24.08.2020

SPACs: „Blanko-IPOs“ von noch nicht definierten Startups werden immer populärer

Special Purpose Acquisition Vehicles (SPACs) werden in den USA gerade zum großen Thema im Startup-Bereich. Doch was kann das (gar nicht so neue) Vehikel und wäre der "IPO des unbekannten Startups" auch in Österreich möglich?
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SPACs ermöglichen einen
SPACs ermöglichen einen "Blanko-IPO" (c) Adobe Stock - pincasso

Wer würde schon in ein Unternehmen investieren, das er noch nicht kennt? Gar nicht so wenige Menschen, wie sich in den USA zeigt. Dort erleben sogenannte Special Purpose Acquisition Vehicles (SPACs) derzeit einen Boom – obwohl es das Prinzip eigentlich schon länger gibt. Dabei sammelt ein (im Normalfall bereits im Investment-Bereich bekannter) Initiator über den Börsengang eines „Blanko-Unternehmens“ Kapital ein, um dieses dann in die (Teil-)Übernahme eines anderen Unternehmens zu stecken. Dieses ist somit an der Börse, ohne jemals selbst einen IPO durchgeführt zu haben.

Mit einem 2017 aufgestellten SPAC über 600 Millionen US-Dollar wurden etwa 49 Prozent von Virgin Galactic gekauft. Zuletzt kamen über die Finanzierungsmethode gleich drei Tesla-Konkurrenten, Nikola, Fisker und Lordstown Motors zu Kapital und einer plötzlichen Börsen-Listung über Umwege – aber ohne Umstände.

So laufen SPACs üblicherweise ab

Wenn SPACs aufgestellt werden, werden die Aktien beim IPO üblicherweise um zehn US-Dollar pro Stück verkauft. Ohne vorangehende Verhandlungen mit institutionellen Investoren, Hedge-Fonds und Co. geht auch hier – wie bei einem klassischen IPO – nichts. Üblicherweise gibt es dann die Selbstverpflichtung, innerhalb von zwei Jahren das Kapital anzubringen – andernfalls wird das Geld an die Anleger zurückgezahlt. Übernommen werden oft Unternehmen mit deutlich höherer Bewertung, als das SPAC. In diesem Fall wird dann meist zusätzliches privates Kapital von den vorhandenen Anlegern aufgestellt.

Special Purpose Acquisition Vehicles: In Österreich möglich, aber noch nie umgesetzt

Während das Instrument sich in den USA immer größerer Beliebtheit erfreut, ist es in Europa nicht üblich. In Deutschland etwa wurden bislang drei SPACs aufgestellt, eines 2008, zwei weitere 2010. In Österreich gab es bislang noch kein SPAC im eigentlichen Sinne. Dabei scheitert es nicht an der Rechtslage, wie Anwältin Jeannette Gorzala von der Wiener Wirtschaftskanzlei Stadler Völkel auf Anfrage des brutkasten erklärt: „Mit SPACs vergleichbare Strukturen in der Form von Aktiengesellschaften, die sich über einen IPO kapitalisieren und in weiterer Folge in einem bestimmten Rahmen Unternehmenskäufe tätigen, sind in Österreich möglich aber nicht üblich. Am ehesten mit SPAC-Strukturen vergleichbar ist beispielsweise das Startup Ökosystem startup300 AG, welches im neuen Marktsegment direct market puls an der Wiener Börse gelistet ist und regelmäßig in Wachstumsunternehmen investiert“.

Doch auch bei Transaktionen in Österreich sei der Einsatz von Akquisitionsvehikeln üblich, so Gorzala. „Diese SPV – also Special Purpose Vehicles – werden im Regelfall jedoch in der Rechtsform einer GmbH gegründet. Bei der Rechtsform der GmbH scheidet aber ein Listing an der Börse und daher auch eine Finanzierung über den Kapitalmarkt aus“.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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AI Summaries

SPACs: „Blanko-IPOs“ von noch nicht definierten Startups werden immer populärer

  • In den USA erleben sogenannte Special Purpose Acquisition Vehicles (SPACs) derzeit einen Boom – obwohl es das Prinzip eigentlich schon länger gibt.
  • Dabei sammelt ein (im Normalfall bereits bekannter) Initiator über den Börsengang eines „Blanko-Unternehmens“ Kapital ein, um dieses dann in die (Teil-)Übernahme eines anderen Unternehmens zu stecken.
  • Dieses ist somit an der Börse, ohne jemals selbst einen IPO durchgeführt zu haben.
  • In Österreich gab es bislang noch kein SPAC im eigentlichen Sinne, rechtlich wäre das Instrument allerdings möglich.

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  • Dabei sammelt ein (im Normalfall bereits bekannter) Initiator über den Börsengang eines „Blanko-Unternehmens“ Kapital ein, um dieses dann in die (Teil-)Übernahme eines anderen Unternehmens zu stecken.
  • Dieses ist somit an der Börse, ohne jemals selbst einen IPO durchgeführt zu haben.
  • In Österreich gab es bislang noch kein SPAC im eigentlichen Sinne, rechtlich wäre das Instrument allerdings möglich.

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SPACs: „Blanko-IPOs“ von noch nicht definierten Startups werden immer populärer

  • In den USA erleben sogenannte Special Purpose Acquisition Vehicles (SPACs) derzeit einen Boom – obwohl es das Prinzip eigentlich schon länger gibt.
  • Dabei sammelt ein (im Normalfall bereits bekannter) Initiator über den Börsengang eines „Blanko-Unternehmens“ Kapital ein, um dieses dann in die (Teil-)Übernahme eines anderen Unternehmens zu stecken.
  • Dieses ist somit an der Börse, ohne jemals selbst einen IPO durchgeführt zu haben.
  • In Österreich gab es bislang noch kein SPAC im eigentlichen Sinne, rechtlich wäre das Instrument allerdings möglich.

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SPACs: „Blanko-IPOs“ von noch nicht definierten Startups werden immer populärer

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  • In Österreich gab es bislang noch kein SPAC im eigentlichen Sinne, rechtlich wäre das Instrument allerdings möglich.