskanzlei Stadler Völkel auf Anfrage des brutkasten erklärt: „Mit SPACs vergleichbare Strukturen in der Form von Aktiengesellschaften, die sich über einen IPO kapitalisieren und in weiterer Folge in einem bestimmten Rahmen Unternehmenskäufe tätigen, sind in Österreich möglich aber nicht üblich. Am ehesten mit SPAC-Strukturen vergleichbar ist beispielsweise das Startup Ökosystem startup300 AG, welches im neuen Marktsegment direct market puls an der Wiener Börse gelistet ist und regelmäßig in Wachstumsunternehmen investiert“.

Doch auch bei Transaktionen in Österreich sei der Einsatz von Akquisitionsvehikeln üblich, so Gorzala. „Diese SPV – also Special Purpose Vehicles – werden im Regelfall jedoch in der Rechtsform einer GmbH gegründet. Bei der Rechtsform der GmbH scheidet aber ein Listing an der Börse und daher auch eine Finanzierung über den Kapitalmarkt aus“.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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AI Summaries

SPACs: „Blanko-IPOs“ von noch nicht definierten Startups werden immer populärer

  • In den USA erleben sogenannte Special Purpose Acquisition Vehicles (SPACs) derzeit einen Boom – obwohl es das Prinzip eigentlich schon länger gibt.
  • Dabei sammelt ein (im Normalfall bereits bekannter) Initiator über den Börsengang eines „Blanko-Unternehmens“ Kapital ein, um dieses dann in die (Teil-)Übernahme eines anderen Unternehmens zu stecken.
  • Dieses ist somit an der Börse, ohne jemals selbst einen IPO durchgeführt zu haben.
  • In Österreich gab es bislang noch kein SPAC im eigentlichen Sinne, rechtlich wäre das Instrument allerdings möglich.

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